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Huber-Hotz Annemarie · 2003-12-08

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2003-12-08

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir zuerst eine Vorbemerkung: Der Bundesrat wird, wie üblich, die Themen für die Volksabstimmung vom 16. Mai des nächsten Jahres erst im Januar festlegen. Erst im Anschluss an diese Festlegung wird er auch die Abstimmungserläuterungen formulieren, diskutieren und verabschieden.

Bis jetzt hat der Bundesrat nur eine Stellungnahme zum Steuerpaket verabschiedet. Er hat dies in einem unüblichen Verfahren festgelegt, und zwar aus folgenden vier Gründen, die ich Ihnen darlegen möchte:

1. Es liegen eine Empfehlung aus dem Ständerat und ein entsprechendes Postulat aus dem Nationalrat vor. Der Bundesrat wollte diese Vorstösse nicht auf die lange Bank schieben, sondern sie sofort beantworten.

2. Es liegt erstmals in der Geschichte ein Kantonsreferendum vor. Die Kantone haben sich also intensiv mit diesem Steuerpaket des Parlamentes befasst. Der Bundesrat findet nicht, dass das Kantonsreferendum ein fragwürdiges Instrument sei, sondern er nimmt dieses Referendum ernst - wie er auch alle anderen Referenden ernst nimmt. Es geht hier um die Haltung der Kantone. Diese haben dieses Steuerpaket in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesrat erarbeitet; der Bundesrat hat die Debatten bis in die allerletzte Phase der Beratung im Parlament - übrigens zusammen mit den Kantonen - solidarisch mitgetragen. Erst in der allerletzten Minute wurden im Einigungsverfahren bei der Wohneigentumsbesteuerung Änderungen vorgenommen, zu denen sich weder die Kantone noch der Bundesrat eingehend äussern konnten. Schliesslich ist auch darauf hinzuweisen, dass die Verknüpfung dieser drei Vorlagen des Steuerpaketes weder dem Bundesrat noch den Kantonen und schon gar nicht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Möglichkeit zu einer differenzierten Stellungnahme gibt. Das sind alles Fragen, bei denen der Bundesrat nicht mehr mitwirken konnte - die Kantone auch nicht. Der Bundesrat ist der Meinung, dass das mit dazu beigetragen hat, dass die Kantone das Referendum ergriffen haben.

3. Das finanzpolitische Umfeld - es wurde in der Debatte bereits erwähnt -: Auch im finanzpolitischen Umfeld hat der Bundesrat bis jetzt eng mit den Kantonen zusammengearbeitet. Die Kantone haben z. B. das Entlastungsprogramm 2003 solidarisch mitgetragen, zusammen mit Ihnen im Parlament. Aber es gibt auch weitere Pakete in diesem Umfeld, bei denen wir auf die Zusammenarbeit mit den Kantonen angewiesen sein werden. Ich erinnere an das Entlastungspaket 2004, vor allem aber an die bereits erwähnte Unternehmenssteuerreform. Aus dieser finanzpolitischen Sicht ist es dem Bundesrat ein Anliegen, die Meinung der Kantone ernst zu nehmen.

4. Schliesslich zur Frage der Verfassungsmässigkeit: Frau Leumann, Sie haben zu Recht die Verfassungsmässigkeit und die staatspolitischen Aspekte der Haltung des Bundesrates in den Abstimmungserläuterungen erwähnt. Daneben gibt es aber andere verfassungsmässige Bestimmungen, die dem Bundesrat auch ein Anliegen sind. Ich möchte die ausführlichen Erläuterungen von Herrn Lauri nicht wiederholen. Er hat auf diese verfassungsmässigen Grundsätze hingewiesen.

Aus diesen Gründen ist die Ausgangslage für die Abstimmungserläuterungen für den Bundesrat eine andere als bis anhin. Trotzdem hat der Bundesrat beschlossen, das Steuerpaket zu unterstützen. Ich möchte Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass er das ganz klar gesagt hat. Dies gilt insbesondere für die Umsatzabgabe, die Familienbesteuerung, aber auch die Wohneigentumsbesteuerung, hat er doch bereits in seiner Botschaft den Systemwechsel mit einigen flankierenden Massnahmen vorgeschlagen. Zu diesen Vorschlägen steht der Bundesrat nach wie vor und kann deshalb dieses Steuerpaket unterstützen.

Aus den bereits erwähnten verfassungsmässigen Bedenken ist der Bundesrat hingegen der Meinung, dass er, auch im Sinne der Transparenz und einer ehrlichen Politik, darauf hinweisen muss, dass aus verfassungsmässigen Gründen Korrekturen angebracht sind. Er wird dem Parlament eine Korrekturvorlage unterbreiten. Und es wird am Parlament sein, diese Vorlage anzunehmen oder eben abzulehnen. Der Bundesrat möchte nur einen entsprechenden Vorschlag machen und Ihnen den definitiven Entscheid überlassen, falls das Steuerpaket in der Abstimmung vom - vermutlich - 16. Mai des nächsten Jahres angenommen wird.

Aus diesen Gründen möchte ich Ihnen beantragen, der Abschreibung der Empfehlung zuzustimmen. Sie kennen jetzt die klare Haltung des Bundesrates zu diesem Paket. Er wird die Abstimmungserläuterungen auch in Kenntnis der Diskussion, für die ich Ihnen ganz herzlich danken möchte, verfassen und Ihre Argumente und Bedenken berücksichtigen.