Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-12-09
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-09
Wortprotokoll
Trotzdem: Es findet mit diesem Gesetz ein Paradigmenwechsel statt, und zwar ein Paradigmenwechsel, der einfach einer Veränderung in unserer Gesellschaft entspricht. Wir müssen ihn in vernünftige Bahnen lenken. Heute ist die Information ein einseitiges Privileg der Behörden. Mit diesem Gesetz soll ein Schritt in die andere Richtung gemacht werden, dass eben die Information auch ein Recht des Einzelnen ist - das Recht, die Information zu beschaffen und die Information dann aber auch zu überprüfen. Es ist ein Fortschritt, dass man unabhängig von einem schutzwürdigen Interesse, unabhängig von einem persönlichen Bezug und letztlich eben auch unabhängig vom öffentlichen Interesse Informationen beschaffen kann. Das ist eine Veränderung in unserer demokratischen Diskussion, die hier eben sichtbar gemacht wird. Es geht auch darum, für gleich lange Spiesse zu sorgen - gleich lange Spiesse unter den Medien. Nicht nur der Recherchierjournalist, auch der inhaltlich Tätige, derjenige, der sich mit unserer Arbeit inhaltlich auseinander setzt, soll die Möglichkeit haben, sich die Informationen zu beschaffen. So weit das Prinzip.
Selbstverständlich ist das, was in dieser Vorlage gebracht wird, auch in meinen Augen ein kleiner Schritt. Es ist mehr nur ein Wenden am Ort, nicht sehr viel mehr. Die Ausnahmen sind überaus zahlreich und überaus gewichtig. Sie sind auch unbestimmt formuliert. Ich hoffe, sie werden dann wenigstens zurückhaltend interpretiert. Vorab ist der Bundesrat weitgehend von diesem Gesetz ausgenommen; insofern ist das ein gewaltiger Einbruch. Immerhin: Es wird ohnehin sehr viel informiert, der Unterschied zwischen der zurückbehaltenen und offenen Information ist vor allem durch das Internet erheblich kleiner geworden.
Ich meine eigentlich, Herr Kollege Reimann, dass mit der Anwendung dieses Gesetzes auch die PR-Arbeit der Ämter zurückgehen müsste, weil man die Leute darauf verweisen kann, dass sie die Informationen beschaffen können, und nicht alles serviert werden muss. Es könnte also insofern sogar zu Einsparungen kommen.
Damit ich nachher nicht noch einmal das Wort ergreifen muss, bitte ich Sie jetzt schon, bei Artikel 22a dem Minderheitsantrag Béguelin zuzustimmen, damit dieses Gesetz wenigstens in absehbarer Zeit anwendbar und nicht hinausgeschoben wird, bis wir es kaum mehr erleben können. Die Herausforderung für die Verwaltung ist nicht zu überschätzen. Viele Verwaltungsstellen haben damit schon heute Erfahrung, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. Die Verwaltung kann es steuern, dass der Aufwand nicht zu gross wird. Sie kann sich mit einem einfachen, formlosen Verfahren intern entsprechend reorganisieren, das ist möglich.
Ich hoffe also, dass die Vorlage vernünftig gehandhabt wird, dann kann sie einen Fortschritt bringen.