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Frick Bruno · Ständerat · 2003-12-16

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-16

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz hat gestern getagt, und sie legt Ihnen den vorliegenden Antrag zum Beschluss vor. Auffallend in dieser Einigungskonferenz war die grosse Zahl der Differenzen. Dies rührt daher, dass aufgrund der Ablehnung durch den Nationalrat in der Gesamtabstimmung faktisch eine Runde der Differenzbereinigung wegfiel. In sechs Bereichen waren Differenzen zu bereinigen. Ich lege Ihnen die Ergebnisse dar.

Der erste Differenzbereich betrifft die Netzwerke: In der Frage der Definition der Netzwerke, in Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe f, hat sich die Einigungskonferenz der Lösung [PAGE 1172] des Ständerates angeschlossen. In der politisch bedeutsamen Frage, wie hoch der Selbstbehalt bei Netzwerken und bei der Beanspruchung von Leistungen ausserhalb eines Netzwerkes sein soll, unterbreitet Ihnen die Konferenz einen vermittelnden Antrag. Demnach soll der Selbstbehalt generell bei 10 Prozent bleiben, hingegen soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Selbstbehalt auf bis zu 20 Prozent zu erhöhen, wenn Patienten nicht eine der besonderen Versicherungsformen beanspruchen. Damit soll für den Bundesrat die Möglichkeit geschaffen werden, mit einem höheren Selbstbehalt die Netzwerke für Patienten doppelt attraktiv zu gestalten und Anreize für deren Benutzung zu schaffen, sobald die Netzwerke etabliert sind und die durch sie mögliche Kosteneinsparung ausgewiesen ist.

Der zweite Punkt betrifft die Kinderprämien: Mit sehr knapper Differenz von 12 zu 10 Stimmen hat es die Einigungskonferenz abgelehnt, die Vergünstigung der Kinderprämien ins Gesetz aufzunehmen. Der Nationalrat hatte vorgesehen, die Kinderprämie ab dem zweiten Kind um 50 Prozent und ab dem dritten Kind um 100 Prozent zu reduzieren. Der Einigungskonferenz hatte ein Vermittlungsvorschlag vorgelegen, welcher die Obergrenze des Einkommens, für welches diese Prämienvergünstigung beansprucht werden könnte, auf das Fünffache des höchsten AHV-Rentenbetrages, also auf 126 200 Franken, festgelegt hätte. Dieser Vermittlungsvorschlag hat im erwähnten knappen Stimmenverhältnis keine Gnade gefunden.

Der dritte Differenzbereich sind die Spitäler: In der Frage der Definition in Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe e ist die Einigungskonferenz dem Nationalrat gefolgt. Diesbezüglich ist zuhanden der Materialien eine Klarstellung nötig. Der Wortlaut der genannten Bestimmung könnte nahe legen, dass im Spitalbereich keine Zusatzversicherungen mehr möglich seien. Das ist absolut nicht die Meinung der Einigungskonferenz und war auch nicht die Meinung des National- und des Ständerates in der Beratung. Allerdings ist der Wortlaut missverständlich. Wir stellen hiermit klar: Auch in Zukunft sollen Zusatzversicherungen im Spitalbereich möglich bleiben.

In der Frage der Geburtshäuser - gemäss Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe f und mehreren anschliessenden Gesetzesbestimmungen - ist die Einigungskonferenz dem Nationalrat gefolgt. Geburtshäuser sollen also künftig ebenfalls gleich Spitälern aufgrund der Leistungspflicht der Kassen finanziert werden. Die Idee, die sich durchgesetzt hat, lautet, dass der Aufenthalt in Geburtshäusern eben in der Regel den Aufenthalt in einem regelmässig noch teureren Spital ersetzt.

In der Frage der Abgrenzung der Spitalpflege von der ambulanten Pflege in Artikel 49a ist die Einigungskonferenz dem Ständerat gefolgt. Das ist jene Lösung, welche die Kantone eher schont und die Kosten eher zulasten der Versicherer und damit auch der Prämien verlegt.

Der vierte Differenzbereich beinhaltet die Frage, ob Organisationen mit landesweiter Informationstätigkeit zugunsten von Patienten durch den Bund unterstützt werden sollen. Mit 13 zu 11 Stimmen ist die Einigungskonferenz einem Vermittlungsantrag gefolgt, welcher die Unterstützung bejaht, sie aber auf die allgemeine Informationstätigkeit beschränkt und die individuelle Beratung ausschliesst. Diese soll nicht unterstützt werden, sondern dies soll Aufgabe anderer Organisationen sein; jedenfalls sollen sie nicht mit Bundesgeldern rechnen können.

Der fünfte Bereich betrifft die Frage der Beiträge an die Pflegekosten - in den Übergangsbestimmungen, Absatz 13 -; hierin ist der Nationalrat ja bereits dem Ständerat gefolgt. Er hat allerdings im Anschluss an die hier geführte Diskussion eine Präzisierung im Text vorgenommen. Dieser Präzisierung folgt auch die Einigungskonferenz.

Der sechste Bereich umfasst die Frage, ob und wie die Finanzlage von Bund und Kantonen berücksichtigt werden soll, wenn der Bund Beiträge an die Prämienverbilligung in sein Budget aufnimmt. Die Einigungskonferenz ist mit 15 zu 7 Stimmen dem Nationalrat gefolgt. Demnach soll nach dem Gesetzestext die Finanzlage von Bund und Kantonen keine Rolle spielen, das heisst, die gesteigerten Gesundheitskosten sollen sich auch direkt in den Bundesbeiträgen an die Prämienverbilligung widerspiegeln. Die Motive, welche zu dieser Mehrheit geführt haben, waren allerdings unterschiedlich. Die einen - das ist die rechte Ratsseite - sehen den Bund in erster Linie für Kostensteigerungen im Gesundheitswesen verantwortlich. Er soll über die Prämienverbilligung das Äquivalent für die Vergünstigung leisten. Die linke Ratsseite will grundsätzlich zugunsten der Patienten jede Kostensteigerung ausgleichen. Das Ergebnis ist dasselbe: Höhere Gesundheitskosten werden den Bund auch bei der Prämienverbilligung mehr kosten.

Einen weiteren Antrag hat die Einigungskonferenz nicht übernommen, nämlich die Frage einer rascheren Einführung des monistischen Systems. Auch wenn die Einigungskonferenz der Ansicht war, das monistische Spitalfinanzierungssystem müsse rasch eingeführt werden, so hat sie den Antrag aus formellen Gründen ablehnen müssen, weil in der Einigungskonferenz nur noch behandelt werden kann, was Differenz ist. In diesem Fall bestand keine Differenz. Materiell aber sind wir der Ansicht, dass möglichst rasch eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll, damit das monistische Spitalfinanzierungssystem sehr rasch eingeführt werden kann.

Damit ist der Abschluss einer langwierigen und auch anspruchsvollen Revision des Krankenversicherungsgesetzes möglich. In der Schlussbeurteilung dürfen wir für uns in Anspruch nehmen, dass es uns mit dieser Revision gelungen ist, in vier zentralen Bereichen die Verbesserungen auf die Schiene zu bringen: die Spitalfinanzierung, die Förderung der Netzwerke zur Kosteneinsparung, die Einführung des Vertragsprinzips und das neue System der Prämienverbilligung, welches wir als Gegenvorschlag zur SP-Initiative vor einem Jahr versprochen hatten. Allerdings müssen wir einräumen, dass der Zug wohl auf der richtigen Schiene steht, dass er aber sehr langsam fährt, unsere Schritte noch zaghaft sind. In den nächsten Jahren werden wir diese Schritte, wenn sie sich bewähren, beschleunigen müssen.

Wir bitten Sie in diesem Sinne, dem Antrag der Einigungskonferenz zuzustimmen.

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