Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2000-03-08
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Mit der Wahl von Frau Annemarie Huber-Hotz zur Bundeskanzlerin in der letzten Wintersession ist die Stelle eines Generalsekretärs beziehungsweise einer Generalsekretärin der Bundesversammlung frei geworden.
Gestützt auf Artikel 8ter Absatz 4bis des Geschäftsverkehrsgesetzes wählt die Koordinationskonferenz den Generalsekretär der Bundesversammlung. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die Vereinigte Bundesversammlung. Die Koordinationskonferenz hat, wie dies der Nationalratspräsident bereits erwähnt hat, während der Wintersession getagt und das Wahlverfahren wie folgt festgelegt:
1. Die Stelle ist öffentlich auszuschreiben.
2. Es werden folgende Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber definiert: ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Erfahrung in den parlamentarischen Abläufen, Führungserfahrung, Beherrschung der deutschen und der französischen Sprache sowie Kenntnisse der italienischen und englischen Sprache.
3. Die Verwaltungsdelegation wurde mit der Vorbereitung des Wahlgeschäftes beauftragt.
In Beachtung dieser Beschlüsse hat die Verwaltungsdelegation die entsprechende Ausschreibung vorgenommen, und es haben sich darauf 77 Bewerberinnen und Bewerber gemeldet. Diese wurden von der Verwaltungsdelegation einer Vorselektion unterzogen. Von diesen 77 Bewerberinnen und Bewerbern wurde der Koordinationskonferenz letzten Endes ein Vorschlag von vier Persönlichkeiten vorgelegt, von denen nach Auffassung der Verwaltungsdelegation eine jede die Voraussetzung für eine Wahl erfüllte - eine Auffassung, welche aufgrund der persönlichen Vorsprachen auch von der Koordinationskonferenz geteilt wurde.
Der Koordinationskonferenz liegt daran, allen Bewerberinnen und Bewerbern für ihre Bereitschaft zu danken, sich diesem Wahlverfahren gestellt zu haben. Wir sind uns bewusst, dass dieses Wahlverfahren wegen der Öffentlichkeit, die ihm eigen ist, für manche Bewerberinnen und Bewerber, insbesondere für jene aus der Bundesverwaltung, eine nicht leicht zu nehmende Belastung bedeutete. Es liegt mir als Präsidenten der Verwaltungsdelegation der Räte sehr daran, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdienste, welche an diesem Wahlverfahren teilgenommen haben und am Ende den gewünschten Erfolg nicht hatten, die Anerkennung für die ausgezeichneten Dienste auszudrücken, welche sie an ihren Stellen leisten, und sie des vollen Vertrauens zu versichern, welches die Verwaltungsdelegation auch in Zukunft in sie setzt. [PAGE 470]
Aus den genannten Bewerbungen hat die Koordinationskonferenz als neue Generalsekretärin der Bundesversammlung Frau Mariangela Wallimann-Bornatico gewählt. Frau Wallimann ist Ihnen bekannt; trotzdem kurz einige Daten:
Sie ist am 25. März 1948 in Roveredo geboren - also eine Vertreterin der italienischen Schweiz -, in Italienisch-Bünden aufgewachsen, Bürgerin von Brusio und Alpnach, Juristin mit Freiburger Lizentiatsabschluss. Sie ist 1974 in den Bundesdienst eingetreten und arbeitete zunächst im Finanzdepartement und alsdann von 1977 bis 1987 als Adjunktin beim Generalsekretär der Bundesversammlung. Anschliessend war sie von 1988 bis 1991 persönliche Mitarbeiterin eines Bundesrates. Zwischen 1992 und 1994 arbeitete sie als stellvertretende Pressechefin der SRG-Generaldirektion.
Seit dem Jahr 1994 leitet sie das Sekretariat der Geschäftsprüfungskommissionen, in welcher Eigenschaft sie bis zum heutigen Tag tätig ist.
Die Koordinationskonferenz ersucht Sie, die Wahl von Frau Wallimann zu bestätigen. Die Koordinationskonferenz ist überzeugt, dass Sie mit einer Bestätigung durch die Bundesversammlung nicht so sehr die Person, sondern die Institution des Generalsekretariates der Bundesversammlung stärken und unterstützen, wie dies im revidierten Geschäftsverkehrsgesetz vorgesehen ist.