Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-12-17
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-17
Wortprotokoll
Ich versuche, die jetzt noch gestellten Fragen zu beantworten. Es geht einerseits um Themen der Strassen- und Bahnpolitik des Bundes im Allgemeinen und andererseits um die Situation in Uri.
Zunächst zum ersten Aspekt: Es geht nicht darum, Uri etwas aufzuzwingen. Ich danke sehr für das Votum von Kollege Stadler. Aber es geht darum, wie wir zum Transitproblem im Allgemeinen Stellung nehmen. Herr Escher hat auf die verschiedenen Probleme von Präjudizien hingewiesen - im Tessin, im Wallis, im Berner Oberland; es gibt noch andere, Sie können beim Juradurchstich auch von Liestal sprechen. Wir müssen uns die Frage stellen, welchen Massstab die eidgenössische Infrastrukturpolitik für die Transitkantone setzt. Man hat etwa die Formel geprägt: "Man darf die Transitkantone durchfahren, aber nicht überfahren." Die Transitkantone dürfen erwarten, dass sie einen optimalen Schutz bekommen, dass sie von der Anlage profitieren können, dass sie von der Anlage rasch profitieren können und dass sie eine gewisse Sicherheit bekommen. Der Bund darf erwarten, dass er die Lösung gesamthaft verkraften kann.
Ich sage das, obwohl dieser Massstab gerade für den Kanton, den ich hier zu vertreten die Ehre habe, schwierig werden kann und schwierig ist. Sie wissen alle, dass der längste Abschnitt der Gotthardstrecke der Neat - das sind etwa 30 Prozent - im Aargau liegt. Zugegeben: Er liegt nicht im Gebirge, aber immerhin etwa 30 Prozent der offenen, nicht im Tunnel verlaufenden Gotthardlinie gehen mit allen Segnungen durch unseren Kanton. Und im Zusammenhang mit "Bahn 2000", zweite Etappe, spricht man von einer neuen Linienführung aus dem Raum Aarau in den Raum Limmattal. Das wäre eine gewaltige Anlage. Hier liegt natürlich bereits das Begehren auf dem Tisch, sie sei vollständig in einem Tunnel zu führen. Ich meine, das sei nicht verkraftbar, das dürfe von der Eidgenossenschaft nicht verlangt werden, und es sei auch aus der Sicht des Kantons Aargau weder vom Schutz noch vom Nutzen her, den diese Anlage bringen könnte, vernünftig. Ich meine, aus dieser Sicht der allgemeinen Infrastrukturpolitik sei es - bei allem Respekt vor den sicher besonderen Verhältnissen in Uri - ein Entscheid, der weit über Uri hinaus Bedeutung hat.
Der zweite Punkt ist das Verfahren in Uri. Es geht nicht um die Einlösung eines Versprechens an Uri. Wenn hier eine derartige Aussage gemacht worden ist, ist das nach den Informationen, die uns unterbreitet worden sind, faktisch falsch. Es liegt nur eine Teileinigung vor. Es gibt Leute, die sogar von einer Scheineinigung gesprochen haben. Es ist völlig offen, ob sie je umgesetzt wird. Es ist völlig offen, ob diese Bergvariante je realisiert wird. Ich frage mich schon, was der Bevölkerung gegenüber ehrlicher ist: Sollten wir heute nicht sagen, dass wir das Maximum, das denkbar ist - eben dieses berühmte Optimum - herausholen? Ist das nicht ehrlicher? Das künftige Parlament kann diesen Scheck, den Sie jetzt ausstellen, unter Umständen nicht einlösen. Er kann auf Kosten anderer gehen, gerade das ist das Problem, Herr Bieri. Es geht nicht um eine provisorische Lösung; die definitive Lösung der Botschaftsvariante ist skizziert, aber völlig unsicher.
Zu einer weiteren Bemerkung: Herr Büttiker, es liegt keine konsensuale Lösung vor, das stimmt nicht. Es ist richtig, dass die Neat-Aufsichtsdelegation und die KVF mehrfach eine konsensuale Lösung verlangt haben, aber sie ist nicht zustande gekommen. Es wurde intensiv verhandelt - ich habe Respekt vor dem, was in diesen Verhandlungen geleistet worden ist -, aber mit den Parteien liegt keine Vereinbarung im Rahmen des Gesetzes vor, wie sie möglich gewesen wäre; es liegt keine formelle Zustimmung vor, weder von der Regierung noch von den Gemeinden oder den Betroffenen, wonach sie das akzeptieren würden. Es liegt auch kein Verzicht auf das Ergreifen weiterer Rechtsmittel vor. All das wäre möglich gewesen, aber es ist nicht zustande gekommen, und zwar aus Gründen, die ich nicht zu beurteilen habe. Hoffen wir, dass bei der Fluglärmfrage eine Mediation dannzumal zu einer Vereinbarung führen wird. In Uri ist eine solche ja offenbar nicht zustande gekommen. Das wurde uns bestätigt.
Schliesslich: Herr Bundesrat Leuenberger wurde in der Kommission gefragt, ob es im Grunde genommen nicht einfach so ist, dass wir als Parlament jetzt aus Respekt vor den bisherigen Diskussionen, aus Respekt vor all dem, was "gegangen" ist, und aus Respekt vor dem riesigen Zeitdruck, unter dem wir stehen, einfach "kapitulieren" müssen - das Wort "kapitulieren" wurde verwendet. Herr Bundesrat Leuenberger hat geantwortet: Nein, das Parlament könne frei entscheiden, es müsse dann aber auch die Verantwortung übernehmen. Das ist ja klar.
Die optimierte Talvariante liegt auf dem Tisch. Sie war im Sommer 2002 genau so aufbereitet wie die Variante, die jetzt der Botschaft zugrunde liegt. Die Botschaft kommt als harmlose Finanzierungsbotschaft daher. Im Grunde genommen ist es eine Projektänderung und eine Projekterweiterung, wie sie im Aussprachepapier 2002 vorgelegen hat. Das kann man auch mit etwas Aufbauschen nicht beiseite wischen, glaube ich. Wir müssen auch nicht Angst machen. Es ist eine Lösung für die nächste Generation - 2030 oder später -, auf Kosten der heutigen, auf Kosten der anderen: Ostschweiz, HGV usw.
All das muss man ehrlicherweise sagen. Leider kann man die Geschichte nicht an den Bundesrat zurückweisen, das wäre an sich die nahe liegende Lösung. Wegen des Zeitdrucks kann man das nicht. Darum hat man den Weg über diese Minderheitsvariante gesucht. Ihr zuzustimmen ist ein Grundsatzentscheid, der eine weitere Diskussion durchaus zulässt, das ist klar.