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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2003-12-17

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-17

Wortprotokoll

Wir haben uns jetzt in der Detailberatung mit der Problematik der Linienführung der Neat im Kanton Uri zu beschäftigen. Ich will mich auf eine politische Würdigung beschränken. Es wird dann vermutlich eine intensive Debatte stattfinden. Es stehen sich der Entwurf des Bundesrates, der von der Mehrheit der Kommission unterstützt wird, und der Antrag der Minderheit II (Pfisterer Thomas) gegenüber.

Politisch betrachtet schlägt der Bundesrat eine Verständigungslösung zwischen dem Bund und den Urner Behörden vor. Das geht im Übrigen ganz klar aus dem Brief hervor, der uns gestern auf die Tische verteilt worden ist, einem Brief des Landammanns und der Regierung des Landes Uri. Diese Verständigungslösung basiert auf dem klaren Willen, keine weiteren Verzögerungen durch Rechtshändel zu riskieren. Der Titel lautet "Projektoptimierung". In der Botschaft wird dieses Projekt wie folgt bezeichnet: "Ergänzungen Auflageprojekt Uri 2001/2003 und Vorinvestition für Abzweigung 'Berg lang geschlossen'".

Der Bundesrat, unterstützt von der Mehrheit der Kommission, beantragt 350 Millionen Franken insgesamt für diese Arbeiten in Uri, 100 Millionen Franken für die Erstellung eines Nordportals, auch Verzweigungsbauwerk genannt, das später einmal die Variante "Berg lang geschlossen" nicht verhindern, sondern grundsätzlich ermöglichen soll. Dabei hat der Bundesrat stets betont, dass diese Variante "Berg lang geschlossen" jetzt nicht zur Diskussion stehe, sondern dann allenfalls ein Teil von Neat 2 sei, und dass darüber jedenfalls besonders zu beschliessen sei und nicht heute.

Weitere 250 Millionen Franken sieht der Bundesrat für Verbesserungen im Bereich Uri vor. Genannt werden Dammvertiefung, Strassenquerung, auch Lärmschutz. Diese Verbesserungen bezeichnen der Bundesrat und mit ihm die Kommissionsmehrheit als unvermeidliche Folgen des Planauflageverfahrens, Folgen, die gezeitigt worden sind, und Massnahmen, die jetzt getroffen werden sollen, um die Akzeptanz des Projektes bei der lokalen Bevölkerung erhöhen zu können.

Diese Uri-Diskussion kann als "Schienenverlegungsdiskussion" geführt werden, aber sie kann auch als staatspolitische Diskussion geführt werden und wird auch als solche empfunden, vor allem im Land Uri. Die Projektakzeptanz ist eine ganz wichtige Frage, und die Bundesratslösung - unterstützt von der Kommissionsmehrheit - hat den Vorteil, dass sie mit den Urner Behörden abgesprochen ist und dazu führen muss, dass dem Zeitaspekt, der zeitlichen Dringlichkeit Rechnung getragen werden kann. Es muss leider angenommen werden, dass eine Nichtakzeptanz, das Nichtakzeptieren dieser Verständigungslösung, zu aufwendigen, lange dauernden Rechtsverfahren, starken Verzögerungen beim Bau und entsprechenden Kostenfolgen führen könnte.

Diesem Zeitaspekt übrigens - ich greife da vor - hat die Kommission Rechnung getragen, indem sie jetzt bei der Urner Diskussion einstimmig und ohne Vorbehalte einem Detailantrag aus den Reihen der Kommissionsminderheit Rechnung getragen hat, indem sie in Artikel 3 des vorliegenden Bundesbeschlussentwurfes bei Artikel 2 des Alpentransit-Finanzierungsbeschlusses einen Absatz 2 beigefügt hat, der ein zeitliches Limit setzt. Sie sagt dort nämlich ganz klar, diese 100 Millionen Franken für dieses Portal respektive Verzweigungsbauwerk seien nur dann freizugeben, wenn mit den Bauarbeiten bis zum 31. März des Jahres 2005 begonnen werden könne. Das ist eine harte Auflage, eine sehr harte Auflage. Die Kommission weiss das, aber die Kommission will das auch. In der Diskussion in der Kommission hat es eine gewisse Rolle gespielt, dass man gesagt hat: Wenn man für Uri dieser Verständigungslösung zustimmt, schafft man damit ein Präjudiz und löst sozusagen eine Lawine von weiteren Begehren und Wünschen aus.

Dem halten die Kommissionsmehrheit und auch der Bundesrat entgegen, dass die Belastungen in Uri insgesamt auf kleinstem Raum extrem gross sind, auch rein quantitativ jedenfalls grösser als in anderen vergleichbaren Räumen und Bausituationen. Daher ist besondere Rücksichtnahme angezeigt. [PAGE 1201]

Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, bei dieser "Uri-Frage" der Mehrheit und dem Bundesrat zuzustimmen.

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