Lexipedia

Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-12-17

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-17

Wortprotokoll

Herr Präsident, ich bedanke mich, dass Sie dieses Geschäft heute noch behandeln, weil es doch auch im Gesamtzusammenhang der Eisenbahn-Grossprojekte steht. Es gibt in dieser Schweiz nicht nur die Nord-Süd-Verbindung, sondern es gibt auch noch andere Verkehrsfragen, die es wert sind, diskutiert zu werden.

Der Anschluss der Schweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz (HGV-Anschluss) und insbesondere die Anbindung der Ostschweiz wurden in diesem Rat schon verschiedentlich thematisiert, auch heute Morgen. All diejenigen, denen eine erneute Diskussion lästig erscheinen mag, ersuche ich zur Kenntnis zu nehmen, dass die Erörterung der Frage der HGV-Anbindung der Ostschweiz dringender und aktueller denn je ist, weil nun nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist zur diesbezüglichen Botschaft des Bundesrates die Entscheidungen anstehen.

Ausgangspunkt meiner Interpellation bildet die Tatsache, dass der Bundesrat vorschlägt, die HGV-Investitionen in zwei Phasen aufzuteilen und in der ersten Phase für den Westanschluss 400 Millionen bereitzustellen - und die Ostschweiz mit lediglich 140 Millionen Franken, gestatten Sie mir den Ausdruck, abzuspeisen. Dieser Vorschlag ist für die Ostschweiz absolut inakzeptabel!

Die Antwort des Bundesrates auf meine erste Frage enthält den Versuch einer Begründung, weshalb dies gerechtfertigt sein soll. Der Bundesrat lässt immerhin noch etwas Hoffnung aufkommen, indem erklärt wird: "Die definitiven Entscheide werden nach Abschluss des laufenden Vernehmlassungsverfahrens gefällt werden." In Anbetracht dieser Aussage ersuche ich den Bundesrat, seinen Vernehmlassungsvorschlag gründlich zu überdenken und die Forderungen und Einwände ernst zu nehmen und zu berücksichtigen. Für die Forderungen aus der Ostschweiz sprechen die folgenden Gründe:

Zunächst stelle ich im Sinne eines Ceterum censeo erneut fest, dass für die HGV-Anschlüsse Ost- und Westschweiz ein klarer Verfassungsauftrag besteht, gehören diese doch zu den Eisenbahn-Grossprojekten, wie sie in Ziffer 3 Absatz 1 von Artikel 196 der Übergangsbestimmungen zur Bundesverfassung festgehalten sind. In der Abstimmungsbroschüre zur FinöV-Vorlage vom 29. November 1998 wird bezüglich der HGV-Anschlüsse kurz und bündig und unmissverständlich erklärt: "Für Bauarbeiten zugunsten der West- und der Ostschweiz stehen 1,2 Milliarden Franken zur Verfügung."

Auch wenn die Zeiten in finanzieller Hinsicht schwieriger geworden sind, gilt es, diesen vom Volk - nicht von irgendjemandem! - abgesegneten Verfassungsauftrag bzw. diese Zusage einzuhalten. Es soll mir hier in diesem Rat nicht wieder jemand mit dem Hinweis kommen, ich stünde ja sonst in Bezug auf das Sparen an vorderster Front!

Es geht, erstens, um nichts weniger und nichts anderes als um die Einhaltung der Verfassung und die Respektierung des Volkswillens und, zweitens, um die Frage der Prioritätensetzung und der gerechten Verteilung der Mittel für den öffentlichen Verkehr. Genau dafür hatten wir heute Morgen ein beredtes Beispiel, wie diesbezüglich an anderen Orten vorgegangen bzw. argumentiert wird. Nehmen Sie also zur Kenntnis, dass Sie bei uns Ostschweizern im Zusammenhang mit dieser zeitlichen und finanziellen Ungleichbehandlung, welche, nach unserer Auffassung, jeder materiellen Berechtigung entbehrt, auf geschlossenen Widerstand stossen.

Sparen heisst Prioritäten setzen - einverstanden. Die Prioritäten werden jedoch falsch gesetzt, wenn man meint, man müsse nun beim HGV-Anschluss erneut - ich betone: erneut - bei der Ostschweiz sparen.

Wenn der Bundesrat bezüglich der Projektierung von einer ungleichen Realisierungsreife der West- und Ostanschlüsse spricht, stelle ich fest, dass seitens des Bundes offensichtlich ganz bewusst eine Ungleichbehandlung vorgespurt worden ist!

Mit grossem Elan hat sich der Bund personell und finanziell an den Projektstudien der französischen Staatsbahn beteiligt. Völlig anders präsentiert sich die Situation in der Ostschweiz. Seit Jahren schlummern praktisch alle Ostschweizer Projekte in der Schublade.

Dennoch: Die Ostschweiz hat baureife Projekte, beispielsweise den Ausbau der Doppelspur zwischen St. Gallen und Rorschach. Nach Aussage von Bayern ist auch die Elektrifizierung Lindau-Geltendorf bis 2007 machbar. Ebenso können kurzfristig weitere Doppelspuren baureif gemacht werden.

Der volkswirtschaftliche Nutzen der Projekte in der Ostschweiz wird in der Antwort auf die Interpellation im Grundsatz nicht bestritten. Aber es wird erklärt, die Westanschlüsse würden deutlich besser abschneiden. Meines [PAGE 1211] Wissens steht diese Feststellung im Widerspruch zur Nachfrageprognose und zur Wirtschaftlichkeitsrechnung der Firma Ecoplan. Für die HGV-Ostanschlüsse werden sehr gute Resultate bestätigt, insbesondere schneiden die Ostschweizer Projekte in Sachen Kosten-Nutzen-Verhältnis besser ab als die Westschweizer Projekte. Die neuen Angebote im Fernverkehr können nach diesen Studien rentabel betrieben werden. Die monetarisierten Reisezeitgewinne werden mit 73 Millionen Franken pro Jahr beziffert, und sie übersteigen die Betriebskosten des Personenverkehrs um das Dreifache. Das Verhältnis der Reisezeitgewinne zu den Investitionskosten wird bei den Ostanschlüssen als besser bewertet als bei den Westanschlüssen. Es sind doch dies Zahlen, die eindeutig für eine Priorisierung der Ostanschlüsse oder zumindest für eine Gleichbehandlung sprechen.

Für den Entscheid relevant sind im Übrigen auch die internationalen Vereinbarungen mit Deutschland und Österreich. Ich erinnere an die Vereinbarung mit Deutschland aus dem Jahre 1996 bezüglich der Korridore Zürich-Stuttgart und Zürich-München. Im Jahre 2003 ist eine Vereinbarung mit Österreich bezüglich der Korridore Zürich-Sargans-Feldkirch bzw. Zürich-St. Gallen-Bregenz und Chur-Sargans-St. Margrethen-Bregenz zustande gekommen. Bei der Realisierung der Verbesserung der Verkehrsanbindung ans Ausland - das wurde heute Morgen schon von Kollege Schmid angetönt - handelt es sich auch nicht um blosses Wunschdenken der Ostschweizer Kantone. Die Internationale Bodenseekonferenz (IBK) hat sich diesbezüglich mit einem Schreiben vom 21. August dieses Jahres an die Finanzkommission gewandt. Im Weiteren verweise ich auf die Stellungnahme der in der IBK vertretenen Regierungschefs zur Vernehmlassungsvorlage betreffend die HGV-Anschlüsse, die wahrscheinlich jetzt auch eingetroffen ist. Die Regierungschefs aus der IBK formulieren darin unmissverständlich ihr Anliegen, nach Wegen zu suchen, den Anschluss der Ostschweiz an das HGV-Netz bestmöglich zu verbessern und mit den Ausbauten auf deutschem und österreichischem Gebiet abzustimmen. Sie geben auch der Hoffnung Ausdruck, dass mit den bevorstehenden Entscheiden die Weichen für ein Zusammenwachsen der Eisenbahn-Hochleistungsnetze rund um den Bodensee richtig gestellt werden können.

Bezüglich der in meiner Interpellation ebenfalls aufgeworfenen Frage der Mitfinanzierung der Elektrifizierungskosten für die Strecke Lindau-München nehme ich dankbar zur Kenntnis, Herr Bundesrat, dass erklärt wird, man sei gesprächsbereit. Meinerseits erneuere ich den dringenden Appell, diese Gespräche aufzunehmen. Ich erinnere daran, dass die Ostschweizer Kantone und die SBB die Elektrifizierung des Abschnitts Lindau-Geltendorf postulieren, was bis jetzt in dieser HGV-Botschaft ignoriert worden ist. Auch wenn Dieselneigezüge unter rein finanziellen Aspekten verlockend wären, sind sie sowohl ökologisch als auch betrieblich auf dem elektrifizierten SBB-Netz unsinnig. Dann kommt noch die Tatsache hinzu, dass die Deutsche Bahn beschlossen hat, die ICE-Dieselneigezüge per Ende Jahr wegen technischer und wirtschaftlicher Probleme aus dem Verkehr zu ziehen. Die Elektrifizierung dieser Strecke bis ins Jahr 2007 ist deshalb dringend - dringend, ich unterstreiche das -, weil sonst der öffentliche Verkehr mangels einer durchgehend modernen ICE-Verbindung nach München nicht mehr konkurrenzfähig ist. Da indessen eine Schweizer Mitfinanzierung der Elektrifizierung dieser Strecke notwendig ist, besteht diesbezüglich dringender Handlungsbedarf, und die entsprechenden Signale sind so rasch wie möglich auszusenden.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Verkehrserschliessung in der Ostschweiz, insbesondere die den Gegenstand dieser Diskussion bildenden HGV-Anschlüsse, ein Anliegen ist, hinter dem die Ostschweizer Kantone geschlossen und wie ein Mann stehen. Ich verweise diesbezüglich auf die gemeinsame Vernehmlassung der Ostschweizer Kantone, die soeben eingetroffen sein dürfte. Ich verweise im Übrigen auch auf die Tatsache, dass die Ostschweizer Kantone am vergangenen Freitag zusammen mit der Regionalkonferenz öffentlicher Verkehr Ostschweiz eine Medienkonferenz zum Thema HGV-Anbindung der Ostschweiz durchgeführt haben. Die Ostschweizer Kantone fordern insgesamt 650 Millionen Franken für die HGV-Anbindung der Ostschweiz. Es geht um die beiden ICE-Linien Zürich-Schaffhausen-Singen-Stuttgart und Zürich-St. Gallen-Bregenz-München sowie zwei ICE-Zubringerlinien. Konkret bedeutet dies, dass neben den in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Ausbauten der Strecken Kreuzlingen-Romanshorn und St. Gallen-St. Margrethen auch ein Beitrag an die Elektrifizierung der Strecke Lindau-Geltendorf sowie die Kosten für den Ausbau der Strecke Bülach-Schaffhausen bzw. St. Margrethen-Sargans in die Liste der in der ersten Phase priorisierten Vorhaben aufzunehmen ist. Hierfür ergibt sich ein Gesamtbetrag von 415 Millionen Franken. Damit wird auch die Gleichbehandlung mit der Westschweiz sichergestellt; das sind die Anliegen aus der Ostschweiz.

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis dafür, dass ich etwas ausgeholt habe, aber in Anbetracht eines für die gesamte Ostschweiz vordringlichen und wichtigen Anliegens war dies unumgänglich. Ich unterstreiche noch einmal, Herr Bundesrat Leuenberger, was ich heute Morgen schon gesagt habe: Die Ostschweiz hat den Beweis für gesamtschweizerisches Denken im Zusammenhang mit der Verkehrserschliessung erbracht.

Mein sehr verehrter Kollege Merz, der nun in den Bundesrat gewählt worden ist, hat erklärt, man müsse mit den regionalpolitischen Anliegen vorsichtig sein. Ich stimme ihm schon zu, aber das ist nur die halbe Wahrheit. Wenn es der Schweiz gut gehe, gehe es auch den Kantonen gut, hat er gesagt. Das stimmt, aber nicht allein. Wir müssen für einen regionalen Ausgleich besorgt sein, der gehört auch zur Koexistenz und zum Zusammenhalt dieses Landes. Aus diesem Grunde sind derartige regionale Anliegen auch ernst zu nehmen.

Ich möchte einfach noch einmal unterstreichen, dass man in dieser Beziehung jetzt einmal bei uns Ostschweizern auf Granit beisst. Ich hoffe, dass in Anbetracht dieser regionalpolitischen Frage ersten Ranges die in der Interpellationsantwort signalisierte Bereitschaft des Bundesrates, das zu überdenken, auch tatsächlich genutzt wird.

Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-12-17 | Lexipedia | Lexipedia