David Eugen · Ständerat · 2003-12-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Ich möchte zur Klarstellung noch etwas beifügen: Es geht um die Aufteilungsregel, wie viel dem Versicherten und wie viel dem Aktionär gehört. Die Regel, wie sie hier steht, besagt, dass 90 Prozent der Kapitalgewinne dem Versicherten gehören, denn er liefert mit seinen Prämien ja auch das Kapital, das nachher angelegt werden kann, und 10 Prozent stehen dem Versicherungsaktionär zur Verfügung. Das ist die Regel, um die es hier geht. Wie gesagt besteht materiell offenbar keine Differenz mehr zum Bundesrat. Die Frage lautet also nur noch: Soll diese Regel, die wichtig ist, ins Gesetz aufgenommen werden, oder soll der Bundesrat sie auf Verordnungsstufe erlassen können?