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David Eugen · Ständerat · 2003-12-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

In Absatz 1 und einleitend in Absatz 2 wird klar gesagt, dass diese Sondervorschriften für bestimmte Bereiche der Versicherung nicht nur für die Einzellebensversicherung, sondern auch für die Kollektivlebensversicherung gelten, und zwar insbesondere auch für die Kollektivlebensversicherung im Bereich der beruflichen Vorsorge. Daher werden anstelle des Ausdruckes "Lebensversicherung" die Worte "Einzel- oder Kollektivlebensversicherung" eingeführt.

Ich begründe gleich noch die zweite Änderung in Absatz 2: Hier hat die Kommission meines Erachtens einen wesentlichen Einschub gemacht. Die Versicherten haben jährlich das Recht auf eine nachvollziehbare Abrechnung über ihre eigene Überschussbeteiligung. Das ist nach unserer Überzeugung wichtig. Wir haben ja jetzt den Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge gesenkt. Das mussten wir tun, weil die Kapitalmärkte schlecht waren und die Lebenserwartung gestiegen ist. Auf der anderen Seite ist auch klar, dass jetzt, weil die Märkte sich verbessern, wieder Überschüsse entstehen können. Jeder Versicherte soll wissen, was ihm zusteht. Daher muss der Versicherer jedes Jahr seinen Versicherten - auch wieder insbesondere in der beruflichen Vorsorge - bekannt geben, wie ihre Überschussbeteiligung aussieht, und zwar individuell auf den einzelnen Versicherten bezogen.

Das ist die zusätzliche Regelung, die wir eingeführt haben. Der Bundesrat hatte das auch vorgesehen, aber noch nicht individualisiert auf den einzelnen Versicherten bezogen, sondern in einer generalisierten Form.

Ich bitte Sie, dieser Änderung zuzustimmen.

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