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Villiger Kaspar · 2003-12-18

Villiger Kaspar · 2003-12-18

Wortprotokoll

Die Hauptziele dieser Reform sind ja eigentlich der Schutz der Versicherten und die Anpassung an die neuen Finanzmärkte und an die neuen [PAGE 1223] Risiken. Deshalb ist es auch aus meiner Sicht ein sehr wichtiges Gesetz. Obwohl wir auch die gesamte Finanzmarktaufsicht neu konzipieren, ist es wichtig, dass wir es jetzt beschliessen. Und ich bin froh, dass Sie es immerhin am letzten Arbeitstag der letzten Session dieses Jahres noch traktandieren konnten.

Wir wissen alle, dass sich die Versicherungsmärkte stark liberalisieren, internationalisieren; die Aufsicht muss dem Rechnung tragen. Wir haben vor, hier einen Richtungswechsel vorzunehmen: Wir wollen erstens die langfristige Stabilität der Versicherer - die ganze Solvenzfrage - gezielter und vorausschauender überwachen und zweitens den Konsumentenschutz stärken. Das ist sehr wichtig.

Herr David hat von der Regelungsdichte gesprochen. Auch ich gehöre zu den Vertretern des Satzes von Montesquieu: "Wenn es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Gesetz zu machen." Aber auf den Finanzmärkten musste ich erleben, dass hier, auch zum Schutze des Standortes, immer wieder Regelungen vorgenommen werden müssen, um auch im Ausland als gut beaufsichtigt dazustehen. Das ist ein Plus, ein Trumpf für unseren Standort, und deshalb ist hier sehr viel in Bewegung. Die Märkte bewegen sich sehr stark. Obwohl diese Bewegung mit dem neuen Finanzmarktaufsichtsgesetz weitergehen wird, haben wir immerhin versucht, dieses neue Gesetz so darauf abzustimmen, dass wir es jetzt beschliessen können, ohne dass dadurch Widersprüche entstehen. Deshalb hat es etwas gedauert.

Das Wichtigste oder etwas vom Wichtigsten ist die Stärkung des Solvenzbegriffes, denn wir meinen, dass den Interessen der Versicherten am meisten gedient ist, wenn wir die Stabilität der Versicherungsunternehmen so weit als möglich gewährleisten können. Deshalb ist die Erhaltung der Solvenz eines der Kernstücke. Wir wollen aber neu die effektiv von den Unternehmen eingegangenen Risiken berücksichtigen. Bisher betraf das vor allem die versicherungstechnischen Risiken, also die Passivseite der Bilanz. Wir haben aber - gerade jetzt bei diesen Börsencrashs - gesehen, dass die Anlageseite die Versicherungen genauso schwächen kann. Deshalb wollen wir auch die Aktivseite der Bilanz anschauen und die Anlagerisiken sowie die operationellen Risiken stärker berücksichtigen. Eine riskante Geschäftspolitik soll durch zusätzliches Kapital abgedeckt werden können.

Schliesslich müssen wir neu auch die Gruppen- und Konglomeratsaufsicht einführen. Wir wissen heute, dass bei den internationalen Konzernen die Stabilität eines Versicherers eben auch durch seine Auslandgeschäfte beeinflusst werden kann; also müssen wir hier einen Akzent setzen. Neu ist auch die Figur des Aktuars. In jeder Gesellschaft soll ein Aktuar sozusagen der Gewährsmann dafür sein, dass das alles eingehalten wird. Im Bedarfsfall muss er mit dem Chief Risk Officer eng zusammenarbeiten.

Dann noch die zwei letzten Punkte: Die Aufsicht braucht griffigere Massnahmen. Heute haben wir eigentlich nur Schwarz oder Weiss: entweder ganz geringe Bussen, die eher lächerlich sind, oder dann gleich den Entzug der Betriebsbewilligung. Hier soll eine breitere Palette von Massnahmen greifen. Denn letztlich möchten wir mit diesem Gesetz auch die Corporate Governance - um ein neudeutsches Wort zu gebrauchen - verbessern. Das geht natürlich nicht ganz ohne gewisse Regulierungen, dessen sind wir uns bewusst. Aber ich werde gerne meinem Nachfolger mitgeben, dass er sich beim Verordnungsrecht im Sinne der Worte von Herrn David etwas zurückhalten soll. Ich habe allerdings gesehen, dass Sie bei der vorausschauenden Prämien- und Vertragskontrolle, die wir eigentlich abschaffen wollen, gerade in Ihrer Kommission einen neuen Akzent gesetzt haben, der natürlich wieder Aufwand nach sich zieht; wir werden vielleicht bei diesem Artikel darauf kommen. Wir können damit leben, aber wir hätten es vorgezogen, wenn man das weggelassen hätte.

Noch zum Konsumentenschutz: Wir haben eine Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes vorgeschlagen. Wir wollen die Information des Kunden verbessern, eigentlich die Vermittleraufsicht einführen, weil das vertrauensbildend ist. Wir wollen weiter die Folgen der Anzeigepflichtverletzung mildern und die Unteilbarkeit der Prämie wegfallen lassen. Das, meinen wir, ist ein Fortschritt, auch hier; aber wir haben nur das Nötigste gemacht. Denn wie Sie wissen, ist eine Totalrevision des Versicherungsvertragsgesetzes durch eine Expertenkommission unter Professor Schnyder in Vorbereitung. Deshalb haben wir in diesem Bereich nicht alle Probleme gelöst.

Dazu sind einige Anträge eingereicht worden. Ich bedaure sehr, dass ich sie erst seit zwei Minuten kenne. Wir hoffen, dass wir dazu noch qualifiziert werden Stellung nehmen können. Es wäre besser gewesen, man hätte die Anträge in der Kommission behandeln können. Aber vielleicht ist es etwas einfacher, als ich auf den ersten Blick beim Durchsehen dachte.

Ich bin Ihnen also dankbar, wenn Sie auf dieses Gesetz eintreten. Es wird die Aufsicht über die Versicherungsunternehmen klar modernisieren, es wird auch das Vertrauen in die Versicherungsmärkte verbessern können. In diesem Sinne bin ich auch der Kommission dankbar, die nach eingehender Arbeit eigentlich der Linie des Bundesrates gefolgt ist.