Villiger Kaspar · 2003-12-18
Villiger Kaspar · 2003-12-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat Ihnen vorgeschlagen, diese präventiven Kontrollen wegzulassen, in der Meinung, dass der Wettbewerb in den letzten Jahren an sich stimuliert worden ist und dass dieser dafür sorgen soll, dass die Tarife eben nicht zum Nachteil des Konsumenten sind. Es herrscht hier Wettbewerb, und ich finde, man muss immer etwas aufpassen, wenn man aus einem Ärger über irgendein Ereignis, das gerade aktuell ist, dann das Grundsätzliche vergisst.
Ich will Ihnen aber hier nicht beantragen, auf die bundesrätliche Formel zurückzukommen. Wir können damit leben. Aber ich möchte doch sagen, dass wir froh sind, dass nicht noch eine Angemessenheitskontrolle eingeführt worden ist. Eine solche war vor sehr vielen Jahren einmal in einem bundesrätlichen Vorschlag enthalten.
Dann stellt sich immer wieder die Frage der Verantwortung und auch der Kriterien der Aufsichtsbehörde. Was hier wieder eingeführt wird, ist eigentlich eine Kontrolle, die auf der einen Seite schaut, ob die Tarife die Solvenz nicht gefährden. Denn wären sie zu günstig, was vielleicht aus der Sicht der Versicherungsnehmer schön wäre, würde sich die Versicherung selber gefährden. Sie könnte zusammenbrechen, und dann wäre den Versicherten am wenigsten geholfen. Auf der anderen Seite wird durch diese Kontrolle auch darauf geachtet, ob die Tarife missbräuchlich sind. Aber, Herr David, das ist natürlich etwas, was wieder Aufwand zur Folge hat und Bürokratie erfordert, und deshalb hätten wir das auch gerne liberalisiert.
Ich möchte auch sagen, dass das kein Allheilmittel ist, auch nicht gegen Probleme, die eben andere Gründe haben. Wenn zum Beispiel die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen "davonläuft", dann kann man das nicht über die Versicherungsprämiengenehmigung korrigieren, weil die Ursache natürlich anderswo liegt. Aber wenn Sie der Meinung sind, es sei psychologisch besser und würde etwas beruhigen, wenn man das tue, dann widersetzen wir uns dem nicht.
Sie haben noch eine kleine Nebenbemerkung gemacht, ich möchte das nur klären: Das Modell der "Winterthur" wurde nicht vom BPV geprüft, sondern vom BSV. Die Tarife wurden vom BPV geprüft, weil das zwei unterschiedliche Dinge sind. Aber beide kamen zu einem positiven Schluss, und wir sind auch heute noch der Meinung, dass diese Genehmigungen sachlich absolut gerechtfertigt waren. Ich werde bei der "legal quote" kurz auf diese Frage zurückkommen. Wenn man sich auf der einen Seite bei den Umwandlungssätzen - vorausgesetzt, sie sind nicht missbräuchlich - täuscht, kann man auf der anderen Seite über die "legal quote" für die Versicherer etwas tun. Das Ganze hängt ein bisschen zusammen.
Ich wollte nur sagen, dass wir es eigentlich vorgezogen hätten, wenn Sie das nicht verändert hätten und den Wettbewerb hätten spielen lassen. Aber dadurch, dass die Angemessenheitskontrolle nicht auch noch eingebaut worden ist, wird etwas Wettbewerb übrig bleiben, und deshalb können wir damit leben.