David Eugen · Ständerat · 2003-12-18
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18
Wortprotokoll
Die Kommission hat ja auch einen Antrag gestellt; ich erlaube mir, diesen zu begründen und die Unterschiede zwischen den drei Fassungen zu erläutern. Es gibt nämlich den Entwurf des Bundesrates, den Antrag der Kommission und den Antrag Kuprecht. Ich muss übrigens sagen, dass das bei Krankentaggeldversicherungen, beim BVG und beim UVG zum Tragen kommt.
Sie müssen sich vorstellen: Sie haben eine kleine Firma mit einigen Angestellten; Sie haben einen Versicherungsagenten und haben bei ihm eine Versicherung für Taggelder nach BVG und UVG abgeschlossen. Nun kommen von der Versicherung Informationen, und diese müssen irgendwie an Ihre Arbeitnehmer weitergegeben werden. Nun geht es bei diesem Verhältnis darum, festzulegen, wer welche Pflichten hat.
Der Bundesrat schreibt in seinem Entwurf, dass die Pflicht einfach bei der Versicherung liegt. Das heisst, die Versicherung muss darauf achten, dass der Arbeitgeber die Information weitergibt, also seine Arbeitnehmer informiert, damit sie wissen, was abgelaufen ist. Denn darüber sind wir uns alle einig: Es ist richtig, dass wir überhaupt eine Informationspflicht haben und haben wollen.
Die Kommission hat sich dann gefragt - sie geht damit auf die Bedenken von Herrn Kuprecht ein -, wie das der Versicherer tun kann. Wir müssen auch den Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, und deshalb steht im Antrag der Kommission, dass der Arbeitgeber primär pflichtig ist, seine Arbeitnehmer über diese Dinge zu informieren. Was er also von der Versicherung bekommt, muss er seinen Arbeitnehmern weitergeben und sie entsprechend instruieren. Wir haben dann aber gesagt, dass die Versicherung mit in der Pflicht bleibt. Sie bleibt bei dieser Informationsaufgabe mit im Boot und muss darauf achten, dass das nachher auch wirklich funktioniert. Praktisch heisst das, dass ihr der Arbeitgeber kurz bestätigen soll, dass er die Informationen an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergeleitet hat. Das ist nach meiner Meinung eine sehr kleine Sache, die man machen kann und muss. Die Versicherung ist ja in einem Vertragsverhältnis mit dem Arbeitgeber; für sie ist das auch ein Teil der Vertragserfüllung.
Der Antrag Kuprecht will nun die Versicherung ganz aus dem Spiel lassen, weil es allein Sache des Arbeitgebers sei, dafür zu sorgen, dass die Sache richtig klappe. Das finde ich - das muss ich sagen, und die Kommission sah es auch so - nicht KMU-freundlich. Die Versicherung muss mit im Boot bleiben und muss die Verantwortung mittragen, dass die Informationen bis zum Arbeitnehmer gelangen. Sie alle haben das schon erlebt: Versicherungsdinge sind komplex. Herr Kuprecht sagt das auch. Der Einzelunternehmer ist sehr stark auf das angewiesen, was ihm die Versicherung mitteilt. Mit anderen Worten: Wir von der Kommission sind der Meinung, dass weder der Arbeitgeber von den Pflichten ganz befreit ist, wenn wir die mittlere Lösung wählen, noch die Versicherung. Beide sind mit verpflichtet, diese Informationspflicht bei den Kollektivversicherungen in Kooperation zu erfüllen. Das ist der Gedanke der Kommission.
Wir bitten Sie, diesem zu folgen.