Lexipedia

Villiger Kaspar · 2003-12-18

Villiger Kaspar · 2003-12-18

Wortprotokoll

In dreissig Jahren Politik habe ich gelernt, dass jede Meinung ihren Juristen oder ihre Juristin findet. Wie ist es nun wirklich? (Heiterkeit) Ich gehe jetzt ganz in meine bescheidene Ingenieurrolle zurück.

So, wie das aus den Kommissionsberatungen hervorging und wie das meine Fachleute sehen, ging es Ihrer Mehrheit wirklich darum, hier die bundesgerichtliche Praxis festzuschreiben. Solche Umstände - das leuchtet eigentlich auch ein - könnten Indizien auf Risiken geben, die sonst mit der normalen Befragung nicht zum Vorschein kommen; das sind also beispielsweise das Fahren in alkoholisiertem Zustand, mehrere Führerausweisentzüge oder das Verschweigen von Ärzten, die man besucht hat, weil diese vielleicht etwas wissen, was man nicht sagen möchte usw. Es leuchtet eigentlich ein, dass solche Indizien, wenn die entsprechende Frage gestellt wird - das hat Ihr Kommissionspräsident gesagt -, eben doch erwähnt werden müssen. Wenn man das nicht tun muss, wird die Versicherung vermehrt zahlen müssen. Dann müssen das alle Versicherten mit ihren Prämien berappen. Ich weiss nicht, ob dies im Sinne des Konsumentenschutzes auch vertretbar sein wird - wenn diese Indizien wirklich auch Hinweise auf ein Risiko sein können, das der betroffene Versicherungsnehmer kennt.

Hätte man nichts getan und einfach gesagt, das Bundesgericht solle weiter so legiferieren, dann wäre wahrscheinlich die Frage klar. Aber ich habe auch Zweifel, ob das dann nicht qualifiziert interpretiert werden könnte, wenn man den Satz hier streicht. Deshalb würde ich Ihnen auch eher beliebt machen, Ihrer Mehrheit zuzustimmen, dieses nun einmal zu tun. Der Zweitrat kann sich darüber noch einmal unterhalten.

Ich meine, dass man die Totalrevision des Gesetzes abwarten müsste, wenn man wirklich grundsätzlich bezüglich dieser Umstände hinter die bundesgerichtliche Praxis zurückgehen wollte, um das wirklich bis ins Letzte auszuleuchten. Aber ich kann Ihnen auch aus Sicht unserer Fachleute im Bundesamt für Privatversicherungen sagen, dass mit dieser Formel nicht gemeint ist, die bundesgerichtliche Praxis auszuweiten. Ich gebe das vielleicht noch als Erklärung zu dem, was Frau Sommaruga gesagt hat; das könnte vielleicht etwas beruhigend wirken. Auch wenn Sie hier zustimmen: Es ist die Meinung, dies festzuschreiben.