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David Eugen · Ständerat · 2003-12-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Wie Frau Sommaruga ausgeführt hat, ist das Verbot oder die Unmöglichkeit, eine Rückversicherung abzuschliessen, also Ereignisse zu versichern, die bereits eingetreten sind, fundamental. Ich nenne jetzt als simples Beispiel die Reiseversicherung: Sie haben einen Koffer verloren; nachher gehen Sie zur Versicherung und schliessen einen Vertrag ab, mit dem Sie diesen Koffer noch versichern. Sie schicken dann auch noch die Schadenmeldung ein und sagen: Ich habe einen Koffer verloren, jetzt müsst ihr für den Verlust zahlen, weil ich, nachdem ich den Koffer verloren habe, eine Versicherung abgeschlossen habe, damit mir dafür etwas bezahlt wird.

Mit einer Versicherung will man sich in Gottes Namen vor künftigen Risiken schützen, vor dem, was auf einen zukommt. Der zentrale Punkt ist, dass das ungewiss ist. Ereignisse, die schon eingetreten sind, kann man einfach nicht mehr versichern. [PAGE 1239]

Bei Krankheit kann man aber jetzt sicher darüber diskutieren. Es geht um folgende Fragen: Ist eine Krankheit schon ausgebrochen? Hat eine Krankheit vorbestanden, oder ist das eine neue Form einer Krankheit? Ist es eine andere Krankheit? Und so weiter. Mit anderen Worten: Es gibt natürlich bezüglich des Krankheitsrisikos - das ist der Fall, den Sie jetzt angesprochen haben - Auslegungsprobleme, die die Gerichte bewältigen müssen. Ich möchte Ihnen auch gerne zugestehen, dass es Fehlurteile gibt, dass die Gerichte im Einzelfall dann vielleicht die Abgrenzung - was ist jetzt vorbestandene Krankheit, was nicht? - falsch beurteilen. Ich möchte das, was Frau Sommaruga gesagt hat, dass nämlich dieses zuletzt zitierte Bundesgerichtsurteil vielleicht nicht den richtigen Punkt getroffen hat und in dem Sinne vielleicht falsch ist, gar nicht ausschliessen. Ich habe es nicht selber geprüft; ich kann mir darüber auch kein Urteil erlauben. Aber es wäre ganz falsch, die Grundregel, die in Artikel 9 steht, zu streichen, weil vielleicht einmal ein Fehlurteil gefällt worden ist - was ich, wie gesagt, nicht ausschliesse.

Wenn Frau Sommaruga noch zusätzlich den Wunsch hat, dass wir den Fall Krankheit besser regeln, als er heute geregelt ist, dann habe ich dafür auch Verständnis. Ich muss aber sagen, dass das eine sehr subtile Angelegenheit ist. Wir müssen das mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag machen. Ich empfehle einfach, dass wir durchaus sagen, Artikel 9 soll im Rahmen dieser Totalrevision gerade bezogen auf den Krankheitsfall noch einmal genau überprüft werden. Aber ich würde nun effektiv davon abraten, diese Grundregel des Versicherungsrechts hier aus dem Gesetz zu streichen.

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