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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-12-18

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-18

Wortprotokoll

Ich bin mir bewusst, Gefahr zu laufen, als pingeliger, weltfremder Jurist verschrien zu werden. Ich äussere mich auch nicht zum ersten Satz, da schliesse ich mich dem an, was Herr David gesagt hat. Beim zweiten Satz müssen wir wissen, dass der Teufel im Detail liegt. Ob man es wahrhaben will oder nicht - die juristische Sichtweise ist eben doch auch eine. Ich möchte Ihnen das anhand eines Beispiels erklären.

Es steht hier, wann immer über die Bedeutung einer Bestimmung Zweifel bestehen können, sei zugunsten des Versicherten zu entscheiden. Nehmen wir einmal an, in den Versicherungsbedingungen einer Gesellschaft stünde der Satz: Schäden als Folge einer starken Rauchentwicklung sind von der Versicherungsgesellschaft zu tragen. Selbstverständlich ist der Ausdruck "starke Rauchentwicklung" nicht eindeutig, es bestehen also Zweifel über dessen Bedeutung; das kann nicht wegdiskutiert werden. Wenn nun geltend gemacht werden könnte, dass solche Zweifel möglich wären, genügte das bereits, um den Versicherer zu zwingen, die für den Versicherten günstigste Lösung zu wählen. Das heisst ganz konkret: Ein relativ geringes "Räuchlein" würde bereits reichen, um die Erbringung von Versicherungsleistungen zwecks Schadenersatz auszulösen.

Ich bin mir bewusst, dass das lustig tönt. Aber ich möchte anhand dessen zeigen, dass die juristische Problematik zum Teil extrem komplexer ist als das, was auf den ersten Blick sehr vernünftig scheint. Damit möchte ich Ihnen nicht zu nahe treten, aber einfach meiner Verpflichtung als Jurist, die ich hier zu vertreten glaube, gerecht werden.