Borer Roland · Nationalrat · 2004-03-01
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-01
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Die Minderheit, die zu Artikel 65b Absatz 4 einen Streichungsantrag gestellt hat, ist dezidiert der Meinung, dass alle Massnahmen, die im Zusammenhang mit der Sanierung von Vorsorgeeinrichtungen ergriffen werden müssen, selbstverständlich dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit standhalten müssen. Das gilt für die Massnahmen in Absatz 3 ebenso wie für die Massnahmen in Absatz 4.
Zum Antrag auf Streichung von Artikel 65b Absatz 4: Grundsätzlich ist es so, dass auch die Minderheit die Rechte der Rentnerinnen und Rentner akzeptiert und anerkennt. Eigentlich wäre es richtig, wenn die Rentner in irgendeiner Form auch aktiv mitsprechen könnten, wenn es um die Sanierung auch ihrer Vorsorgeeinrichtung geht. Wir haben in verschiedenen Diskussionen und in Gesprächen mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern versucht, Lösungen zu finden. Der Streichungsantrag kommt also aus der Situation heraus, dass wir keine Lösung gefunden haben, wie wir Rentnerinnen und Rentner in diesem Bereich einbeziehen können, damit sie auch gerecht und angemessen vertreten sind. Wenn wir das Papier, das uns heute vom Schweizerischen Seniorenrat hier verteilt worden ist, einmal genauer ansehen, sehen wir, dass auch die Vertreterinnen und Vertreter der älteren [PAGE 11] Generation, der Rentnergeneration, selber keine Lösung anführen können, wie man das Problem angehen soll. Sie weisen wohl darauf hin, dass eine Mitsprachemöglichkeit geschaffen werden soll, aber sie zeigen nicht auf, wie dies durchgeführt werden soll.
Folgender Satz ist in diesem Zusammenhang richtungsweisend: Eigentlich sind weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer bereit, einen Sitz in dieser Führungseinrichtung zugunsten einer Vertretung der Rentnerinnen und Rentner abzugeben. Wenn schon, dann müssten eigentlich an dieser Stelle die Vertreter der Arbeitnehmer einen Sitz abgeben, weil die Arbeitnehmerinnen und -nehmer sicher enger mit den Rentnerinnen und Rentnern verbunden sind als die Arbeitgeber. Die Arbeitgeber haben eine andere Betrachtungsweise. Wenn hier festgestellt wird, dass niemand seinen Einfluss ein wenig zurücknehmen möchte zugunsten der Rentnerinnen und Rentner, dann ist das symptomatisch.
Wir sind der Meinung, dass Arbeitnehmerinnen und -nehmer eigentlich versuchen sollten, auch ein wenig über den Eintritt ins Rentenalter hinaus zu denken, und bei ihrer Vertretung in den paritätischen Einrichtungen dafür sorgen sollten, dass auch die Überlegungen der Rentnerinnen und Rentner in diesen Gremien entsprechend vertreten sind.
Ich möchte nochmals wiederholen: Die Minderheit ist nicht der Meinung, dass ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nichts mehr zu sagen hätte, sobald er oder sie ins Rentenalter kommt. Es wäre sogar sehr schön, wenn man diese Mitsprache realisieren könnte. Wir sind aber der Meinung, dass es praktisch nicht machbar ist, dies angemessen umzusetzen.
Aus diesem Grund stellen wir Ihnen hier den Streichungsantrag und bitten Sie, uns zu unterstützen.