Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2004-03-01
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-01
Wortprotokoll
Die Motion Stähelin verlangt eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung. Der Leistungskatalog der Grundversicherung soll positiv formuliert werden. Neu beantragte Leistungen sollen nur dann in den Leistungskatalog aufgenommen werden, wenn hinreichend dargelegt ist, dass der Zusatznutzen der betreffenden Leistungen erwiesen ist. Im Weiteren soll der Leistungskatalog überprüft werden. Es ist sicherzustellen, dass neue Diagnose- und Therapieverfahren eine medizinische und ökonomische Schwelle zu nehmen haben, bevor sie in den Grundleistungskatalog aufgenommen werden.
Als Erstrat hat der Ständerat die Motion im Herbst 2002 mit 16 zu 14 Stimmen überwiesen. Die SGK des Nationalrates hat die Motion am 19. Februar 2003 beraten und beantragt mit 12 zu 9 Stimmen, die Motion als Postulat zu überweisen. Die SGK-NR erachtet den Vorstoss als nicht motionsgerecht, weil seine wörtliche Umsetzung problematisch wäre und insbesondere eine Positivliste nicht auf Gesetzesebene verankert werden kann. Als Postulat wird der Vorstoss hingegen als Zeichen in die richtige Richtung von der Mehrheit unterstützt. Seit Jahren werden griffige Instrumente gegen das rapide Ansteigen der Gesundheitskosten und der entsprechenden Prämienerhöhungen gefordert. Massgeblich mitverantwortlich für die Kostensteigerung ist die Mengenausweitung, aber auch der Grundleistungskatalog. Einigkeit besteht in der Kommission darüber, dass die Mengenausweitung gestoppt werden muss und Anreize für einen wirtschaftlichen und angemessenen Einsatz der Mittel zu setzen sind. Über die Mittel, wie dieses Ziel zu erreichen ist, gehen die Meinungen indessen auseinander.
Eine Mehrheit der Kommission, welche den vorliegenden Vorstoss als Postulat unterstützt, ist der Meinung, dass im Bereich des Leistungskatalogs Handlungsbedarf besteht, selbst wenn die Änderung des Leistungskataloges allein die Mengenausweitung nicht zu stoppen vermag.
Eine Kommissionsminderheit lehnt auch das Postulat ab. Die Mengenausweitung sei kein Problem des Leistungskatalogs. Der Vorstoss könne auch zu einer Diskriminierung neuer und verbesserter Therapien gegenüber den herkömmlichen führen. Zudem seien unbestimmte Begriffe wie "medizinische Notwendigkeit" oder "geringfügige Gesundheitsstörung" von Gesetzes wegen nicht definiert.
Die Mengenausweitung ist aber unbestritten eines der wichtigsten Probleme der Kostenentwicklung. Die Mehrheit der Kommission ist deshalb der Meinung, dass jede Massnahme, welche mithilft, die Mengenausweitung zu bremsen, ergriffen werden muss. Das Postulat setzt ein richtiges Zeichen. Der bestehende Leistungskatalog muss hinterfragt werden können. In gewissen Teilgebieten, namentlich bei den paramedizinischen Leistungen, aber auch bei umstrittenen ärztlichen Leistungen besteht bereits eine Positivliste. Es wäre daher nützlich und sinnvoll, wenn auch die ärztlichen Leistungen, welche von der Grundversicherung abgedeckt werden müssen, in einer Positivliste erfasst würden. Der Nutzen beziehungsweise Zusatznutzen neuer Diagnose- und Therapiemöglichkeiten muss nach medizinischen und ökonomischen Kriterien überprüft werden können, bevor die Leistungen in den Grundleistungskatalog aufgenommen werden. Ein Positivkatalog kann dazu beitragen, die wirklich notwendigen Leistungen nach den KVG-Kriterien der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit zu erfassen und gegen das Wünschbare abzugrenzen.
Ich bitte Sie gemäss Antrag der Kommission wie auch gemäss Antrag des Bundesrates, der Überweisung der Motion als Postulat zuzustimmen.