Schwander Pirmin · Nationalrat · 2004-03-02
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-02
Wortprotokoll
Was schaffen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf? Wir schaffen einen Leistungsauftrag für die SRG, welche landesweit in allen Sprachregionen senden muss. Im Weiteren schaffen wir einen Leistungsauftrag für lokale und regionale Veranstalter, welche in einem begrenzten Versorgungsgebiet senden dürfen. Weiter schaffen wir die Möglichkeit, dass die SRG regionale Fenster, zielgruppenorientierte Programme und Spartenprogramme einfügen kann.
Die Kosten dieser nationalen und regionalen Leistungsaufträge und das publizistische Angebot der SRG werden natürlich über die Empfangsgebühren abgegolten. Damit zementiert der vorliegende Entwurf nichts anderes als die vorherrschenden Strukturen der Schweizer Medienlandschaft und liefert in keiner Art und Weise Alternativen für eine moderne Medienpolitik.
Wir haben von Herrn Vollmer gehört, dass die Medienlandschaft eine rasante Entwicklung durchmacht. Es dürfte schwierig sein, diesen gutschweizerischen Lösungsansatz, wie er hier vorliegt, zu umschreiben. Ich denke, der Ausdruck "subventionierter Wettbewerb" dürfte am ehesten zutreffen. Es gilt unseres Erachtens Grundsätze zu beachten, die im vorliegenden Entwurf kaum oder zu wenig beachtet werden.
1. Die Schweiz braucht eine SRG, welche in allen Sprachregionen einen eigenständigen Leistungsauftrag erfüllt und sich insbesondere gegenüber der ausländischen Konkurrenz zu behaupten vermag.
2. Für die privaten Anbieter sind bessere Konditionen zu schaffen, statt sie mit mehr Subventionen lahm zu legen und einzuengen. Das duale Mediensystem ist zu realisieren. Wir haben auch von Herrn Vollmer gehört, dass privaten Veranstaltern mehr Luft zu geben ist. Im vorliegenden Entwurf wird ihnen nicht mehr Luft gegeben, sondern sie werden wieder durch zusätzliche Auflagen eingeengt.
3. Der Leistungsauftrag ist anhand der Programme zur Gewährleistung des Meinungsbildungsprozesses zu beurteilen. Die Zweckbindung der Gebühren an den Leistungsauftrag ist unerlässlich. [PAGE 39]
4. Mit Empfangsgebühren dürfen keine Programme finanziert werden, welche auch durch Werbung finanziert werden können.
5. Gebührenfinanzierte Programme dürfen andere Veranstalter nicht konkurrenzieren.
6. Weder Private noch die SRG sollen durch die neu zu schaffende Behördenorganisation eingeschränkt werden. Hier gilt der Grundsatz des freien Unternehmertums. Vielmehr gilt es, auf der Gegenseite zu überprüfen, ob mit den gebührenfinanzierten Programmen die Ziele erreicht werden.
7. Private wie SRG sollen gleichermassen Zugang zu den Verbreitungskanälen haben, zu gleichen Preisen und Konditionen.
Das ursprüngliche Ziel der Revision war ja die Einführung des dualen Systems. Der vorliegende Entwurf macht unseres Erachtens eine Kehrtwende. Überdies ist nicht einzusehen, weshalb für identische Leistungsaufträge mehrere Veranstalter regional oder national zuständig sein sollen oder können.
Die Zielsetzung, die auch im Raum steht - mehr Wettbewerb, einfache und klare Regelungen -, wird mit dem vorliegenden Entwurf klar verfehlt. Die SVP-Fraktion stellt deshalb einen Rückweisungsantrag mit dem Auftrag an den Bundesrat, bis spätestens 1. Oktober 2004 eine überarbeitete Vorlage zu verabschieden.
Bei der Überarbeitung sind fünf wichtige Punkte zu beachten:
1. Es sind die Voraussetzungen zu schaffen für die Einführung des dualen Mediensystems. Das heisst, die Werbeordnung ist für private Anbieter zu liberalisieren. Die Passagen betreffend die Medienkonzentration sind zu streichen.
2. Der Leistungsauftrag ist eng und präzis zu definieren, und die Zweckbindung der Gebühren ist aufzuführen und im Gesetz zu verankern.
3. Die bürokratische Behördenorganisation ist ersatzlos zu streichen. Dagegen muss die parlamentarische Kontrolle bezüglich der Erfüllung - und nur bezüglich der Erfüllung - des gebührenfinanzierten Leistungsauftrages gestärkt werden.
4. Die technische Verbreitung der Programme und deren Zugang sind im Fernmeldegesetz zu regeln. Es ist klar unsere Ansicht, dass dieser Aspekt in einem Gesetz einheitlich und klar geregelt werden muss. Wir haben es gehört: Private drängen auf eine Lösung. Das heisst aber nicht, dass wir als Parlament uns unter Druck setzen lassen und eine Lösung verabschieden, die niemandem hilft. Wir sind nach wie vor auch der Ansicht, dass Private ein Problem haben.
5. Deshalb stellen wir als Übergangslösung zur Diskussion, dass die nicht mehr zumutbaren Wettbewerbsnachteile für private Anbieter so weit wie möglich sofort zu beseitigen sind. Es gilt also, von heute bis dann, wenn der überarbeitete Entwurf vorliegt, eine Übergangslösung auf der Basis des geltenden Rechts einzuführen. Die Absätze 2 und 3 von Artikel 17 RTVG lassen eine solche Lösung zu, die dem Bundesrat auferlegt werden kann.
Der ursprünglichen Zielsetzung, nämlich mehr Wettbewerb und mehr Medienvielfalt, wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht. Im Gegenteil werden bestehende Strukturen zementiert, und ich denke fast, man wolle sich von den Privaten durch das Gebührensplitting die Zustimmung zu diesem Gesetz erkaufen. Das darf es doch wohl nicht sein!
Ich bitte Sie, dem Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion zuzustimmen.