Pelli Fulvio · Nationalrat · 2004-03-02
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-02
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, das RTVG an den Bundesrat zurückzuweisen.
Sie ersehen eine erste Begründung aus dem Text des Antrages. Die Kommissionsberatungen haben gezeigt, dass sich die Totalrevision in eine überperfektionistische Übung verwandelt hat, bei welcher es unmöglich geworden ist, die allgemeinen Interessen der Schweiz gegen die vielen Partikularinteressen von staatlichen Stellen und Privatanbietern durchzusetzen. Die Zahlen, die wir feststellen, zeigen es klar: Ausweitung des gesetzlichen Rahmens von den heutigen 77 Artikeln im Gesetz auf neu 119 Artikel; von den gegen 200 Abänderungsanträgen verbleiben 45 Minderheitsanträge für die Plenumsdebatte und dazu noch über 50 Einzelanträge.
Dies ist ein Zeichen dafür, dass ein Konsens über die Ziele der Revision nicht vorhanden ist. Dies bestätigt, dass es unklug war, via eine Totalrevision vorzugehen. Die Schweiz ist klein, auch ihre grösste Sprachregion, die deutschschweizerische Region, ist klein. Wenn wir auch in Zukunft schweizerische Fernsehproduktionen gewährleisten wollen, müssen wir die Konkurrenzfähigkeit der SRG gegenüber ausländischen Veranstaltern stärken, anstatt durch Überregulierung - Überwachen und Kontrollieren - ihre unternehmerische Handlungsfähigkeit zu schwächen. Eine noch erweiterte Bürokratisierung des schweizerischen Fernsehsystems erhöht das Risiko, dass auch die Schweiz in die Hände gigantischer ausländischer Privatanbieter fällt, die bekanntlich nicht für die intellektuelle Qualität der Programme stehen. Nicht nur die SRG würde darunter leiden, sondern auch alle regionalen und lokalen Privatanbieter, die heute nur mit Mühe überleben können.
Der Bundesrat sollte eine Revisionsarbeit in viel kleinerem Rahmen durchführen und sich auf eine Anpassung der geltenden Gesetzgebung beschränken. Für die Rolle des Staates genügt unseres Erachtens das geltende Recht. Es sind keine neuen Behörden und keine zusätzlichen staatlichen Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten notwendig. Die technischen Elemente der Verwaltung von Radio und Fernsehen können in das Fernmeldegesetz eingefügt werden, sowohl im Fall, dass das neue Gesetz jetzt im Rat behandelt wird, als auch im Fall, dass die Übung zu wiederholen ist.
Im Fernmeldegesetz ist insbesondere der Zugang zur Verbreitung im Sinne einer im Vergleich zur aktuellen Vorlage liberaleren Regelung vorzusehen. Für die privaten Veranstalter fordern wir eine klare Liberalisierung, auch im Gebiet der Werbung. Werbebeschränkungen, die über das von der Schweiz ratifizierte Übereinkommen des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen hinausgehen, sind für die Freisinnigen nur ausnahmsweise annehmbar, weil sie die Wettbewerbssituation gegenüber ausländischen Sendern und Werbefenstern verfälschen.
Die FDP betrachtet hingegen die vorgesehene Evolution Richtung Gebührensplitting mit einer gewissen Skepsis. Die Idee, dass Private durch Gebühren finanziert werden, ist für die Freisinnigen etwas Fremdes. Damit besteht nochmals das Risiko, dass nach dem Giesskannenprinzip vorgegangen wird. Die FDP könnte eventuell mit einem Anreizsystem für die einheimische Programmproduktion leben.
Ich bitte Sie deshalb, den Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat zu unterstützen.