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Stump Doris · Nationalrat · 2004-03-02

Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-02

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Mitglied des Regionalratsausschusses von SRG DRS, gewählt vom Bundesrat. Ich verstehe mich nicht als Sprecherin der SRG, sondern habe [PAGE 50] mir erlaubt, in den Kommissionsberatungen eine eigenständige Meinung zu vertreten; das werde ich auch in den Beratungen des Plenums machen.

Ich vertrete jetzt den Minderheitsantrag de Dardel, der will, dass wir zu Beginn des Gesetzes nicht nur Formales regeln, d. h. den Geltungsbereich gemäss Artikel 1 und die Begriffe gemäss Artikel 2, sondern dass wir auch inhaltliche Zielsetzungen für die elektronischen Medien in der Schweiz festschreiben. Wir haben dazu nichts Neues erfunden, sondern beziehen uns auf das bisherige Gesetz.

Die Rolle der elektronischen Medien hat sich in den letzten fünfzehn Jahren nicht grundsätzlich verändert. Es haben sich neue technologische Möglichkeiten ergeben, aber die Rolle der elektronischen Medien ist höchstens noch verstärkt worden. Immer mehr Leute benutzen vor allem das Fernsehen als einziges Informationsmedium, und ich denke, es ist deshalb wichtig, dass wir gerade dazu die inhaltlichen Zielsetzungen auch zu Beginn des Gesetzes formulieren.

Die Minderheit beantragt, in einem Artikel zur Zielsetzung festzuhalten, dass es wichtig ist, dass die Meinungsbildung durch die elektronischen Medien ermöglicht wird und dass es eine Verpflichtung zur sachgerechten Information gibt und auch eine Verpflichtung, die Vielfalt des Landes zu berücksichtigen. Ebenso soll das schweizerische Kulturschaffen gefördert werden, und die Kontakte zu Auslandschweizerinnen und -schweizern sollen durch diese Medien erleichtert werden. Auch der schweizerische Film soll berücksichtigt und gefördert werden.

Im Weiteren schlagen wir vor, dass - immer analog zum geltenden Gesetz - in einem Versorgungsgebiet nicht einseitig nur einzelne Parteien, Interessen oder Weltanschauungen zu Wort kommen dürfen. Abschliessend verlangen wir auch, dass die verschiedenen Landesteile ausreichend mit Radio- und Fernsehprogrammen versorgt werden müssen. Wenn wir das dem Zufall überliessen, würde dies dazu führen, dass gewisse Landesteile nicht mehr genügend versorgt würden oder dass die SRG auch nicht die Mittel zur Verfügung hätte, diese Landesteile adäquat zu versorgen und gleich zu behandeln wie die Landesteile mit dichterer Bevölkerung.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Er hält eigentlich nur fest, was das Gesetz nachher auch ausführt. All diese Anliegen werden nachher in einzelnen Artikeln umgesetzt; es geht darum, zu Beginn des Gesetzes nochmals festzuhalten, dass dies die Zielsetzungen sind, die wir verfolgen.