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Weigelt Peter · Nationalrat · 2004-03-03

Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Zurück zur Sachlichkeit. Worum geht es in diesem Artikel? Es geht darum, dass wir in der schweizerischen Medienlandschaft eine gewisse Berechenbarkeit, eine gewisse Stabilität in der Ordnung, herstellen wollen. Der Antrag der Minderheit Hegetschweiler, der zur Diskussion steht - die FDP-Fraktion unterstützt diesen Antrag, nicht die Anträge Schlüer und Schwander -, will nichts anderes als für den Kanton Tessin und die Westschweiz den Status quo, wie er heute besteht, sichern. In der Westschweiz und im Tessin ändert sich nichts; wir garantieren den heutigen Bestand. Das ist in einer Zeit, in der wir von Sparen sprechen, in diesem Umfeld sicher etwas wert. In der Deutschschweiz wollen wir aber ebenfalls auf das Niveau der Westschweiz und des Tessins mit zwei Fernsehsendern und drei Radiosendern reduzieren. Wenn Sie den Programmauftrag unter Artikel 26 lesen, dann sehen Sie, dass es möglich ist, den Service public mit fünf Sendern zu erfüllen. Wer etwas anderes sagt, versteht unter dem Programmauftrag etwas anderes. Aber was in Artikel 26 definiert ist, kann so erfüllt werden.

Es ist ganz entscheidend für den Markt, und zwar für den gesamten Medienmarkt, dass klar ist, in welchem Rahmen sich der Hauptmarktteilnehmer, staatlich gestützt und gefördert, bewegt. Wenn sich der Quasi-Monopolist immer weiter ausdehnen kann, hat das Einfluss auf die Planung der privaten Investoren und der privaten Veranstalter. Sie investieren nur dann, wenn sie Sicherheit und Gewissheit haben, dass sie in einem Markt nicht irgendwann von einer staatlich gestützten Institution unterlaufen werden. Mit der Definition "drei/zwei" schaffen wir diese Sicherheit. Wir gewährleisten damit den Status quo in der Westschweiz und im Tessin, und wir schaffen in der Deutschschweiz mit drei Radio- und zwei Fernsehsendern auf einem hohen Niveau Stabilität und Berechenbarkeit für die privaten Veranstalter. Damit schaffen wir auch Investitionssicherheit, was ganz entscheidend ist. Es geht also hier in keiner Art und Weise um Patriotismus und um die Zukunft der Schweiz; es geht darum, dass wir im Medienmarkt klare, erkennbare Limiten setzen und klar definieren, wo der staatlich finanzierte Hauptveranstalter, der nationale Service-public-Veranstalter, agiert und wo wir Raum und Platz für regionale, privat finanzierte Service-public-Veranstalter lassen. So viel zum Antrag der Minderheit Hegetschweiler.

Zum Antrag der Minderheit Polla, dessen Begründung von Herrn Föhn übernommen wurde: Wir sind klar der Meinung, dass der Bundesrat in seinen Konzessionen nur die Anzahl und nicht die Art der Programme definieren soll. Es liegt im Bereich der Freiheit des Veranstalters, Programme zu veranstalten, die im Markt ankommen, die er seinen Zielgruppen zuführen will. Es ist ganz entscheidend, dass es hier eine Entwicklungsmöglichkeit gibt. Ein Programm entwickelt sich; es darf nicht sein, dass es durch eine Konzession irgendwo zementiert ist und einer Entwicklung des Marktes oder der Technologie nicht folgen kann. Die Art der Programme sollte also nicht Gegenstand der Konzession sein.

Zum Thema Quoten: Wir sind grundsätzlich dagegen, dass Quoten auf Gesetzesstufe definiert werden. Es ist Sache der Veranstalter, mit den entsprechenden Zielgruppen die Quoten zu definieren.