Föhn Peter · Nationalrat · 2004-03-03
Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-03
Wortprotokoll
Bei Artikel 10 lagen in der Kommission nicht weniger als ein Dutzend Anträge vor. Demzufolge wurde auch sehr eingehend über die Werbung und die Werbeverbote diskutiert.
Die SVP-Fraktion steht mehrheitlich hinter dem Entwurf des Bundesrates. In Absatz 1 wird klar umschrieben, für welche alkoholischen Getränke die Werbung zugelassen ist: "Die Werbung für andere alkoholische Getränke darf in Wort, Bild und Ton nur Angaben und Darstellungen enthalten, die sich unmittelbar auf das Produkt und seine Eigenschaften beziehen." Das hat mit Gesundheit nicht allzu viel zu tun. Es geht effektiv nur um die Werbung für jene alkoholischen Getränke, die dem Alkoholgesetz vom 21. Juni 1932 nicht unterstehen.
Jetzt wird einmal mehr die Gesundheit ins Feld geführt, was sich mit dem Verhalten und mit Äusserungen und Aussagen der genau gleichen Leute bei anderen Entscheidungen kaum vereinbaren lässt. Durch die vorgesehene Zulassung der Alkoholwerbung entstünde nur ein zusätzliches Werbevolumen von etwa 3 Millionen Franken - dies laut Prognosen - zum gesamten Werbekuchen von über 230 Millionen Franken an Radio- und TV-Werbung. Dies ist aber für einige Anbieter ein sehr wichtiges Einkommen oder Nebeneinkommen.
Deshalb bitte ich Sie, dem Bundesrat bzw. der Minderheit Seiler, die von Herrn Schenk vertreten worden ist, zu folgen.