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Weigelt Peter · Nationalrat · 2004-03-03

Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Wir kommen hier zu einem sehr gewichtigen Antrag, was die finanziellen Auswirkungen für die Zukunft unserer Medien anbelangt.

Ich habe eine doppelte Motivation für diesen Antrag. Zum einen gehe ich davon aus, dass eine Konzessionsabgabe immer ein Entgelt für einen Mehrwert ist, den man dem Konzessionsnehmer über die Konzession zugesteht. Und wenn man von Mehrwert spricht, geht es um die Frage: Was bewirkt die Konzession? Die Konzession bewirkt einerseits die Möglichkeit, in diesem Markt aufzutreten und mit einem gewissen Gebietsmonopol zu agieren. Sie vereinfacht die Verbreitung und ermöglicht insbesondere neu, wenn das Splitting durchkommt, auch die Teilhabe am Topf der Radio- und Fernsehgebühren. Es ist deshalb sachgerecht, wenn sämtliche Einnahmen, die aus diesen Mehrwerten generiert werden können, dieser Konzessionsabgabe unterstellt werden. Bis heute ist nur der Mehrwert aus Werbe- und [PAGE 78] Sponsoringeinnahmen über die Konzessionsgebühr abzugelten. Neu gilt es auch - aus meiner Sicht, und das ist der Antrag der Minderheit -, den Gebührenertrag in diese Berechnung einzubeziehen, sodass wir eine Bruttoeinnahmenregelung haben. Die Konzessionsabgabe soll also auf den Bruttoeinnahmen von Gebühren, Werbung und Sponsoring erfolgen.

Die zweite Motivation liegt darin, dass wir in einer Zeit leben, in der die technologische Entwicklung gerade im Medienbereich ausgeprägt und dynamisch ist und sehr schnell vorwärts geht. Es ist für kleine und kleinste Veranstalter ganz schwierig, sich angesichts dieses hohen Rhythmus der Innovation und der Technologieentwicklung zu behaupten. Ich denke, es ist entscheidend wichtig, dass wir dazu beitragen, dass diese Verbreitungsinfrastruktur für die elektronischen Medien in unserem Land allen zugänglich ist. Das heisst, dass die Technologieförderung auch vom Staat unterstützt werden muss.

Technologieförderung ist nichts anderes als eine Bereitstellung von Infrastruktur, wie wir sie im Verkehr und an anderen Orten auch haben. Kommunikation ist Verkehr von Daten, von Informationen, und deshalb ist die Aufgabe auch hier gerechtfertigt.

Wenn wir aber diese Technologieförderung in das Paket der Konzessionsabgabe gemäss Artikel 24 einbinden wollen, müssen wir auch die entsprechende Finanzierung bereitstellen. Diese Finanzierung kann gewährleistet werden, indem wir die Konzessionsabgabe auf den Einnahmen aus Werbung und Sponsoring erheben und neu eben auch mit den Einnahmen aus Gebühren erweitern.

Ich bitte Sie, diesem Antrag - es geht für mich um eine entscheidende und sehr wichtige Stelle in diesem Gesetz -, mit dem wir die Zukunft regeln und entsprechend auch die Finanzierung für diese Schritte bereitstellen, zuzustimmen.

Die Minderheit hat hier eine Perspektive aufgezeigt, wie das Gesetz zukunftsfähig gemacht werden kann. Ich denke, wir müssen diesen Schritt wagen. Ansonsten zementieren wir Bestehendes, und das ist im Bereich der elektronischen Medien, im Bereich der digitalen Medien der Zukunft sicher falsch.

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