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Bezzola Duri · Nationalrat · 2004-03-03

Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Wir sprechen jetzt über die Organisation und die Finanzen der SRG. Die Minderheit, die ich hier vertrete, will die SRG so organisieren, dass sie nach aktienrechtlichen Prinzipien geleitet, überwacht und kontrolliert werden kann. Es handelt sich um ein Konzept, das im Falle der Zustimmung auch Anpassungen in den Artikeln 35, 36 und 38 verlangt.

Es geht bei diesem Minderheitsantrag nicht um eine Umwandlung des Vereins SRG in eine AG. Es besteht auch keine Absicht, die SRG zu privatisieren, und noch viel weniger geht es um den Abbau des Service public.

Die SRG ist ein Verein, ein Vereinsverband mit vier Mitgliedern in der deutschen Schweiz, der Suisse romande, der Svizzera di lingua italiana und der Svizra rumantscha. An der Struktur als Vereinsverband soll die SRG festhalten. Das Aktienrecht ist für die SRG schon heute bedeutsam. Die SRG führt ihr gesamtes Rechnungswesen nach den Vorschriften des Aktienrechtes. Seit 1999 wendet sie die Normen der FER an und ist deshalb heute ein kapitalmarktfähiges Unternehmen. Letztes Jahr konnte die SRG eine Anleihe von 200 Millionen Franken zu sehr günstigen Konditionen aufnehmen.

Das Unternehmen SRG mit seinen 6000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Umsatz von 1,5 Milliarden Franken pro Jahr orientiert sich bereits heute am Aktienrecht, und in der Schweiz - wir haben das heute Morgen bereits gehört - sind grosse Unternehmungen auf der Grundlage des Aktienrechtes organisiert.

Gemäss Entwurf des Bundesrates enthält das Organisationsrecht der SRG sowohl Elemente öffentlicher Organisationen als auch Zitate aus dem Aktienrecht. Dazu kommt eine ausserordentliche Regelungsdichte. Der Entwurf des RTVG enthält rund 20 Detailvorschriften. Im Organisationsrecht der Unternehmungen mit öffentlichen Aufgaben - Rüstungsbetriebe, Bundesbahnen, Post - sind es zwei bis acht.

Wenn es um die Organe der SRG geht, werde ich immer wieder gefragt: Wer bildet dann z. B. die Generalversammlung? Die Generalversammlung ist die Delegiertenversammlung der vier Regionalgesellschaften. Heute ist es der Zentralrat mit ungefähr 21 Mitgliedern. Verwaltungsrat und Revisionsstelle sind auf jeden Fall gesetzt, und die Geschäftsleitung funktioniert heute bereits gut und ist klar definiert. Bei Zustimmung zu diesem Konzept werden, wie gesagt, einige Artikel noch anzupassen sein. Ich bin der Meinung, dass diese Anpassungen in Artikel 35 Absatz 2, [PAGE 103] Artikel 36 Absätze 1, 2 und 4 und in Artikel 38 Absatz 3 vom Ständerat vorgenommen werden können. Ich bin deshalb der Meinung, dass wir damit klare, für alle Beteiligten notwendige und nachvollziehbare Änderungen beschliessen.

Ich sage noch einmal: Die SRG als Grossunternehmen funktioniert nach diesem Konzept. Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, dem Minderheitsantrag Bezzola zu folgen.