Lexipedia

Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-04

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-04

Wortprotokoll

Die Frage des Gebührensplittings an sich ist ja vom Tisch, das haben wir mit dem Grundsatzantrag von Herrn Theiler gestern erledigt. Ich meine, der Bundesrat habe es richtig gesagt, der Antrag oder der Versuch von Herrn Leutenegger, hier das Rad wieder zurückzudrehen, der sei eigentlich "gegessen": Das haben wir gestern diskutiert und erledigt. Er kommt jetzt hier [PAGE 119] noch wie die alte Fasnacht hinterher; es gibt keine Argumente mehr, die man zusätzlich auf den Tisch bringen müsste.

Die Frage hier ist jetzt die Wahl zwischen Minderheit und Mehrheit und der Fassung des Bundesrates. Herr Bundesrat Leuenberger hat zwar jetzt gesagt, es sei aufgrund der unterschiedlichen Ausgangslage nicht ganz nachvollziehbar, aber die Kommission ist der Meinung, weil Radio und Fernsehen unterschiedliche Gebühren erheben, sollen diese unterschiedlichen Gebühren auch unterschiedlich auf die verschiedenen zusätzlichen Träger aufgeteilt werden. Das heisst, die Orientierung des Verteilungssystems soll in sich geschlossen sein, und es soll keine Vermischung geben. Das ist die Logik der Kommission.

Die Logik des Bundesrates ist, dass er nicht mehr zwischen Radio- und Fernsehgebühren unterscheidet - er hätte Recht, wenn wir jetzt im Gesetz einen festen Zuteilungsschlüssel festlegen würden. Wir setzen aber lediglich eine Obergrenze von 4 Prozent, das heisst, dass völlig offen bleibt, ob das auch ausgeschöpft wird.

Damit habe ich auch schon etwas Wichtiges zum Minderheitsantrag gesagt und dazu, weshalb er nicht tauglich ist. Wenn Sie mit der Minderheit "mindestens 3 Prozent" sagen, dann würden Sie quasi einen Ausgabenautomatismus schaffen. Es ist ja denkbar, dass vielleicht in einer Anfangsphase - heute wird etwa 1 Prozent ausgeschüttet - diese Beträge aufgrund der Leistungsaufträge nicht sofort im ersten Jahr ausgeschüttet werden müssen, und wir würden hier im Gesetz festschreiben, dass man auf jeden Fall 3 Prozent ausschütten muss, obwohl die Voraussetzungen dafür vielleicht gar nicht gegeben sind.

Das war ein ganz wichtiger Grund für die Kommission, hier zu sagen: Wir machen nur eine Obergrenze, "höchstens 4 Prozent". Damit haben wir aber auch politisch ein klares Signal gesetzt. Wir wollen jetzt mit diesem neuen System das heutige eine Prozent, das ausgeschüttet wird, wirklich vervierfachen. Wir wollen damit das duale System ganz massgeblich stärken, wir wollen die Privaten stärken, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wir geben hier dem Bundesrat den entsprechenden Spielraum.

Ich bitte Sie deshalb, stimmen Sie der Kommissionsmehrheit zu. Es ist wirklich ein überlegter Antrag, der hier den Bundesrat korrigiert. Ich bitte Sie auch, den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen.

Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Antrag Brunner Toni. Ich möchte ihn einmal bitten, in seiner Diktion wirklich davon abzukommen, die SRG immer als staatliche Monopolinstitution zu bezeichnen. Das ist sie nicht. Wenn man es immer wiederholt, wird es auch nicht wahrer, Herr Brunner. Ihr Vorschlag mit dem Ankreuzen ist ja eigentlich wirklich sehr hübsch, und er könnte sehr volkstümlich ausgelegt werden. Vielleicht würde dann die SVP irgendeinen "Buurezmorge" organisieren, wo man dann gemeinsam auf Fragebogen die Möglichkeiten ankreuzt und damit die Verteilung der Gelder gemäss dem Volk vornimmt.

Die Sache ist natürlich sehr viel komplizierter. Die Idee an sich, Herr Brunner, zu sagen, die Konsumenten sollten mitwirken, ist nicht ganz falsch. Wir haben auch ausländische Modelle studiert. In Holland beispielsweise gibt es so eine Möglichkeit aufgrund des Abonnements von Programmzeitschriften. Man hat hier gewisse Lenkungsmöglichkeiten. Aber mit einem Fragebogen zum Ankreuzen geht es nicht. Die Leute schauen und hören verschiedene Sender, sie müssen das dann auch gewichten, sie müssen das entsprechend zum Ausdruck bringen. Der Antrag von Herrn Brunner ist zweifellos nicht ausgereift, wir können ihn heute in dieser Form sicher nicht berücksichtigen.

Der Bundesrat hat aber die Instrumente, das in seiner Zuteilung zu berücksichtigen. Wir wollen ja nicht Sender fördern, die gar niemanden interessieren, obwohl die Einschaltquote nicht das einzige Kriterium sein kann, ob ein Sender unterstützt werden kann oder nicht. Die SRG und das Mediensystem dienen ja noch anderen Aufgaben als einfach nur dazu, den Mainstream zu unterstützen.

Ich bitte Sie, auch den Antrag Brunner Toni abzulehnen.

Die Konsequenzen des Antrages Schlüer wurden bereits aufgezeigt. Das ist einfach nochmals ein Versuch, das Ganze zu destabilisieren, es ist ein sehr destruktiver Vorschlag. Das würde ja bedeuten, dass man der SRG mit dieser Bestimmung etwa 300 Millionen Franken wegnehmen würde. Ich glaube, es lohnt sich nicht, näher darauf einzugehen.

Ich bitte Sie, halten Sie sich an die Mehrheit, Sie sind hier auf der sicheren Seite.