Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2004-03-04
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-04
Wortprotokoll
Es geht bei meinem Antrag um die Ahndung von Fehlleistungen; ich möchte Ihnen dazu etwas vorschlagen, das Sie meinetwegen auch als "Lex LoRa" bezeichnen können.
Ich habe gestern mit Staunen vernommen, wie dieses Zürcher Radio - es soll aber auch Verwandtes in anderen Landesgegenden geben - hier als "komplementärer Kultursender" aufgeführt wurde. Alle, die das so sehen, sollen sich doch einmal die Mühe machen, am 1. Mai diesen Sender zu hören. Da stellen Sie dann fest, dass hier über einen Radiosender eigentliche Mitorganisation von Krawallen geschieht, indem Leute aufgeboten werden, dorthin zu gehen, wo "etwas läuft". Dazu werden die entsprechenden Informationen vermittelt, nicht für friedliche Demonstrationen - ich möchte das auch Richtung links sagen -, sondern zu Anlässen, wo es ganz klar um Krawalle und um Zerstörungen geht. Dagegen ist bis jetzt noch nie etwas Wirksames geschehen; ich weiss nicht, weshalb nie jemand von denjenigen, die da Aufsichtspflichten wahrzunehmen hätten, den Mut fand, gegen solche Gesetzwidrigkeiten einzuschreiten. Es würde aber wahrscheinlich auch nicht viel nützen.
Deshalb schlage ich Ihnen hier vor: Wer mit einem Medium zu Ereignissen beiträgt, die mit grossen Schäden verbunden sind - mit Zerstörungen, mit Plünderungen usw. -, der hat die Haftung mit zu übernehmen für das, was er anrichtet. Das ist das Mittel, mit dem diejenigen, die hier mit dem Feuer spielen, wahrscheinlich zur Vernunft zu bringen sind. Nicht gutes Zureden, nicht Verweise, nicht Hinweise schaffen Abhilfe, sondern allein der Grundsatz: Wer zu Zerstörungen beiträgt, wird haftbar für das, was er anrichtet. Das beantrage ich Ihnen mit Artikel 95a: Wer zu unrechtmässigem Tun, zu Krawallen und zu Plünderungen beiträgt, soll auch für die Folgen seines Tuns haftbar werden.