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Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · 2004-03-11

Rechsteiner Rudolf · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-11

Wortprotokoll

Sie haben gehört, dass sich die Positionen nicht wesentlich verschoben haben. Bei den Kürzungen des Mindestzinses geht es wirklich um den Kern des verfassungsmässigen Leistungsziels im BVG. Auch eine auf fünf Jahre befristete Kürzung des Mindestzinses führt zu einer Einbusse bei den Leistungen im Rahmen von 10 bis 15 Prozent - selbst bei tiefen Zinssätzen - bei älteren Arbeitnehmern. Es geht also um sehr substanzielle Kürzungen. Wir befinden uns hier in einem gesetzlichen Obligatorium, es geht um einen Pflichtbeitrag. Bei einer Bank haben Sie auch keine Freude, wenn die Bank in Schwierigkeiten kommt und Sie rückwirkend die Zinsen von fünf Jahren auf dem Sparbuch verlieren. Umso weniger ist dies angängig in einer obligatorischen Sozialversicherung. Ein weiterer Grund, den Mindestzins nicht zu kürzen, liegt darin, dass die Arbeitgeber hier nicht an den Kosten der Sanierung beteiligt werden, aber faktisch eben häufig bei der Anlagepolitik die Federführung haben. Es geht also auch darum, die Arbeitgeber einzubinden und an der Sanierung zu beteiligen, damit sie sich auch für eine verantwortungsvolle Anlagepolitik einsetzen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Version der Mehrheit zu folgen und an der bereits beschlossenen Lösung festzuhalten.

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