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Bührer Gerold · Nationalrat · 2004-03-15

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-15

Wortprotokoll

Nachdem Ihnen Kollege Maitre die Begründungen sehr detailliert gegeben hat, kann ich mich kurz fassen. Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, bei der Mehrheit zu bleiben.

Zentraler Punkt ist der, mit dem wir auch beim Eintreten argumentiert haben, nämlich dass man während des Spiels die Spielregeln nicht ändern sollte. Die Fassung der Mehrheit hat sich genau an diesem rechtspolitischen Grundsatz orientiert. Das heisst - Sie sehen es auf der Fahne -, wir basieren auf dem geltenden Artikel 215 DBG und sehen keine Modifikation vor, ausgenommen die bereits begründete Nichtberücksichtigung im Bereich des Systemwechsels Wohneigentumsbesteuerung. Aus dieser Überlegung heraus ersuchen wir Sie, bei dieser Linie zu bleiben.

Die Minderheit I (Rey) schlägt Ihnen vor, dass der Zähler erst ab Juni 2003 zu laufen beginnen würde. Dies ist, aufgrund des Verfassungsauftrages und aufgrund von Artikel 215 DBG und der diesem zugrunde liegenden Materialien, so nicht statthaft, weil all jene Steuersubjekte, die vom Paket nicht oder nicht wesentlich profitieren, auch einen Anspruch haben, den Inflationsschutz gewährt zu erhalten.

Zur Minderheit III (Fässler): Bezüglich des Kinderabzuges verfahren wir genau in dieser Weise, indem wir die Teuerung auf dem alten Abzug von 5600 Franken, der gegolten hat, indexieren. Die neuen Abzüge aber werden wir ab Januar 2005 indexieren müssen, und das ist die Fassung, wie sie Ihnen die Kommissionsmehrheit auch vorschlägt. Diese Fassung lässt sich aufgrund des Teuerungsschutzes auch eindeutig erklären.

In diesem Sinne empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen und die Minderheiten I, II und III abzulehnen.