Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2004-03-16
Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-16
Wortprotokoll
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, dem Antrag der Mehrheit der WAK zu folgen und der vorgeschlagenen Änderung in Artikel 27 Absatz 1ter des Arbeitsgesetzes zuzustimmen. Damit entsprechen Sie nämlich dem Willen des Gesetzgebers, wie er ihn bei der Revision des Eisenbahngesetzes 1998 zum Ausdruck gebracht hat. Sie schaffen Klarheit für das - meiner Meinung nach - etwas gar interpretationsfreudige Bundesgericht.
Mit der Revision des Eisenbahngesetzes im Jahr 1998 wollte nämlich der Gesetzgeber erreichen, dass die Läden und Dienstleistungsbetriebe in Zentren des öffentlichen Verkehrs, also in Bahnhöfen und Flughäfen, unabhängig von Branchen- und Sortimentsbeschränkungen auch am Sonntag geöffnet haben können. Dass dies ohne Personal nicht gut möglich ist, muss wohl nicht besonders betont werden. Daher hat der Bundesgerichtsentscheid vom März 2002 auch etwelches Staunen ausgelöst. Kollege Hegetschweiler hat mit seiner parlamentarischen Initiative darauf reagiert. Er verlangt mit dieser Initiative eine Klärung der Situation, und der Nationalrat hat dieser Initiative in der ersten Phase auch klar Folge gegeben, nämlich mit 87 zu 43 Stimmen. Die konsumentenfreundliche Regelung, welche die WAK nun vorschlägt, entspricht - und das beweisen auch Zahlen unmissverständlich - einem neuen Bedürfnis unserer Gesellschaft. Gleichzeitig kann die Sicherheit in Bahnhöfen verbessert werden, und die Läden und Dienstleistungsbetriebe tragen zu einer Attraktivitätserhöhung des Umfeldes des öffentlichen Verkehrs bei.
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Im Zuge dieser gesetzlichen Regelung wollen nun die Gewerkschaften ihren gesetzlich abgestützten Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse beim Verkaufs- und Dienstleistungspersonal verstärken. Dies entspricht keineswegs unserem Verständnis von Sozialpartnerschaft und käme auch einer unerwünschten Systemänderung im Arbeitsgesetz gleich. Ein übertriebener Schutz und immer wieder neue Forderungen der Gewerkschaften im Bereich der Arbeitnehmerschaft sind unserer Ansicht nach nicht notwendig, zumal der Bundesrat bereits angekündigt hat, dass er für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche am Sonntag arbeiten sollen, eine grosszügige Regelung in der Verordnung zum Arbeitsgesetz vorsehen will.
Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, der Mehrheit zuzustimmen und die Minderheitsanträge abzulehnen.