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Baader Caspar · Nationalrat · 2004-03-17

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-17

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion ist ebenfalls für Eintreten auf das neue Versicherungsaufsichtsgesetz und auf die Änderungen zum Versicherungsvertragsgesetz. Begrüsst wird die Konzentration der Aufsichtsbestimmungen, welche heute in fünf Gesetzen verteilt sind, in einem Erlass. Ziel muss es jedoch bleiben, den Wettbewerb sicherzustellen und gleichzeitig die Interessen der Versicherten zu schützen. Richtig ist es deshalb aus der Sicht der SVP-Fraktion, die Versicherungen vom Geltungsbereich dieses Gesetzes auszunehmen, die einer besonderen Aufsicht unterstellt sind, also insbesondere jene, die dem BVG unterstellt sind.

Insoweit schliesst sich unsere Fraktion in der Detailberatung dann auch den Anträgen der SGK zu Artikel 2 VAG und Artikel 68 AHVG an, welche als umfassender bzw. klarer betrachtet werden als die Anträge der vorberatenden Kommission. Allerdings habe ich etwas gestaunt, dass die SGK in einem Geschäft, das der WAK zugewiesen wurde, als Kommission Anträge stellt und sich somit quasi als selbst ernannte Hüterin der parlamentarischen Ordnung aufspielt. Wenn schon, hätte ein Mitglied der SGK einen Einzelantrag stellen können.

Diese Vorlage ist unseres Erachtens die nötige Antwort auf die zunehmende Globalisierung und Liberalisierung im Versicherungsgeschäft. Gleichzeitig soll im Interesse der Versicherten der durch diese Entwicklung entstehenden Kumulation von Risiken begegnet und ein Frühwarnsystem eingerichtet werden. Die Aufhebung der präventiven Produktekontrolle wäre an sich richtig, doch kann die SVP-Fraktion mit der Beschränkung derselben auf den überobligatorischen Bereich von KVG und BVG leben. Diese Kontrolle behinderte bisher die Innovation.

Die Aufwertung des Aktuars als Risk Officer für das Versicherungs- und Anlagegeschäft wird ebenfalls begrüsst. Der Aktuar ist unseres Erachtens ein wichtiger Teil des Frühwarnsystems. Dasselbe gilt für die höheren Anforderungen an die Corporate Governance und an die Transparenz, insbesondere auch mit Bezug auf die Überschussbeteiligung.

Die Neudefinition der Solvenz ist die folgenschwerste Änderung für die Versicherungen, weil sich künftig die Eigenmittelunterlegung nicht nur auf die Versicherungsrisiken, sondern neu auch auf die Anlage und die operativen Risiken bezieht. Damit soll zwar im Interesse der Versicherten die Zahlungsfähigkeit der Versicherer garantiert werden, anderseits führt diese Bestimmung natürlich zu einem erhöhten Eigenmittelbedarf. Deshalb ist es für uns wichtig, dass der Vollzug dieser Bestimmungen nicht zu Wettbewerbsnachteilen der inländischen Versicherer gegenüber den ausländischen Versicherern führt.

Die SVP-Fraktion stimmt schliesslich auch den Veränderungen beim Versicherungsvertragsgesetz zu, welche sich insbesondere auf die verbesserte Informationspflicht der Versicherungen und die Teilbarkeit der Prämien beziehen.

In diesem Sinn bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und anschliessend weitgehend den Mehrheitsanträgen zu folgen.

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