AB 41576
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-17
Wortprotokoll
Wir haben im Bereich Krankenversicherung die für die Versicherten zum Teil schwierige Situation, dass wir im Obligatoriumsbereich eine Zuständigkeit der Sozialversicherungsgerichte haben, während im Bereich der Zusatzversicherungen je nach kantonaler Regelung die Sozialversicherungsgerichte oder eben auch die Zivilgerichte zuständig sein können. Das macht es für die Versicherten nicht immer einfach, ihre Rechte durchzusetzen. Im Entwurf des Bundesrates wird in Absatz 2 einfach festgehalten, nach welchen Grundsätzen das Verfahren zu verlaufen hat, nämlich: Es soll ein einfaches und rasches Verfahren sein, das die Kantone vorzusehen haben, und der Sachverhalt ist von Amtes wegen festzustellen.
Ich möchte Ihnen mit der Kommissionsminderheit beantragen, dass auch Streitigkeiten aus dem Bereich der Zusatzversicherungen von den kantonalen Sozialversicherungsgerichten zu beurteilen sind. Damit haben wir dann eine einheitliche Zuständigkeit. Das vereinfacht das Verfahren für die Versicherungsnehmer und -nehmerinnen, aber auch für die Versicherungen.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.