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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2004-03-18

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Es gibt verschiedene Gründe, warum wir nicht auf diese Initiative eintreten sollten.

Ein Grund ist bereits deutlich und mehrmals genannt worden - ich möchte nur ein Stichwort nennen -: Es ist unvernünftig, wenn wir jetzt eine Regelung machen und gleichzeitig das geltende Gesetz nochmals verändern wollen. Wir fahren da auf zwei Gleisen, und das ist absolut unkoordiniert und auch unnötig, weil diese Gesetzesänderung ohnehin in einiger Zeit in Kraft treten wird.

Der zweite Grund aber ist für mich eigentlich wesentlicher: Wenn Sie die parlamentarische Initiative Schmid Carlo anschauen, dann sehen Sie, dass sie in verschiedener Hinsicht bedeutend weiter geht als das, was wir jetzt in der RTVG-Revision beschlossen haben. Sie geht bezüglich Unterbrecherwerbung weiter, und sie geht bezüglich der Freiheit in anderen Dingen wesentlich weiter. Es wäre unkoordiniert, und es wäre auch unvernünftig, wenn wir jetzt quasi durch eine kurzfristige Veränderung des geltenden Rechtes nochmals eine Zwischenphase einschalten würden, die in gewissen Dingen wesentlich anders aussieht als das, was wir jetzt bei der Gesamtrevision des RTVG geregelt haben. Ich glaube, solche unsinnigen Dinge müssen wir nicht tun, wir müssen nicht doppelt, auf zwei Gleisen, in entgegengesetzte Richtungen fahren.

Ich bitte Sie, diese Initiative abzulehnen und nicht einzutreten.