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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2000-06-05

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-05

Wortprotokoll

Die Interpellation betrifft die Praxis der Wettbewerbskommission (Weko). Die Interpellation ist bereits zwei Jahre alt, und in der Zwischenzeit haben wir mehr Erfahrung mit der Praxis der Weko. Die Interpellation entstand damals unter dem Eindruck, dass die Weko von der UBS, von der Schweizerischen Bankgesellschaft, nach der Fusion hinters Licht geführt worden war. Die Weko verlangte damals die Veräusserung von 25 Filialen, und die UBS hat das nie im Sinne der Kommission vollzogen.

Wenn sich eine Wettbewerbsbehörde gegenüber den grossen Konzernen nicht durchsetzen kann - es geht da vor allem um die grossen und allergrössten Konzerne -, verliert sie Prestige und hat kein Gewicht und keine präventive Wirkung mehr.

In den USA z. B., wo die Wettbewerbsbehörde sehr durchsetzungsfähig ist, überlegen sich die Konzerne vor den Fusionen sehr genau, ob und wie sie sich verhalten wollen, wo sie den Markt aufheben können und wo nicht. Bei uns hatten wir bis jetzt nicht den Eindruck, dass sich die grossen Konzerne wirklich ernsthafte Gedanken darüber machen müssen, ob sie am Fusionsrecht oder am Wettbewerbsrecht scheitern.

Die Stärke der Weko hat in Zukunft auch eine wachsende Bedeutung, wenn ich denke, dass Fusionen weltweit und innerschweizerisch zur Aufhebung des Marktes und des Wettbewerbes führen können. Wir wissen heute, dass die meisten Fusionen betriebswirtschaftlich kaum lohnend sind, sondern dem Zweck dienen, den wirksamen Wettbewerb aufzuheben.

Wir werden noch in diesem Jahrzehnt eine Weltwirtschaft erleben, in der wir grosse Teilmärkte von einem oder einigen wenigen Oligopolisten beherrscht sehen. Das extreme Beispiel haben wir bereits im Computermarkt, wo eine einzige Firma - Microsoft - weltweit bei der Software einen Marktanteil von 90 Prozent hat und damit die Preise diktiert.

Ich möchte meine Fragen an den Bundesrat konkretisieren. Ich bin mit einigen Antworten - ich habe sieben Fragen gestellt - zufrieden und mit einigen nicht. Ich bin vor allem nicht zufrieden, wenn der Bundesrat sagt, im Fusionsrecht dürften wir keine zusätzlichen Auflagen machen. Damit bin ich nicht einverstanden.

Herr Bundesrat Couchepin, wenn es um Fusionen geht, ist meist die öffentliche Hand die geschädigte. Sie muss die Folgelasten der Umstrukturierungen tragen: Regionen werden betroffen, Leute werden entlassen; Sozialpläne haben z. B. einen Einfluss auf die Folgelasten der öffentlichen Hand, der Fürsorge und der Regionen. Mir scheint es gerechtfertigt, dass im öffentlichen Interesse Fusionsauflagen eingeführt werden können, die die Lasten der öffentlichen Hand minimieren. Es ist unbefriedigend, als einziges Kriterium die Rücksichtnahme auf den wirksamen Wettbewerb festzulegen.

Sie tönen an, Herr Bundesrat, dass nun eine Revision des Kartellgesetzes bevorsteht. Konkret möchte ich Ihnen drei Fragen stellen:

1. Können Sie etwas zum Fahrplan der Revision sagen? Wie geht diese jetzt vor sich?

2. Der Zeitung entnehmen wir, dass Sie vor allem die Pönalisierung verschärfen wollen, dass Sie durch die Entgegennahme der Motion Jans schon gezeigt haben, dass dies Ihre Stossrichtung ist. Ich möchte aber die Frage stellen, wie es um das Angehen der vertikalen Preisbindung steht. Eines der Hauptprobleme des Kartellrechtes - neben der mangelnden Pönalisierungsmöglichkeit, der mangelnden Bussenerhebung - scheint mir, dass wir die vertikale Preisbindung nicht angehen können. Hier geht es z. B. auch um das Gebiet der Parallelimporte, die vertikalen Bindungen im Pharmamarkt. Was gedenken Sie da zu tun?

3. Zur Zusammensetzung der Weko: In der heutigen Zusammensetzung ist sie nicht durchsetzungsfähig. Es gibt 15 Mitglieder; unter ihnen befinden sich zwar acht liberale Professoren, trotz deren liberale Ideologie konnte die Wettbewerbskommission sich in vielen Fällen nicht durchsetzen. Dies führe ich auf mangelnde Professionalisierung zurück. Überlegen Sie, ob die Zahl der Verbandsvertreter nicht vielleicht doch reduziert werden sollte, ob diese noch Platz haben, oder ob hier nicht sogar Vollämter sein sollten. Die deutsche Wettbewerbsbehörde ist klein, besteht aus fünf oder sieben vollamtlichen Leuten. Bei den Steuerrekurskommissionen z. B. mussten wir dazu übergehen, dass professionelle Mitglieder zu wählen sind - nicht mehr Leute, die querbeet in allen Verwaltungsräten sitzen. Gedenken Sie, die Frage der Professionalität der Wettbewerbskommission auch bei der Weko anzugehen?

Dies sind meine drei Fragen. Sie sind, in Bezug auf die Interpellation, etwas aktualisiert.

Insgesamt erkläre ich mich für nur teilweise befriedigt.