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Weigelt Peter · Nationalrat · 2004-03-18

Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Mein Antrag ist relativ knapp. Ich möchte in Artikel 11 Absatz 6 den letzten Satz - "Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen" - streichen. Weshalb?

Wir werden heute noch über das FMG sprechen, und eine der grossen Diskussionen beim FMG dreht sich um die Frage: Wie können wir Investitionssicherheit bzw. Investitionsschutz erreichen, wie können wir Klarheit und Berechenbarkeit in einen sehr dynamischen Markt bringen, der sich rasch entwickelt?

Richtigerweise sieht die Botschaft des Bundesrates vor, dass für die Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen keine Pflicht zur Interkonnektion besteht. Das ist richtig und wichtig und ist hier auch sachgerecht formuliert. Aber die anschliessende Einschränkung, wonach der Bundesrat Ausnahmen vorsehen kann, führt hier wieder zu einer Verwässerung und bringt wieder Unbestimmtheit ins Ganze hinein. Vor allem ist es für jene, die Investitionen tätigen und entsprechende Infrastrukturen aufbauen, wieder ein Fragezeichen, ob nicht allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt trotzdem Interkonnektionspflichten eingeführt würden. Ich denke, es macht keinen Sinn, eine klare, sachgerechte Formulierung einzuführen, diese dann aber mit dem Standardsatz "Der Bundesrat kann Ausnahmen vorsehen" wieder aufzuweichen.

Ich bitte Sie deshalb, diesen Satz zu streichen, damit Klarheit zu schaffen und auch die sachgerechte Umsetzung der Interkonnektionsbestimmungen im Bereich von Radio und Fernsehen zu gewährleisten.

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