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Vollmer Peter · Nationalrat · 2004-03-18

Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 8 Stimmen, diesen Wechsel vorzunehmen. Es ist eine Grundsatzfrage: Sollen diese sozialpolitischen Anliegen auch über die Sozialversicherungen finanziert werden, oder sollen das die Gebührenzahler berappen? Die Definition, wer in den Genuss der Gebührenbefreiung kommt, findet nämlich über das Sozialversicherungsrecht statt: Es wird im Ergänzungsleistungsgesetz (ELG) festgelegt, wer in den Genuss dieser Ermässigungen kommen soll. Deshalb war die Kommission mehrheitlich der Meinung, dann solle auch die Sozialversicherung die entsprechenden Kosten übernehmen. Das heisst, sie werden über das ELG getragen, indem diese Kosten für Radio und Fernsehen als entsprechende Aufwände bei der Berechnung der Ergänzungsleistung mitberücksichtigt werden. Das ist eigentlich eine logische Konsequenz dieser Überlegung.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, dieser Konzeption zuzustimmen.

Ich muss bei dieser Gelegenheit noch darauf aufmerksam machen: Sollten Sie der Minderheit Schenk zustimmen, so müssten wir auf Artikel 76 RTVG zurückkommen. Dort hat unser Rat nämlich einen Zusatz beschlossen, der es nicht mehr ermöglichen würde - weil wir keine gesetzliche Grundlage mehr hätten -, dass die Ergänzungsleistungsbezüger überhaupt in den Genuss von reduzierten Gebühren oder einer Gebührenbefreiung kommen könnten. Die Zustimmung zur Minderheit Schenk würde also bedeuten, dass wir bei Artikel 76 nochmals eine Anpassung vornehmen müssten.

Ich bitte Sie aber, den sozialpolitischen Grundsatz durchzuziehen. Die Definition und auch die Bezahlung sollen über das ELG laufen; hier soll also nicht eine sozialpolitische Aufgabe auf die Gesamtzahl der Gebührenzahlenden überwälzt werden.

Ich bitte Sie also, den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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