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Noser Ruedi · Nationalrat · 2004-03-18

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-18

Wortprotokoll

Mit dieser ausführlichen Einleitung ist die Debatte zum Antrag der Minderheit I zu Artikel 27 eigentlich schon fast geführt. Ich möchte hier einfach noch einmal betonen: Es geht nur darum, dass ein Versicherter mitteilen soll, wenn er etwas weiss. Es geht nicht darum, dass speziell eine Analyse gemacht werden soll, wenn eine Versicherung abgeschlossen wird. Wir beantragen Ihnen, dass dieses Wissen ab einer Summe von 250 000 Franken mitgeteilt werden muss.

Ich gestatte mir, Ihnen noch einmal kurz zu vergegenwärtigen, wie eine solche Versicherung funktioniert, und zwar am besten am Beispiel der Mitglieder dieses Rates. Jeder von uns hat ein bestimmtes Risiko, dass er irgendwann ablebt; keiner von uns weiss aber, wann dies der Fall sein wird. Weil wir wollen, dass unsere Angehörigen bei unserem Ableben vernünftig versorgt sind, schliessen wir zusammen eine Lebensversicherung ab. Damit tragen wir gemeinsam das Risiko jedes Einzelnen. Sobald einer von uns weiss, dass er ein höheres Risiko hat abzuleben, wird er wohl gezielt versuchen, sein Risiko höher zu versichern. Wir alle werden natürlich dann die Prämien für dieses Wissen eines Einzelnen mitbezahlen. Es ist wohl für jeden hier im Saal nachvollziehbar: Wenn einer von uns über seine Risikodisposition, vorzeitig abzuleben, mehr weiss, hat er tendenziell eine hohe Motivation, eine Versicherung über eine höhere Summe abzuschliessen. Dabei ist es irrelevant, ob eine Genomanalyse nun ein vermeintliches oder ein effektives Risiko darstellt. Da solche Versicherungsverträge auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden und kein Risikoausgleich stattfindet, wird es wohl so sein, dass solche Geschäfte sehr teuer werden oder gar nicht mehr angeboten werden, wenn Sie dem Antrag der Minderheit I nicht zustimmen.

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Ich habe den Sachverhalt mit vielen Kollegen von der linken Ratsseite diskutiert. Wenn ihnen die Argumente ausgegangen sind, haben sie immer gesagt: Ja halt, solche Lebensversicherungen braucht es ja sowieso nur, um die Steuern senken oder hinterziehen zu können. Weit gefehlt! Versuchen Sie einmal, bei einer Bank einen Blankokredit für Ihr Unternehmen zu bekommen, ohne dass Sie eine Lebensversicherungspolice hinterlegen. Firmen oder KMU, deren Weiterbestehen vom Leben des Unternehmers abhängig ist, haben keine Chancen, einen solchen Blankokredit zu kriegen. Ich kann Ihnen meine persönliche Situation offen legen: Als wir unsere Firmen gründeten, musste ich eine Police über 100 000 Franken abschliessen, und dieser Betrag ist im Laufe der Zeit bis auf 1,2 Millionen Franken angestiegen.

Wenn Ihnen also KMU nicht nur während des Wahlkampfs am Herzen liegen, so stimmen Sie dem Antrag der Minderheit I zu.

Was passiert, wenn Sie der Mehrheit zustimmen? Dann werden entweder die Risikoprämien für sämtliche Versicherten unheimlich hoch, oder dieses Produkt wird ab einer gewissen Höhe gar nicht mehr angeboten. Was heisst das, wenn es ab einer gewissen Höhe nicht mehr angeboten wird? Das heisst nichts anderes, als dass wir gezwungen sein werden, solche Policen im Ausland abzuschliessen. Man wird also gezwungen sein, zu einer ausländischen Gesellschaft zu gehen, um dort eine Police nach einem ausländischen Recht abzuschliessen, das wir überhaupt nicht kennen. Das kann wohl nicht der Wille dieses Rates sein. Das bedeutet ganz nebenbei auch noch, dass die mit diesem Geschäft verbundenen Arbeitsplätze nicht mehr in der Schweiz sein werden, dass die bei diesen Geschäften anfallenden Stempelsteuern nicht mehr dem Bund bezahlt werden. Ich gestatte mir, dies zu erwähnen, auch wenn das ein kleiner Bereich ist - aber bei unserem mickrigen Wirtschaftswachstum sind auch solche Dinge sehr wichtig, um das Wirtschaftswachstum zu fördern.

Ich hoffe, ich habe Sie überzeugt, der zahlenmässig gewichtigen Minderheit I zuzustimmen.