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Pfister Theophil · Nationalrat · 2004-03-18

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2004-03-18

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, hier der Minderheit I (Noser) zu folgen. Sie haben in der vorangegangenen Diskussion bereits gehört, dass hier noch eine Korrektur zu erfolgen hat. Eine Lösung, wie sie hier - im Gegensatz zum bundesrätlichen Entwurf - von der Kommissionsmehrheit beantragt wird, ist vielleicht gut gemeint, aber völlig praxisfremd. Auch bei der Lösung der Minderheit ist der Schutz der genetischen Daten unbestritten. Was in diesem Artikel aber von der Kommissionsmehrheit gefordert wird, ist der absolute Schutz der genetischen Daten vor jeglicher Einsicht durch Vertrauensärzte der Versicherung - dies auch in Fällen, in denen es um sehr hohe Beträge gehen kann. Damit entsteht eine Ungleichheit der Partner, was zu Mehrkosten durch ein erhöhtes Risiko führt. Diese Mehrkosten sind durch die übrigen Versicherungsnehmer zu bezahlen.

Stellen Sie sich dies einmal vor: Wenn eine Person einseitige Kenntnisse über eigene gesundheitliche Probleme dazu einsetzen kann, sich einen Vorteil zulasten der übrigen Versicherungsnehmer zu verschaffen, dann widerspricht dies dem normalen Rechtsempfinden.

Etwas möchte ich besonders betonen: Hier geht es nicht um den obligatorischen Teil des Versicherungswesens; hier sprechen wir nur von den freiwilligen Lebensversicherungen und von den freiwilligen Rentenversicherungen. Nach dem Antrag der Minderheit I - und dies entspricht auch der Ansicht der Versicherungsgesellschaften - dürfen bei Lebensversicherungen bis zu einem Betrag von 250 000 Franken und bei freiwilligen Rentenversicherungen bis zu einem Betrag von 25 000 Franken keine Fragen nach genetischen Untersuchungen gestellt werden. Bei Versicherungen über diesen Beträgen - und dies betrifft nach der Statistik lediglich 6 bis 8 Prozent der Policen - darf eine Versicherungsgesellschaft jedoch die Offenlegung von Ergebnissen aus früheren genetischen Untersuchungen verlangen oder solche Ergebnisse, die ihr bekannt sind, für die Angebotserstellung verwenden.

Diese abgestufte Regelung mit den genannten Limiten entspricht einem europäischen Trend im Versicherungsbereich. Gerade unser Land, das sich in einer langen Tradition von Wert schöpfenden und ausgewogenen Versicherungslösungen befindet, darf sich nicht einer extremen Variante anschliessen. Niemand ist gezwungen, eine sehr hohe Lebensversicherung abzuschliessen, und niemand soll eine sehr hohe Invalidenrente versichern können, die auf einer einseitigen Informationsbasis beruht. Das Ergebnis der von der Mehrheit gewählten Variante ist letztlich eine Verteuerung aller normalen Policen durch eine klare Missbrauchsmöglichkeit durch einen unterschiedlichen Wissensstand in den genannten Bereichen.

Ich bitte Sie, hier den vernünftigen Weg zu beschreiten - im Interesse aller Versicherten, aber auch im Interesse einer weiterhin florierenden Wirtschaft in unserem Land. Der Minderheitsantrag I (Noser) entspricht dieser Vorstellung.

Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, der starken Kommissionsminderheit zu folgen.