Vollmer Peter · Nationalrat · 2000-06-06
Vollmer Peter · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-06
Wortprotokoll
Sie haben es vom Kommissionssprecher in seiner Einleitung gehört: Hier hat der Ständerat beschlossen, eine so genannte Beitragsstaffelung einzuführen. Das bedeutet, dass die älteren Arbeitnehmer prozentual höhere Beiträge leisten müssen als die jüngeren. Diese Beitragsstaffelung hat zwei Wirkungen. Sie hat vor allem die Wirkung, dass sie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diskriminiert, auch auf dem Arbeitsmarkt. Denn die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen höhere Beiträge leisten, und dasselbe trifft auch für die Arbeitgeber zu. Das führt zu einer Verzerrung.
Diese Beitragsstaffelung auch im Leistungsprimat ist unnötig. Dieser Antrag wurde im Ständerat wahrscheinlich eingebracht, weil die Antragsteller bereits an das Beitragsprimat dachten. Sie hofften, im hinteren Teil des Gesetzes würde man die Umstellung auf das Beitragsprimat vorsehen, und haben deshalb bereits vorsorglich diese Altersstaffelung eingeführt. Es ist klar, dass bei einem Beitragsprimat, vor allem bei der Umstellung, die Bedeutung einer Beitragsstaffelung zunimmt und man bei einem Übergang diese Renten wahrscheinlich nicht mehr anders als mit der Einführung der Altersstaffelung finanzieren könnte.
Ich möchte Ihnen dringend empfehlen, nicht schon jetzt eine solche Umstellung bei den Beiträgen vorzunehmen, denn sie wäre diskriminierend. Es war in den Verhandlungen zwischen dem Bundesrat und den Verbänden immer ganz klar, dass man diesen Übergang zur Altersstaffelung hier nicht vornehmen will. Übrigens hat auch die Kassenkommission, die paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammengesetzt ist, einstimmig dafür plädiert, dass heute keine Beitragsstaffelung eingeführt werden soll.
Es liegt nämlich auch im Interesse der Arbeitgeber, hier keine Beitragsstaffelungen einzuführen. Ich habe bereits darauf hingewiesen: Dies ist eben auch für die Arbeitgeber ein Nachteil, denn bei der Anstellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden damit höhere Kosten verursacht. Wenn wir heute davon ausgehen, dass wir die Personalkosten im System einer modernen Verwaltung nicht einfach über ein zentrales Konto des Finanzdepartementes abwickeln, sondern dass einzelne Verwaltungseinheiten vielmehr in einem gewissen Sinne eigenwirtschaftlich denken und arbeiten müssen, dann wird der Faktor Personalkosten und Sozialbeiträge auch für die entsprechende Verwaltungseinheit in ihrer gesamten Personalpolitik zu einem wichtigen Faktor. Eigentlich ist es auch von daher nahe liegend und verständlich, dass hier gerade auch die Arbeitgebervertreter in der Kassenkommission dafür plädiert haben, dass man keine Beitragsstaffelungen einführt.
Der Bundesrat wird jetzt vielleicht darauf hinweisen, dass er nicht beabsichtigt, diese Beitragsstaffelungen übermässig auszugestalten, so dass es dann wirklich zu offensichtlichen Diskriminierungen käme. An sich sind wir Herrn Bundesrat Villiger für diese Grundhaltung natürlich dankbar. Als Gesetzgeber aber gäben wir dem Bundesrat hier einen Freipass. Auch wird die Ausgestaltung dieser Beitragsstaffelungen der ersten Phase im zukünftigen Kassenorgan dann nicht paritätisch beschlossen; der Bundesrat befindet vielmehr allein darüber. Auch von daher dürften wir als Gesetzgeber hier nicht einfach eine Blankokarte ausstellen.
Deshalb möchte ich Sie bitten, hier im Interesse der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber - die in der dezentralisierten Bundesverwaltung eine immer grössere Rolle spielen - jetzt nicht schon Vorleistungen auf ein späteres Beitragsprimat zu erbringen, sondern vielmehr auf diese Beitragsstaffelung zu verzichten.