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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-03-01

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-01

Wortprotokoll

Auf dieses Votum unseres Kommissionspräsidenten hin kann ich mich sehr kurz fassen. Ich entschuldige mich, dass ich erst jetzt mit dem Antrag komme. Aber ich habe das Schreiben der Frau Bundeskanzlerin tatsächlich heute Morgen erst erhalten.

Worum geht es? Wir haben es gehört: Ich habe anlässlich der Detailberatung die Frage aufgeworfen, warum sich die Veröffentlichung in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b nur auf Verträge bezieht, die Recht setzen oder zur Rechtsetzung verpflichten. Es sind ja auch Verträge vorstellbar, die nicht ausdrücklich eine entsprechende Delegationsregelung mit einer Verpflichtung zur Rechtsetzung enthalten, die aber dazu ermächtigen. Diese Verträge müssten dann nicht veröffentlicht werden.

Wie gesagt, das ist mittlerweile abgeklärt worden, und ich fasse mich sehr kurz: Die Frau Bundeskanzlerin kommt zum Ergebnis, dass in der neueren Gesetzgebung tatsächlich der Ausdruck "ermächtigen" verwendet wird und dass das eher dafür spricht, auch hier diesen Ausdruck einzusetzen. Ja, schlussendlich schlägt auch die Bundeskanzlei vor, die Formulierungen in Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b und c und dann auch in Artikel 4 Buchstabe a entsprechend zu ändern, nämlich überall von "verpflichten" auf "ermächtigen" überzugehen.

Exakt das beantrage ich Ihnen.