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Stähelin Philipp · Ständerat · 2004-03-03

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-03

Wortprotokoll

Mein Vorredner hat ein völlig neues Element eingebracht, nämlich die Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik und bei aussenpolitischen Entscheiden. Darüber haben wir in der Kommission nicht gesprochen, ich meine aber, zu Recht. Mein Vorredner hat zwar Artikel 55 der Bundesverfassung zitiert, aber Absatz 1 ausgelassen, der davon spricht, dass die Kantone "an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide" mitwirken, "die ihre Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betreffen". Das bedeutet, dass die Kantone in solchen Fällen natürlich schon bei der Ausarbeitung von Vereinbarungen und Verträgen einbezogen werden müssen. Sie sind orientiert und äussern sich in diesen Verfahren in aller Selbstverständlichkeit zu einer allfälligen Frage der vorläufigen Anwendung von Verträgen. Das spielt, aber diese Mitwirkung der Kantone ist für unsere Frage nicht von Belang.

Worum geht es hier? Schlussendlich geht es doch um den springenden Punkt: Der Antrag der Minderheit bedeutet eine Veto-Lösung, dass nämlich die Entscheidungskompetenz über die vorläufige Anwendbarkeit vom Bundesrat an das Parlament übergeht und letztlich allein auf die parlamentarische Kommission eines Rates; darüber ist gesprochen worden. Aber wir begehen eine Systemwidrigkeit, indem das Parlament für sich einen Akt in Anspruch nimmt, der letztlich von der Gewaltenteilung her Sache des Bundesrates ist. Die vorläufige Anwendbarkeit ist schlussendlich ein Akt des Vollzugs, und das ist Sache des Bundesrates.

Ich meine deshalb, wir sollten bei der Fassung der Mehrheit bleiben; Konsultation ist richtig, aber die Entscheidungskompetenz liegt hier beim Bundesrat.