Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2004-03-03
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-03
Wortprotokoll
Ich habe in meinen 25 Jahren Parlamentszugehörigkeit nie gezögert, den Bundesrat in seine Schranken zu weisen und seine galoppierende Tätigkeitslust jeweils etwas "einzuhagen". Von daher stehe ich nicht unter dem Verdacht, dem Bundesrat liebedienerisch Kompetenzen zuzuhalten, von denen ich glaube, er habe sie nicht. Hier bin ich allerdings mit der Mehrheit und nicht mit der Minderheit der Auffassung, dass wir sehr klar unterscheiden müssen, was institutionell in Ordnung ist und was nicht.
Ich möchte dort anfangen, wo Herr Hofmann auch begonnen hat: An sich ist das, was wir heute besprechen, eine schlichte Anomalie. Das gibt es nicht, oder es dürfte es nicht geben. Verträge, die erst mit der Genehmigung durch die Bundesversammlung in Kraft gesetzt werden, können doch [PAGE 45] nicht vom Bundesrat zum Voraus in Kraft gesetzt werden. Das Analoge dazu ist völlig undenkbar, wie Herr Hofmann gesagt hat. Was würden wir von einem Bundesrat halten - wir könnten ihn nicht einmal "impeachen", aber wir könnten ihn vielleicht einsperren, ich weiss es nicht -, der hinginge und ein Bundesgesetz, das nicht durch die Schlussabstimmung gegangen ist, vorläufig anwendete? Diese Frage zu beantworten heisst aber, an sich eine völlig andere Antwort zu geben als die, die heute vorliegt. Es heisst nämlich, die vorläufige Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen schlicht auszuschliessen. Das wäre die ehrliche Situation.
Nun stehe ich allerdings nicht an, zu bemerken, dass aufgrund der völkerrechtlichen Praxis tatsächlich Situationen eintreten können, bei denen eine vorläufige Inkraftsetzung erstens nicht schädlich ist und zweitens vom Partner sehr gewünscht wird und damit drittens der allgemeine Friede etwas erhalten bleiben kann. Gegen Jute-Abkommen mit Bangladesh und solche Dinge, die uns nicht wehtun und den anderen nützen, weil Sie innerhalb von bestimmter Frist innerstaatlich die entsprechenden Genehmigungsinstanzen nicht mobilisieren können, die anderen aber trotzdem davon abhängig wären, dass wir das in Kraft setzen, habe ich nichts.
Nur sind dann die Voraussetzungen auch etwas anders zu definieren. Hier sind wir bei einem Punkt, der auch noch einmal überlegt werden müsste. Es sind zwei Voraussetzungen, wie Sie sie auch in der Stellungnahme des Bundesrates auf Seite 4 unter Ziffer 2.2 lesen können. Er bezieht sich auf eine Botschaft des Bundesrates betreffend die Briefwechsel über den Status der internationalen Beamten schweizerischer Nationalität hinsichtlich der schweizerischen Sozialversicherungen und schreibt, es gebe zwei Voraussetzungen für die vorzeitige Inkraftsetzung oder Anwendung von solchen Verträgen, nämlich "die Wahrung wesentlicher schweizerischer Interessen oder eine besondere Dringlichkeit". Das hat die Kommission dann übernommen. Vermutlich ist in vielen Fällen weder das eine noch das andere gegeben, aber mangels tatsächlicher Relevanz und im Sinne einer guten Beziehung mit anderen Staaten macht man das. Es stört niemanden, es nützt nur. Aber an sich ist auch das nicht ganz "secundum Lucam", wie wir im katholischen Bereich sagen; aber lassen wir das. Aufgrund der Staatenpraxis, die wir haben, ist dieses Instrument nun da, aber wir sollten das Instrument auch so handhaben, dass es einigermassen vernünftig ist. Da, meine ich, können wir von zwei Aspekten nicht absehen:
1. Der erste betrifft das, was Herr Stähelin gesagt hat: Das ist eine Exekutivgeschichte. Wenn wir hingehen und uns anstelle des Bundesrates in aussenpolitischen Dingen als Exekutive gerieren, dann muss ich Ihnen sagen: Ich bin nicht sicher, ob das gut herauskommt. Wir haben keine einigermassen homogene Veranstaltung in diesem Rat - und auch im anderen nicht. Wir haben seit Jahren eine Halb-halb-Veranstaltung. Es gibt eine linke und eine rechte Reichshälfte, wie man in Österreich sagt. Ob wir in aussenpolitischen Dingen dann handlungsfähiger sind als der Bundesrat, ist für mich eine völlig offene Frage. Ob es nicht Pattsituationen gibt, ist für mich eine völlig offene Frage. Das können wir als Legislatoren, als Gesetzgeber haben. Aber für eine Exekutive, für jene Instanz, die handeln muss, sind so "halbseidene" Pattsituationen äusserst gefährlich.
2. Ich bin aufgrund dieser grundsätzlichen Betrachtungsweise der Auffassung, dass wir nicht aufgerufen sind, als Parlament solche Entscheidungen zu fällen. Ist auch der zweite Punkt zum Voraus entschieden, ob der andere Rat zum Beispiel den Fehler in der Nichtbeachtung des Zweikammersystems erkennt und korrigiert oder nicht, ist für mich von sekundärer Bedeutung. Selbst wenn die beiden Kommissionen hier aufgerufen wären, das Veto einzulegen, wäre ich nicht sicher, ob es richtig wäre, wenn man das in dieser korrigierten Form dann durchlassen würde. Denn ich bin wirklich der Auffassung, das müsse der Bundesrat machen.
Es kommt hinzu, dass Sie in der Verfassung noch eine Bestimmung haben - welche Sie offenbar in der ganzen Diskussion übersehen haben -, die dem Bundesrat die Gelegenheit gibt, unabhängig von dem, was wir heute beschliessen, das zu tun, was er will. Das haben wir auch beschlossen, sogar Volk und Stände haben das beschlossen. Lesen Sie einmal Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung: "Wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert" - das ist im Artikel über die Beziehungen zum Ausland -, "kann der Bundesrat Verordnungen und Verfügungen erlassen. Verordnungen sind zu befristen." Mit anderen Worten: Der Bundesrat könnte hingehen und - statt dieses Luftverkehrsabkommen einseitig und vorzeitig in Kraft zu setzen - einen praktisch identischen Text als Verordnung erlassen. Wir könnten alle Wände hochgehen und könnten nichts dagegen machen. Wir sind in der Situation, wo wir ganz klar sagen müssen: Als aussenpolitische Instanz hat aufgrund des Verfassungstextes der Bundesrat die Führung. Wenn wir das nicht wollen, müssen wir die Verfassung wieder ändern, müssen wir schauen, dass die Konzeption, die uns vorschwebt, dann halt auch in der Verfassung drinsteht. Ich glaube, mit kleinen Retuschen gewinnen wir hier wenig.
Ich bin daher folgender Auffassung: Entweder müssen wir dem Bundesrat in dieser Frage deutlich sagen, dass wir das gar nicht mehr wollen - dann müssten wir etwas ganz anderes machen -, oder aber wir müssen dem Bundesrat sagen, sei so gut, nimm deine Verantwortung gut wahr, wir schreiben jetzt in das Gesetz, wie wir das verstehen, aber letzten Endes ist die Verantwortung bei dir! Das heisst, mit dieser Konzeption müssten Sie die Mehrheit unterstützen. Deshalb bin ich überzeugt, dass eine andere Lösung als die der Mehrheit im Moment nicht machbar ist. Ich werde daher die Mehrheit unterstützen.