Bieri Peter · Ständerat · 2004-03-08
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-08
Wortprotokoll
Wir haben in der Wintersession 2002 als Zweitrat die parlamentarische Initiative "Flächendeckendes Poststellennetz" der KVF des Nationalrates behandelt. Gleichzeitig haben wir das Postorganisationsgesetz sowie den Bericht des Bundesrates "Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz" diskutiert und zur Kenntnis genommen. Da ich damals Kommissionsberichterstatter war und mich demzufolge auch detailliert mit dieser Thematik befassen musste, erlaube ich mir hier, die Zusammenhänge zwischen den damaligen Beschlüssen und der vorliegenden Volksinitiative aufzuzeigen.
Ausgangspunkt sind das Postgesetz und das Postorganisationsgesetz, das wir - wie soeben dargelegt - im Jahre 1997 verabschiedet haben und das der Bundesrat auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt hat. Bereits 1997 haben wir in Artikel 2 des Postgesetzes festgehalten, was unter Universaldienst zu verstehen sei und dass der Zugang zu diesen Dienstleistungen in allen Landesteilen nach gleichen Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen angeboten werden müsse. Bei der Diskussion der "Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz" im Jahre 2002 hat der Bundesrat in sieben Leitsätzen seine zukünftige Postpolitik formuliert und dabei die Zielsetzung der flächendeckenden Erbringung des Universaldienstes, wie sie in Artikel 2 des Postgesetzes geregelt worden ist, bestätigt. Anschliessend an diesen Bericht und die Anpassung der Monopolgrenzen im Postorganisationsgesetz haben wir die parlamentarische Initiative der KVF des Nationalrates behandelt und den neuen Absatz 3 in Artikel 2 des Postgesetzes beschlossen, welcher ein flächendeckendes Poststellennetz vorschreibt. Wir haben die Formulierung dieser Dienstleistung eingehend diskutiert und im Gesetz präzisierend festgehalten, dass "die Dienstleistungen des Universaldienstes in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen in angemessener Distanz erhältlich" sein müssen, wobei die Hauszustellung "grundsätzlich in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen" zu erfolgen habe.
Sie erinnern sich vielleicht noch daran, dass wir ausführlich über den Begriff "grundsätzlich" gestritten haben: Im Gegensatz zum Nationalrat haben wir damals eine Version vorgeschlagen, welche weniger das physische Vorhandensein einer Poststelle als vielmehr die erbrachte Dienstleistung in den Vordergrund rückte und welche dann in der Folge in beiden Räten akzeptiert wurde.
Wie es der jetzige Kommissionspräsident in seinen Ausführungen gesagt hat, ist damit die Hauptforderung der vorliegenden Initiative erfüllt worden. Den offenen Punkt, nämlich die Abgeltung der ungedeckten Kosten für den Betrieb dieses Poststellennetzes, haben wir im Einvernehmen mit dem Bundesrat und - was besonders wichtig ist - im Einvernehmen mit der Post selbst abgelehnt. Die Postdirektion legte uns damals dar, dass bei einem Aufwand von rund 2,2 Milliarden Franken rund 530 Millionen Franken ungedeckt blieben. Wir lehnten eine Abgeltung ab, weil über das Jahr 2006 hinaus ein Monopolbereich erhalten bleibt, weil sich mit "Postfinance" und mit der Zusammenarbeit mit einer Bank ein neues Geschäftsfeld öffnet und weil den übrigen Postanbietern neu Konzessionsgebühren auferlegt werden und auch geeignete Restrukturierungsmassnahmen möglich sind.
Der wichtige Punkt, den es hier zu erwähnen gilt, ist folgender: Die Post als zuständige Organisation hat diese Abgeltung im jetzigen Moment selbst nachdrücklich abgelehnt. Es kann deshalb kaum angehen, dass wir quasi von hier aus der Post diese Abgeltung im jetzigen Moment offerieren. Wir entschieden damals über einen Antrag unseres jetzigen Kommissionspräsidenten, der keine zwingende, jedoch eine mögliche Abgeltung der ungedeckten Kosten vorsah. Der Bundesrat hat in der Botschaft eine mögliche Abgeltung nicht generell ausgeschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt jedoch verworfen. Das Parlament ist diesem Ansinnen, nicht zuletzt im Hinblick auf die jetzige Situation der Bundesfinanzen, gefolgt. Ich habe in der Kommission bei der Vorbereitung dieses Geschäftes mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass man der Post auf der Gegenseite nicht bei jeder möglichen neuen Geschäftstätigkeit unnötige, hinderliche Fesseln anlegen kann, wie wir das letzthin einmal mehr bei der Revision des Nationalbankgesetzes getan haben oder wie die Bankenwelt es getan hat, indem sie sich vehement dagegen wehrte, als die Post im Finanzdienstleistungsbereich neue Geschäftsfelder suchte.
Wenn wir heute weiterhin der Meinung sind, die Post solle das ausgewiesene Defizit, das sich aus dem Betrieb des Poststellennetzes ergibt, mit dem Gewinn anderer Geschäftstätigkeiten kompensieren, dann müssen wir der Post auch die Chance geben, sich neuen Tätigkeiten [PAGE 52] zuzuwenden. Ansonsten wird die Post in einem schrumpfenden Markt, der gleichzeitig noch in weiten Teilen entmonopolisiert wird, nicht mehr umhin kommen, sich an die Bundeskasse zu wenden. Und wir müssen dannzumal auch das Versprechen einlösen, dass wir in diesem Moment eine mögliche Abgeltung in Erwägung ziehen.
Die Initiative kann abgelehnt werden, und zwar nicht einfach, weil sie falsch in der Landschaft liegt, sondern weil der Grossteil der Forderungen, zumindest auf der Gesetzesebene, bereits mit der Revision des Postgesetzes umgesetzt und die Abgeltungsfrage im Moment - und das hoffentlich noch für längere Zeit - aufgeschoben wird, auch wenn sie vielleicht nicht für immer ein Tabu bleiben wird. Öffnen wir aber der Post im freien Wettbewerb neue Geschäftsfelder, die es ermöglichen, dass der ohnehin schon defizitäre Bundeshaushalt nicht auch noch mit dieser Aufgabe belastet wird.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit unserer Kommission bzw. dem Bundesrat zuzustimmen.