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Maissen Theo · Ständerat · 2004-03-08

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-08

Wortprotokoll

Man kann den Initianten zugute halten, dass sie eine Diskussion ausgelöst und auch etwas in Bewegung gesetzt haben. Ich vermute, dass die Revision des Postgesetzes, die wir am 21. März des letzten Jahres beschlossen haben, nicht so über die Bühne gegangen wäre, wenn der Druck dieser Initiative nicht da gewesen wäre.

Es wird nun gesagt, dass von den drei Punkten, welche diese Initiative wünscht oder fordert - erstens die Garantie der Grundversorgung mit Postdiensten, zweitens der Einbezug der Gemeinden bei den Entscheiden und drittens die Abgeltung der Leistungen der Post, soweit sie nicht über die Einnahmen aus den reservierten Diensten oder Konzessionsgebühren gedeckt werden können -, mit der Änderung des Postgesetzes zwei Drittel, also zwei dieser drei Punkte, abgedeckt seien.

Nun, man kann natürlich darüber philosophieren, ob diese rein arithmetische Interpretation richtig ist. Mir fehlt dabei allerdings der qualitative Ansatz: Wenn das Instrument zur Umsetzung dieser Massnahmen, welche gemäss Absichtserklärungen in der Versorgung des Landes mit Postdiensten bestehen - nämlich die Finanzierung - fehlt oder mangelhaft ist, ist von dieser Initiative möglicherweise nur die Hälfte erfüllt ist.

Nun haben wir uns im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative zur Änderung des Postgesetzes lange damit [PAGE 55] auseinander gesetzt. Wir haben wertvolle Punke eingebracht, die auch konkreter sind als der Text der Initiative. Ich denke da vor allem auch daran, dass wir die Hauszustellung grundsätzlich in allen ganzjährig bewohnbaren Siedlungen sicherstellen möchten. Wir hatten ja in den Diskussionen festgestellt, dass es mit dem Rückzug der Post aus der Fläche, mit dem Abbau der Poststellen aufgrund interner Richtlinien der Post, dazu kommen kann, dass plötzlich ganzjährig besiedelte Gebiete ausserhalb des Zustellperimeters liegen. Das möchten wir mit der Änderung des Postgesetzes verhindern.

Wenn wir nun bezüglich der Finanzierung einige Gedanken darüber anstellen, ob das, was wir heute gesetzlich geregelt haben, nun genügt oder nicht, müssen wir feststellen, dass das Defizit des Poststellennetzes aktuell jährlich 500 Millionen Franken beträgt. Und man geht davon aus, dass dieses Defizit bis ins Jahr 2008 trotz des Umbaues auf 600 Millionen Franken anwachsen wird. Das entnehme ich einer Pressemitteilung der Post vom 1. Juli letzten Jahres.

Die Gründe dafür sind die wachsende Konkurrenz, eine schleppende Konjunktur, das bereits erwähnte veränderte Kundenverhalten, die Umstellung auf E-Mail. Wir konnten im Jahre 2002 bei den Briefen einen Rückgang um 9 Millionen und bei der Kundenfrequenz einen Rückgang um 4 Prozent feststellen. Wir müssen davon ausgehen, dass das Defizit beim Poststellennetz auch mit einem weiteren, sehr massiven Umbau, den wir ja so nicht wollen, nicht zu eliminieren ist. Nun muss man sich fragen: Wie kann man dieses Defizit auf Dauer ausgleichen? Es gibt grundsätzlich folgende Finanzierungsmöglichkeiten:

1. Eine Möglichkeit ist die Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung bei der Post. Das heisst Restrukturierung bei den Poststellen und neue Briefverteilzentren. Im Klartext bedeutet das aber immer einen Stellenabbau.

2. Wir können die Gebühren erhöhen. Dies ist bei den Brieftaxen bereits geschehen: Neu kostet die A-Post 1 Franken, und die B-Post kostet 85 Rappen. Das bringt für das Jahr 2004 Mehreinnahmen von 140 Millionen Franken. Dabei bleibt der Briefverkehr nach wie vor defizitär, sodass er keinen Beitrag an die Finanzierung des defizitären Poststellennetzes bringt.

3. Wir sprechen seit einiger Zeit von der Möglichkeit von Konzessionsgebühren. Die Konzessionsgebühren sind in Artikel 6 des Postgesetzes seit längerem vorgesehen, und mit der Totalrevision der Postverordnung wurden auch die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Aber letztlich geht es auch hier wieder um Zahlen, um Grössenordnungen, und man rechnet heute damit, dass über Konzessionsgebühren lediglich 30 Millionen Franken eingenommen werden könnten. Man geht bei der privaten Konkurrenz von 1 Milliarde Franken Umsatz aus. Wenn nun gemäss dem erläuternden Bericht zur Revision der Postverordnung eine Gebühr von 3 Prozent erhoben wird, dann sieht man, dass auch dieser Beitrag von 30 Millionen Franken für die Finanzierung des defizitären Poststellennetzes nicht ausreichen wird.

Wir haben heute wieder verschiedentlich das Hohelied des Marktes, des unternehmerischen Handelns gehört. Aber Sie sehen, dass das alles nichts nützt, wenn Sie von der Einnahmenseite her einfach nicht den erforderlichen Spielraum haben. Sie müssen die Überlegungen aufgrund von Fakten, von Zahlen anstellen und nicht einfach aufgrund von generellen Überlegungen zum Markt und Unternehmertum.

Die Situation der Post beurteile ich von der Finanzierung her, da wir die Grundversorgung sicherstellen wollen und sicherstellen müssen, auf mittlere Frist hin als relativ schlecht. Ich erwarte, dass der Bundesrat in nächster Zeit mit Blick auf die Änderungen, die noch kommen, eine Gesamtschau vorlegt, wie er die finanzielle Zukunft der Post sieht. Ich erwarte, dass man darin die Frage der Abgeltungen konkret angeht, weil wir zwar einen Infrastrukturauftrag, einen Grundversorgungsauftrag, erteilt haben, ohne dass wir jedoch gleichzeitig die Finanzierung geregelt haben.

Der Ausgangspunkt für diese Abgeltung ist das Jahr 1997. Da haben wir die PTT zerschlagen, sage ich einmal, aufgeteilt in die Swisscom und in die Post. Vorher war die Quersubventionierung von den Telefon- zu den Postleistungen möglich. Heute fährt die Swisscom für den Bund fette Gewinne ein, und die Post hat Defizite. Da muss man sehen: Wenn es nicht mehr intern mit der Quersubventionierung funktioniert, muss man sich überlegen, wie man die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Post, die sie selber auf Dauer nicht finanzieren kann, abdecken will. Wir werden auch mit den Anpassungen bei der Paketpost Überraschungen erleben, die, so viel ich weiss, für 2006 vorgesehen sind. Bei den Briefen wird die Monopolgrenze in absehbarer Zeit auf 100 Gramm sinken, möglicherweise, wenn wir der EU in absehbarer Zeit vollständig folgen, gar auf 50 Gramm. Das wird für die Post weitere Probleme geben.

Ich selber bin nicht glücklich mit dem Inhalt und dem Text der vorliegenden Initiative, weil wir gewisse Teile schon im Postgesetz geregelt haben. Ich möchte aber, dass der Bundesrat die Frage der Abgeltung aufgrund der Aussicht, die wir in Bezug auf die finanzielle Situation der Post haben, nächstens an die Hand nimmt und eine Gesamtschau vorlegt.

Aufgrund dieser Überlegungen werde ich zwar nicht dem Minderheitsantrag Leuenberger-Solothurn zustimmen, aber ich werde mich der Stimme enthalten.