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David Eugen · Ständerat · 2004-03-09

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-09

Wortprotokoll

Bevor ich auf die Differenzbereinigung eintrete, möchte ich noch eine grundsätzliche Bemerkung machen, die sich insbesondere auch an die Redaktionskommission richtet. Wie Sie wissen, treten diese Sanierungsmassnahmen am 1. August 2004 in Kraft, also vor Inkrafttreten der Bestimmungen der 1. BVG-Revision, die wir schon beschlossen haben. Dies bedeutet, dass ein Bedarf besteht, die beiden Vorlagen im redaktionellen Bereich sauber in Übereinstimmung zu bringen. Insbesondere heisst das, dass die Artikel 49 Absatz 2, 65a, 65b und 65c BVG sowie Artikel 17 Absätze 2 bis 4 des Freizügigkeitsgesetzes diesbezüglich genau überprüft werden müssen, damit die Artikelnummern und die Ziffernverweise genau stimmen.

Ich bitte, das einfach zuhanden des Protokolls und zuhanden der Redaktionskommission zur Kenntnis zu nehmen.

Damit komme ich zur Vorlage selbst, die Sie auf der Fahne finden. Hier komme ich zu Artikel 65b Absatz 3. Es geht um die Frage, mit welchen Sanierungsmassnahmen hier die Pensionskassen bei einer Unterdeckung vorgehen können. Der Nationalrat hat sich unserer Lösung im Wesentlichen angeschlossen.

Es gibt folgende Differenzen: Ich beginne bei Artikel 65b Absatz 3, wo die erste Differenz im Einleitungssatz auftaucht. Hier steht die zusätzliche Formulierung: "im Sinne einer Erstmassnahme". Damit möchte die Kommission des Ständerates zum Ausdruck bringen, dass die Erhöhung der Beiträge zur Behebung einer Unterdeckung und die Kürzung allfälliger Rentenleistungen vor der Kürzung des Mindestzinssatzes erfolgen sollen. Diese Präzisierung, die hier in Absatz 3 im Einleitungssatz auftaucht, kommt allerdings wieder vor in Buchstabe c im Satz "sofern sich die Massnahmen nach Absatz 3 Buchstaben a und b als ungenügend erweisen". Dies bedeutet: Hier besteht nochmals ein redaktioneller Bereinigungsbedarf. Der Zusatz "im Sinne einer Erstmassnahme" kann hier im Einleitungssatz gestrichen werden, weil das in Buchstabe c ein zweites Mal vorkommt.

Aber materiell wurde das von der Mehrheit mit 6 zu 4 Stimmen so beschlossen. Das bedeutet: Die Buchstaben a und b sind prioritär vor Buchstabe c. Das wird aber in Buchstabe c direkt zum Ausdruck gebracht.