Stadler Hansruedi · Ständerat · 2004-03-10
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 15. Dezember des letzten Jahres den sieben Fachhochschulen eine unbefristete Genehmigung erteilt. Damit wurde eine wichtige Phase des Aufbaus abgeschlossen und den Schulen gleichzeitig der Status als attraktive Ausbildungsstätten für ein Studium auf Hochschulstufe bestätigt. Aber gleichzeitig hat der Bundesrat gefordert, dass gesamtschweizerisch weitere Anstrengungen bei der Bereinigung der Angebotsstruktur in einzelnen Fachhochschulbereichen nötig sind. Das Ziel muss eine noch bessere Abstimmung der Studienangebote und ein effizienterer Mitteleinsatz sein. Die Fachhochschulen sind auf dem richtigen Weg; ich weiss aus den Erfahrungen in der Innerschweiz, dass dieser Konzentrationsprozess bereits in der Vergangenheit zum Teil schmerzhaft war, aber er ist notwendig. In diesem Punkt sind die Fachhochschulen den Universitäten weit voraus: Schwerpunktsetzung und Angebotsstraffung sind auch bei den Universitäten angesagt. Bei ihnen braucht es aber noch einen kräftigen Ruck vorwärts.
Die Reform bei der Berufslehre, die Einführung der Berufsmaturität oder auch die Reform auf der Stufe der Fachhochschulen verkaufen wir nach aussen häufig damit, dass wir einen attraktiven Ausbildungsweg auch für Berufsleute anbieten wollen. An diesem Massstab müssen wir auch alle Revisionsvorlagen messen. Denn in den Fachhochschulen sind die Leute gleich gefordert wie an einer Universität, allerdings mit einer stärkeren Bodenhaftung und einem besseren Praxisbezug. Gerade dies macht den besonderen Wert unserer Fachhochschulen aus, und dazu haben wir Sorge zu tragen.
Zur Frage der Integration der GSK-Berufe: Ich meine, die Integration dieser Berufe ermöglicht erstmals auch eine kohärentere Entwicklung der gesamten Fachhochschullandschaft und bedeutet einen ersten wichtigen Schritt in Richtung Einheitlichkeit und Gleichstellung mit den übrigen Bereichen. Die GSK-Bereiche sind schon heute bei vielen Schulen - so auch in der Innerschweiz - voll integriert. Sie genügen auch den Ansprüchen bezüglich Regelungsdichte, Anerkennungstauglichkeit und Qualität, die bereits heute für die auf Bundesebene geregelten Bereiche gelten. Unter diesen Vorzeichen gibt es keinen Grund, weshalb man quasi vorsorglich die GSK-Bereiche von einer subventionsrechtlichen Gleichbehandlung mit den anderen Bereichen ab dem Jahre 2008 ausklammern müsste. Mit der Integration der [PAGE 92] GSK-Bereiche erhalten wir eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Fachhochschulbereiche. Damit wird auch die Steuerung des Gesamtsystems ermöglicht, und zwar auf operationeller Ebene.
Ich werde noch zeigen, dass diese Steuerung gerade in den GSK-Bereichen notwendig ist. Schlussendlich möchte ich noch erwähnen, dass wir in den GSK-Bereichen weitgehend Studiengänge mit einem ausserordentlich hohen Frauenanteil haben. Diesen Bereich heute von einem Einbezug auszuklammern, würde der besonderen Sensibilität dieser Frage nicht gerecht.
Zur Frage des Bachelors und des Masters: Bei der Überführung in die beiden Stufen Bachelor und Master geht es nicht einfach um alten Wein in neuen Schläuchen - so wurde es in der Kommission gesagt -, d. h. um eine reine formale Anpassung der Studienstruktur. Nein, das Studienangebot muss neu konzipiert und geschrieben werden. Bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses auf der Stufe der Fachhochschulen besteht dringlicher Handlungsbedarf. Die Fachhochschulen sind hier zeitlich im Rückstand. An den Hochschulen ist man weiter; dort wurden zum Teil auch schon Bachelor-Diplome abgegeben.
Ein wichtiger Punkt ist: Welches Image, welchen Wert hat überhaupt ein Bachelor-Abschluss? Entscheidend für dieses Image des Bachelors wird die Akzeptanz durch die Arbeitswelt sein. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass anscheinend ungefähr 70 bis 80 Prozent der Absolventen mit einem Bachelor in die Arbeitswelt übertreten können und dort angestellt werden. Das heisst ganz klar, dass die Qualität der Studiengänge auf Bachelor-Stufe überzeugen muss. Damit ist auch gesagt, dass die Qualität des Bachelor-Abschlusses nicht unter die Qualität des heutigen Regelabschlusses auf Fachhochschulstufe sinken darf, denn nur so können wir eine Akzeptanz durch den Arbeitsmarkt erreichen. Gelingt es nicht, eine hohe Akzeptanz des Bachelor-Abschlusses zu erreichen, so werden viele Studierende in Richtung eines Master-Studiums drängen, und das wollen wir nicht. Werden - wie anscheinend im Ausland - 20 bis 30 Prozent einen Master-Abschluss anstreben, kann die ganze Geschichte auch finanziert werden. Drängen erheblich mehr Richtung Master, dann haben wir auch finanziell ein Problem.
Daraus ergeben sich zwei klare Folgerungen: Erstens muss, wie bereits erwähnt, die Qualität des Bachelor-Abschlusses hoch sein, und zweitens ist die Hürde für den Zugang zu den Master-Studiengängen vom Bund und den Kantonen recht hoch anzusetzen.
Entsprechend hat die Kommission Artikel 16 Absatz 2 ergänzt. Dies muss heute eine ganz klare Botschaft unseres Rates an alle Verantwortlichen in diesem Prozess sein. Dies ist ebenfalls eine klare Absage an Bestrebungen, wie sie auf Seite 166 der Botschaft angetönt werden. Bei den technischen und wirtschaftlichen Berufen geht man nämlich von 25 Prozent auf der Master-Stufe aus; das ist gut so. Aber im GSK-Bereich spricht man sage und schreibe von 70 Prozent, welche die Master-Stufe anstreben möchten. Nach der einhelligen Kommissionsmeinung kann und darf dies nicht der Fall sein. So würde das ganze System gefährdet und ausgehebelt. Jetzt verstehen Sie, dass ich auch vehement für eine Integration des GSK-Bereichs in das vorliegende Gesetz bin, denn gerade hier braucht es auch eine einheitliche Regelung für das ganze Land und eine einheitliche Steuerung. Denn unsere Botschaft muss lauten: Auch im GSK-Bereich muss der Bachelor-Abschluss derjenige Abschluss sein, der hauptsächlich und in der Regel gewählt wird.
Ich bin natürlich für Eintreten, und ich bitte Sie, der Kommission zuzustimmen.