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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2004-03-16

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-16

Wortprotokoll

Sie haben in dieser sehr interessanten und hoch stehenden Debatte viel Kritik und viel Selbstkritik ausgeteilt. Ich muss Ihnen sagen, dass ich das verstehe und dass ich diese Kritik auch teile. Ich habe kurz nach Antritt des Amtes alle meine Dossiers einmal angeschaut und geröntgt. Da bin ich in einem Dossier über das Entlastungspaket 2004 - unter ersten Ideen, die im Oktober und Dezember 2003 im Bundesrat gewälzt wurden, unter zahlreichen Vorschlägen auf der Ausgaben- und auf der Einnahmenseite - auf eine Passage gestossen, die lautete, wir könnten doch einmal den Ausgleich der kalten Progression auslassen. Das hätte zur Folge, dass wir 900 Millionen Franken gewinnen würden, aber wir müssten dazu die Verfassung ändern.

In diesem Augenblick kam für mich die Frage auf: Wer ist glaubwürdig? Derjenige, der so etwas entdeckt, schweigt und nicht handelt? Dann muss man zwei Jahre später, wenn das Paket angenommen ist, den steuerzahlenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern erklären: Weil alles anders ist als vorher - alle Abzüge, alle Tarife -, kann die kalte Progression nicht mehr ausgeglichen werden. Das ist, wie wenn Sie ein Wäscheseil aufhängen wollen, und auf beiden Seiten sind die Haken nicht mehr da. Dann hätten Sie mir hier gesagt: Wo ist da die Glaubwürdigkeit, wenn einer ein Problem entdeckt und es verschweigt? Das habe ich nicht gemacht. Ich mache keinerlei Schuldzuweisungen. Es ist gesagt worden: Vielleicht haben wir alle - ich war ja auch sieben Jahre in Ihrem Rat - in dieser Hinsicht Fehler gemacht; ich weiss es nicht.

Aber ich sage Ihnen: Das ist ein Problem, das Sie lösen müssen. Sie können nicht nur einfach freiwillig etwas daran verändern. Sie müssen es deshalb lösen, weil die Bundesverfassung sagt, dass die kalte Progression - die Teuerung - ausgeglichen werden muss. Das ist ein verfassungsmässiger Anspruch der Steuerzahlenden! Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer besagt in Artikel 215, dass man sie immer dann ausgleichen muss, wenn 7 Prozent Teuerung eingetreten sind.

Nun stehen wir vor folgender Situation: Wenn dieses Steuerpaket am 16. Mai angenommen würde, geschieht das, bevor diese 7 Prozent Teuerung aufgelaufen sind, und das Problem besteht jetzt darin, dass dem Gesetz nicht entnommen werden kann, wie dieser Ausgleich nach einer umfassenden Gesetzesrevision gehandhabt werden soll, wo alle Abzüge, alle Tarife anders sind und wir zum Teil, wie bei der Wohneigentumsbesteuerung, sogar neue Systeme haben. Das steht nirgends im Gesetz, da können Sie hinten und vorne lesen, wie Sie wollen. Sie selber haben den Beweis geliefert; ich sage Ihnen dann, wie viele Vorschläge Sie in dieser Debatte gemacht haben! Jeder sagt, es müsse Klarheit herrschen, und wenn ich frage, wie, dann sagt der eine so, der andere so, der Dritte so. Das haben Sie nämlich auch gemacht; ich habe fünf Vorschläge notiert, wie man das machen soll. Das ist der Beweis dafür, dass wir hier vor einem Problem stehen, das wir lösen müssen, denn das Steuerpaket ist eine umfassende Gesetzesrevision. Es wird ein völlig neuer Einkommenstarif eingeführt; es gibt neue Abzüge, und der einzige, der bestehen blieb, den erhöhen wir im Übrigen noch. Es bleibt also kein Stein auf dem anderen.

Nach der Zustimmung zum Steuerpaket kann man die kalte Progression nicht mehr ausgleichen. Ich sage das dreimal, denn dann hätten wir das viel grössere Problem! Somit wusste ich also, dass es für uns alle unangenehm wird.

Das führt zu einer merkwürdigen Situation. Alle sagen - auch Sie alle haben es gesagt -, man müsse die Progression ausgleichen. Aber es sagen auch alle, man müsse Klarheit schaffen. Und was ist, wenn ich dann frage, wie? Herr Epiney hat eine Antwort gegeben, Herr Schwaller hat eine Antwort gegeben, das Bundesamt für Justiz hat eine Antwort gegeben, Herr Berset hat eine Antwort gegeben, Frau Fetz hat eine Antwort gegeben. Und diese Antworten waren alle unterschiedlich - alle! Deshalb besteht die Notwendigkeit, dass wir jetzt eine definitive Antwort geben.

Auch unter den Juristen gibt es übrigens keine einheitliche Meinung. Die einen sagen, mit dem Steuerpaket sei die kalte Progression ausgeglichen - das ist die Meinung des Bundesamtes für Justiz gewesen -, die anderen sagen, man könne das dann nach der Abstimmung regeln; wie, ist dann ja egal, wenn es nur vorbei ist. Und dazwischen finden Sie einfach alles. Ich verstehe natürlich sehr wohl, dass man jetzt in einer schwierigen Lage ist, denn das Verfahren - darauf komme ich noch - ist wirklich nicht optimal gelaufen. Das ist eindeutig.

Wichtig ist für mich, dass wir das Problem lösen müssen und dass wir über das Wie Klarheit schaffen müssen. Klarheit heisst - damit komme ich zu Frau Fetz -: Es ist nicht eine Änderung der Spielregeln. Der Schiedsrichter weiss, wann Offside ist, aber wenn es eintritt, muss er entscheiden, dass Offside ist, und dann muss er das Spiel unterbrechen und darf nicht neue Offside-Regeln aufstellen. Das tun wir auch nicht. Wir müssen nur sagen, wie der Rhythmus, der Ausgleich, die Zinsannahmen, die Tarife und die Abzüge - und das alles unter dem Aspekt des Belastungsausgleiches - zu regeln sind, ohne dass wir das Steuerpaket materiell verändern. Darin besteht die grosse Kunst.

Ich habe es auch in den vorberatenden Kommissionen gesehen: Dieser Aspekt des Belastungsausgleiches mit den Tarifen wird von vielen nicht verstanden. Auch in den Gutachten - z. B. im Gutachten von Xavier Oberson - hat man diese Nuance nicht gemacht. Und das war ja nicht niemand; das sind ja immerhin auch Rechtsprofessoren gewesen. Da liegen dann die Schwierigkeiten: dass man eben keine materiellen Veränderungen vornimmt. Und gerade diese "Belastungs-Gleichgewichtigkeit", die scheint mir eben wichtig: Sobald Sie an einem Ort Hand anlegen, bewegt sich an einem anderen wieder etwas, und diesen Mechanismus gilt es festzulegen.

Ich habe das Problem dem Bundesrat unterbreitet. Der Bundesrat war klar der Meinung: Hier geht es nicht einfach um einen Führungsentscheid. Wir hätten ja auch sagen können: Wir gleichen die Progression aus zwischen dem Moment, wo wir das Gesetz verabschiedet haben - das wäre 2003 -, und dem Inkrafttreten. Das wären dann auf diese Zeit berechnet 1,9 Prozent gewesen; das wäre eine Möglichkeit in Anlehnung an das Gutachten des Bundesamtes für Justiz. Die andere hätte darin bestanden, dass wir sagen: Wir schliessen ab, wir machen einen neuen Rhythmus Ende 2004, weil die 7 Prozent wahrscheinlich 2005 erreicht sein werden. Und dann machen wir es, wie in Artikel 215 DBG [PAGE 134] vorgesehen, ein Jahr zurück und auf das Jahr 2007. Alle diese Varianten in der Auslegung sind möglich.

Dann hätten Sie uns wahrscheinlich kritisiert. Die einen hätten gesagt: Der Bundesrat hat sich übernommen, er ist zu weit gegangen. Die anderen hätten gesagt: Aber nein, da hätte man noch viel mehr machen können! Die Dritten hätten gesagt: Warum hat der Bundesrat uns das nicht vorher unterbreitet? Letztlich geht es, wie von Ihnen gesagt wurde, auch um 800 Millionen Franken. Herr Studer, Sie haben schon Recht: Wir diskutieren manchmal über Motionen oder Postulate, Kleinigkeiten - und hier geht's um 800 Millionen Franken!

Der Bundesrat wollte das nicht in eigener Kompetenz entscheiden, und er hat mein Departement beauftragt, Ihnen eine Vorlage mit Botschaft zu unterbreiten, und das ist am 5. März geschehen. Im Rahmen dieser Angelegenheit, Herr Leuenberger, ist es so, dass dieser Fall, dieser wirklich einmalige Fall, wenn man so sagen darf, eben schon vorgekommen ist - es ist keine Premiere -, und zwar hat es das schon einmal im Rahmen der Kernkraftgesetzgebung gegeben. Aber ich will damit nicht Propaganda machen; mir ist das ganze Vorgehen auch alles andere als angenehm.

Damit komme ich zum Verfahren. Das Verfahren ist durch die Dringlichkeit gekennzeichnet. Die nach Artikel 45 Absatz 2 der Bundesverfassung vorgeschriebene Information der Kantone konnte daher nicht rechtzeitig und nicht umfassend stattfinden. Zwar haben wir die Kantone, sobald wir das Problem erkannten und es auch thematisierten, sofort informiert. Aber ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren ist das natürlich nicht, und ein solches hat auch nicht stattgefunden. Das ist ein Verfahrensmangel; ein Verfahrensmangel, für den ich mich auch hier bei den Kantonen noch einmal entschuldige. Das darf nicht Schule machen, darüber bin ich mir vollkommen im Klaren. Die Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sind heute dann angehört worden, es ist darüber berichtet worden. Sie haben das Vorgehen verurteilt, zu Recht, und der Kommissionspräsident hat die Anhörung in ihren Facetten zutreffend und in drei Punkten hier geschildert; ich möchte das nicht wiederholen.

Aber ich komme doch nicht ganz umhin, denjenigen unter Ihnen, die zu Parteien gehören, welche sich mit dem Gold der Nationalbank befassen, auch noch eines hinter die Ohren zu schreiben: Sie haben, noch bevor der Bundesrat eine Vernehmlassung gemacht hat, zum Teil öffentlich erklärt, ohne die Kantone zu konsultieren: Das überschüssige Bankgold - das sind auch 20 Milliarden Franken - gehört dann der AHV! Oder: Das gehört dann dem Bund! Oder: Das gehört dann dort- und dorthin. Was steht in der Bundesverfassung? Artikel 99 besagt, zwei Drittel der Gewinne der Nationalbank gehörten den Kantonen. An diesen Artikel werde ich alle diejenigen, die jetzt über die Verletzung der Verfassung jammern, dann erinnern, wenn wir die Kantone wieder anhören müssen, wenn es um die Verteilung dieser Mittel geht - Klammer geschlossen.

Wenn die Abstimmung stattfindet und das Steuerpaket angenommen wird - was ich persönlich hoffe -, dann wird dieser formelle Fehler, der aufgrund der mangelhaften Anhörung der Kantone entstanden ist, korrigiert. Das Gesetz - das möchte ich hier ganz klar feststellen - würde dann in Kraft treten, es sei denn, dass man nachher das Referendum ergreift und eine weitere Volksabstimmung durchführt.

Nun zu den Varianten: Die Fassung des Bundesrates, jene des Nationalrates und der heutige Antrag Ihrer WAK, den diese übrigens in einer sehr intensiven Kommissionsarbeit formuliert hat, liegen nahe beisammen. Das beweist auch, dass wir uns im Rahmen der Spielregeln bewegen. Es handelt sich nämlich nur um Alternativen. Wir haben zwei Alternativen. Die eine Alternative ist: Wir gleichen die kalte Progression nicht aus. Das ist im Grunde das, was das Bundesamt für Justiz in seiner Meinungsäusserung vorgeschlagen hat, indem gesagt wurde: Das Steuerpaket geht ohnehin schon weiter, und die kalte Progression kann als konsumiert betrachtet werden. Die andere Alternative ist: Wir machen es jetzt, unter dem Aspekt, dass das Steuerpaket nach dem Auflaufen von 7 Prozent Teuerung in Kraft tritt. Insofern sind die Fassungen des Bundesrates und des Nationalrates und der Antrag Ihrer WAK sehr nahe beieinander. Es geht allen um folgende Anliegen:

1. Man will den vollen Ausgleich als Prinzip festlegen.

2. Man will den bisherigen Ausgleichsrhythmus beibehalten, so, wie er schon mehrmals angewandt worden ist, das letzte Mal 1996.

3. Man will die Kinderabzüge und auch die Unterstützungsabzüge regeln und dabei eine Staffelrechnung anwenden, weil diese Abzüge eben zum Teil neu sind - das ist keine neue Spielregel, das ist die Interpretation der bestehenden Spielregel -, zwischen dem 31. Dezember 2004/1. Januar 2005 und dann bis zum 31. Dezember 2005, also in der Zeit, bis die 7 Prozent erreicht werden.

4. Man will alle übrigen Abzüge - die Berücksichtigung der Teuerung nach Inkrafttreten des Steuerpaketes - regeln.

Nun ist in der WAK Ihres Rates heute noch ein Element neu dazugekommen, nämlich die Regelung des Haushaltabzuges für Alleinstehende. Und diese Kategorie von Steuerpflichtigen wollte der Gesetzgeber, wollten wir im Steuerpaket ausdrücklich nicht schlechter stellen. Und weil, wie ich sagte, der Mechanismus im Ausgleichen von Tarif und Abzügen besteht, ist eben diese Gefahr aufgetaucht. Das konnten wir jetzt noch beheben. Hier liegt eine Präzisierung gegenüber dem Entscheid des Nationalrates vor. Aber es ist eine Präzisierung im Rahmen der gleichen Philosophie.

Ich komme zu den finanziellen Auswirkungen. Die vorliegende Variante, die Ihnen die WAK jetzt präsentiert, führt im Steuersoll - das ist das Jahr, in dem die Steuern eingeschätzt werden, das Jahr 2007 - zu Mindereinnahmen von 631 Millionen Franken. Das ist die Frage, die auch Herr Leuenberger unter anderem gestellt hat, nämlich jene nach den Auswirkungen auf die Finanzrechnung des Bundes, nach den Mindereinnahmen in der Bundeskasse. Sie fallen erstmals im Jahr 2008 mit 182 Millionen an und dann im Jahr 2009 mit dem grossen Betrag, mit 815 Millionen Franken. Dieser Unterschied ergibt sich aus der Art, wie man die Steuern erhebt. Man weiss einfach ungefähr, wie viel prozentual nach dem Solljahr in die Bundeskasse fliesst. Der Ausgleich der kalten Progression belastet mithin die Finanzplanung der laufenden Legislatur, in der wir jetzt drin sind, nicht, sondern das wird dann erst in der nächsten Legislatur kommen. Auf die Kantons- und Gemeindesteuern hat der Antrag keinen Einfluss. Hingegen - das ist natürlich der Punkt, der bei den Kantonen mit Recht zu grossen Bedenken und zum Teil auch zu Opposition geführt hat - sind die Kantone über ihren dreissigprozentigen Anteil an der direkten Bundessteuer betroffen, und zwar mit grossen Beträgen; sie sind genannt worden. Dieser Anteil zerfällt in einen Kantonsanteil von 17 Prozent und in einen Finanzausgleichsanteil von 13 Prozent.

Das ist an sich ein Thema, das nicht unbedingt zum Ausgleich der kalten Progression gehört, aber ich kann es mir nicht verkneifen, hier auch noch eine Bemerkung zu machen. Die Situation bei den Kantonen ist innerkantonal doch auch wieder etwas unterschiedlich. Als damals jenes Bundesgerichtsurteil gefällt wurde, in dem es darum ging, die Beseitigung der Ungleichbehandlung zwischen Konkubinats- und Ehepaaren auf die Schiene zu bringen, haben die Kantone geschaltet. Das waren die Hausaufgaben. Einige Kantone haben sie gemacht, andere haben sie nicht gemacht. Diejenigen, die sie nicht gemacht haben, sind natürlich heute in einer schwierigeren Lage. Das muss man hier leider auch einmal ganz klar sagen.

Ferner gibt es Kantone, die den Ausgleich der kalten Progression auf ihren Kantonssteuern in einem kürzeren Rhythmus stattfinden lassen, als das der Bund gemäss Artikel 215 DBG mit 7 Prozent macht, z. B. den Kanton Tessin, wo das jährlich stattfindet. Das gibt dann eben auch unterschiedliche Befindlichkeiten. Diesen können wir bedingt Rechnung tragen. Aber das sind natürlich Sachverhalte, die bei den Kantonen schon lange bekannt waren. Denn dieses Paket ist auch schon lange unterwegs; das wurde mit Recht gesagt. [PAGE 135]

Das Abstimmungsbüchlein konnte aus Gründen, die von der Bundeskanzlei dargelegt wurden, nicht mehr zurückgehalten werden. Es ist in der Tat natürlich nicht optimal, dass wir nicht die letzte Lösung in das Abstimmungsbüchlein schreiben können. Der Text lautet deshalb einleitend: "Bei der Drucklegung dieser Abstimmungserläuterungen war die Frage des Ausgleichs der kalten Progression noch nicht abschliessend entschieden." Das ist die Situation, in der wir stehen. Das ist die Wahrheit. Es hat schon Abstimmungsbüchlein über die Frage gegeben, ob die Gelder von Spielbanken der AHV gehören oder nicht, wo man im Nachhinein unter materiellen Gesichtspunkten auf solche Texte zurückkommen musste, was ich für den vorliegenden Fall nicht hoffe.

Ich verstehe durchaus, dass Sie an dieser Vorlage keine Freude haben. Auch ich hatte und habe keine Freude daran. Aber ich bitte Sie, dieses Problem zu lösen - wie auch immer. Was immer Sie entscheiden: Am Schluss besteht Klarheit. Und dann können wir den Stimmenden und den Steuerzahlenden sagen: Das Parlament hat beschlossen, die Progression - gleich die Teuerung - auszugleichen. Punkt. Dann weiss jedermann, was das für ihn selber bedeutet, denn dort endet es nämlich: beim individuellen Steuerzahler.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und sie im Sinne der Kommission zu verabschieden.