Büttiker Rolf · Ständerat · 2004-03-16
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-03-16
Wortprotokoll
Zuerst eine Vorbemerkung. Auch nach der Debatte heute Morgen im Nationalrat kann man feststellen: Die Nichtmitgliedschaft der Schweiz in der EU hat durchaus Vorteile, grosse Vorteile. Aber selbstkritisch müssen wir zugeben - das zeigte eben auch die Diskussion -, dass es auch Nachteile hat. Dies beweist der überfallartige Coup der Einführung von Zöllen bei Reexporten. Auch wenn ebenso rasch zurückbuchstabiert wurde und vorläufig der Status quo herrscht, bleibt die Unsicherheit, denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Die Schweizer Volkswirtschaft lebt vom Exportgeschäft, deshalb sind Freihandelsabkommen der Nukleus der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik. In diesem Sinne ist das Freihandelsabkommen von 1972 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft der Beginn einer nachhaltigen Erfolgsstory der helvetischen Exportwirtschaft. Freihandel mit unserem mit Abstand grössten Handelspartner ist das Fundament unseres Wohlstandes, und das wird auch in Zukunft so sein. Die Schweiz ist mit einem Handelsvolumen von 120 Milliarden Euro der zweitwichtigste Handelspartner der EU, nach den USA mit 382 Milliarden Euro, aber noch vor China mit 105 Milliarden Euro und Japan mit 102 Milliarden Euro. Das zeigt eben auch die volkswirtschaftliche Bedeutung des Handels zwischen der Schweiz und der EU und die wirtschaftliche Stellung der Schweiz gegenüber der EU.
Nun sollen plötzlich und ohne Vorwarnung Waren, die aus der EU in die Schweiz exportiert und von der Schweiz in unverändertem Zustand in die EU reexportiert werden, den Normalzöllen unterstehen. Es war bis anhin nicht Usanz, dass mit Blick auf das Freihandelsabkommen eine Seite weit reichende Beschlüsse fasst, ohne die andere Vertragsseite zumindest zuvor zu informieren, wenn nicht gar zu konsultieren. Auch im vorliegenden Fall hätte es genügend offizielle Kanäle gegeben, um die Schweiz bzw. die Efta vor der Beschlussfassung zu kontaktieren. Diese Einseitigkeit ist störend.
Der Beschluss von Brüssel bedeutet eine klare Verletzung des Freihandelsabkommens; ich werde später noch einmal darauf zurückkommen. Dies ist inakzeptabel und darf nicht sein! In allen Punkten und unter jedem Gesichtspunkt verstösst diese so genannte neue Praxis gegen das Freihandelsabkommen und widerspricht vor allem dem Sinn und Geist der bilateralen Abkommen I. Diese neue Barriere ist umgehend und definitiv aus dem Weg zu räumen.
Ich habe mir die Mühe genommen, die Bedeutung dieser Massnahme in Bezug auf einen Betrieb einmal anzuschauen. Ich habe einen Betrieb aus dem Kanton Solothurn ausgewählt - die kantonale Handelskammer hat mir dabei geholfen -: die Scintilla AG in Zuchwil mit 1600 Beschäftigten. Sie ist eine Bosch-Tochter, natürlich sehr stark über die Grenze hinaus mit dem Mutterhaus verbunden und nun auch stark von diesen angedrohten - muss man heute sagen - Massnahmen betroffen.
Wenn wir von der jetzigen Situation, also von der Normalsituation, ausgehen, ist es doch so, dass innerhalb des paneuropäischen Raumes sowie der Türkei präferenzbegünstigte Waren der Mitgliedsländer zollfrei zirkulieren. Paneuropa bedeutet die EU-, die Efta- und die mitteleuropäischen Staaten.
Scintilla ist im Bosch-Konzern innerhalb des Geschäftsbereiches Elektrowerkzeuge für den globalen Vertrieb der Zubehöre für diese Elektrowerkzeuge verantwortlich. Ich glaube, die Vertriebsstätte liegt irgendwo im Kanton Luzern. Hierzu wird so genannte Handelsware aus weltweiten Quellen, auch aus solchen in der EU, zugekauft und mehrheitlich unverändert - oder minimal behandelt - sortiert, verpackt, etikettiert und wieder exportiert. Der Hauptmarkt ist die EU. Der Scintilla-Konzern besitzt auch Produktionsstätten in der EU, in Deutschland - das ist klar - und in Italien, die ihre Produkte an das Vertriebslager in der Schweiz liefern. Beim Import solcher Waren mit EU-Präferenz in die Schweiz sind diese bei Vorlage eines Präferenznachweises zollfrei; das ist klar. Beim Export der gleichen Waren aus der Schweiz in die EU sind diese bei der Einfuhr in die EU zollfrei, sofern der Exporteur einen Präferenznachweis mitliefert. So sollte es sein, so sollte es auch bleiben.
Nun hat die EU bekanntlich wieder zurückbuchstabiert, aber sie hat ein neues Regime angekündigt. Das sieht nun so aus: Bei der Einfuhr von EU-Produkten in die Schweiz sind die Waren bei Vorlage eines Präferenznachweises zollfrei. Beim Export der gleichen Ware mit Ursprung in der EU - [PAGE 114] das dürfen wir nicht vergessen - aus der Schweiz in die EU unterliegen die Waren nun dem Drittlandzollsatz. Eine präferenzielle Behandlung darf nicht mehr erfolgen. Für Scintilla-Produkte bedeutet das eine durchschnittliche Verteuerung um 2,5 Prozent oder zusätzliche Kosten von total etwa 2,5 Millionen Franken. Wie diese abgewälzt werden sollen, wie das in der heutigen wirtschaftlichen Situation, in der Preissituation aussieht, das können Sie sich selber ausmalen.
Drittland heisst, wenn man es genau analysiert: Die EU-Ursprungsware wird wie ein Produkt z. B. aus China, Japan, Taiwan oder den USA behandelt. Das heisst im Klartext, wenn man es genau anschaut: Die EU diskriminiert eigentlich die eigenen Produkte. Denn beim Export der gleichen Waren aus der EU in die paneuropäischen Länder plus in die Türkei werden die Produkte zollpflichtig, da bei der Einfuhr kein Präferenznachweis vorlag und somit auch kein neuer ausgestellt werden darf.
Die Schlussfolgerungen aus dem Scintilla-Beispiel lauten:
1. Für etliche Firmen würden die Zölle auf Reexporten eine derartige Verschlechterung ihrer Wettbewerbsfähigkeit bedeuten, dass sie gegenüber Bearbeitern aus der EU nicht mehr konkurrenzfähig wären.
2. Der Verlust der Zusatzauslastung würde die Kostenstruktur verschlechtern und eine nachteilige Verteuerung der Produkte um etwa 2,5 Prozent bewirken; wir haben es gehört.
3. Kooperations- und Rationalisierungsprojekte zwischen Werken in der Schweiz und in der EU müssten zulasten - das müssen wir ganz klar sehen - der Schweizer Werke gestoppt werden.
4. Der Druck auf Händler von Zubehörteilen und Komponenten in der Schweiz steigt, was zu Direktbeschaffungen im EU-Raum führt.
5. Konsignationslager in der Schweiz sind nicht mehr interessant; man richtet sie, weil nicht zollbelastet, im EU-Raum ein.
6. Das Ersatzteil- und Servicegeschäft, das häufig für gute Margen in Unternehmen sorgt, verliert sein Gewinnpotenzial und wird arg beeinträchtigt, da gerade bei diesem nicht weiter verarbeitete und deshalb zu verzollende Produkte wieder in die EU exportiert werden.
Und so weiter und so fort - die Liste liesse sich beliebig verlängern. Dazu kommt, dass mit der angedrohten Massnahme viele Unsicherheiten darüber entstehen, welche Transaktionen zollbelastet sind und welche nicht. Das ist Gift für die grenzüberschreitende Wirtschaft, das ist Gift für den Wirtschaftsstandort Schweiz, das ist Gift für den Investitionsstandort Schweiz. Die Auswertung dieser Folgen zeigt klar und unmissverständlich: Die Schweiz verliert an Wettbewerbsfähigkeit, Produktion und Arbeitsplätze werden in den EU-Raum verlagert, unsere ohnehin nicht sehr rosige Wirtschaftslage wird noch düsterer.
Was ist zu tun? Ich würde sagen, man muss auf zwei Schienen fahren. Erstens auf der pragmatisch-politischen Schiene: Man muss alle Möglichkeiten in Brüssel, und allenfalls unterstützend in ausgewählten EU-Mitgliedstaaten, rasch ausschöpfen, damit die Massnahme am 1. Juni gar nicht erst in Kraft tritt. Denn sie verstösst sowohl formal wie auch vom Geist her gegen unser Freihandelsabkommen vom 22. Juli 1972 und dessen Protokoll Nr. 3 vom 19. Dezember 1996. Artikel 2 des Freihandelsabkommens sagt klar: "Dieses Abkommen gilt für Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft und der Schweiz." Es ist also unerheblich, ob die Ware exportiert oder reexportiert wird. Wenn gemäss den Artikeln 16 und 17 des Protokolls Nr. 3 zum Freihandelsabkommen der Ursprungsnachweis erbracht wird, ist es so genannte Ursprungsware und kommt damit in den Genuss der präferenziellen Behandlung, das heisst Zollbefreiung.
Artikel 3 des Freihandelsabkommens - die Einfuhrzölle sind seit 1. Juli 1977 abgeschafft -: "Im Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz werden keine neuen Zölle eingeführt." Ich glaube, das spricht für sich. Ebenfalls Artikel 6 des Freihandelsabkommens: "Im Warenverkehr zwischen der Gemeinschaft und der Schweiz werden keine neuen Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle eingeführt." Auch dieser Artikel spricht für sich selbst.
Ich komme noch zum Bereich von Treu und Glauben. Eine einseitige Änderung der Vollzugspraxis nach etwa dreissig Jahren durch eine Neuauslegung des Freihandelsabkommens, gestützt auf internes EU-Recht und zulasten des Vertragspartners, ist ein eklatanter Verstoss gegen den Völkerrechtsgrundsatz von Treu und Glauben gemäss Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969.
Zur zweiten Schiene: Ich möchte dem Bundesrat eigentlich die legalistische Ebene beliebt machen, inklusive Abwehrmassnahmen: Man soll prüfen, wieweit allenfalls Artikel 27 des Freihandelsabkommens Möglichkeiten gibt, ein Verfahren bis hin zu Abwehrmassnahmen durchzusetzen. Ich muss aber gleich sagen, dass dies für mich ein schlechter, ein schwacher Ansatz ist, denn Retorsionsmassnahmen lösen das Problem der betroffenen Industriezweige an sich nicht. Auch ist für mich ein Verfahren in der WTO - da bin ich mit Ihrer Antwort nicht einverstanden, Herr Bundespräsident - keine viel versprechende Alternative, weil der vorliegende Fall ja gerade nicht in den Bereich der Meistbegünstigung, sondern unter den WTO-Sonderfall des Präferenzbereiches fällt.
Wir müssen bei der ganzen Geschichte sehen, dass das für uns eine existenzielle Frage ist. Obwohl wir für die EU ein wichtiger Handelspartner sind, spielt die ganze Geschichte für die EU natürlich keine so grosse Rolle. Das heisst im Klartext, dass es asymmetrisch ist. Das haben wir in den vergangenen Tagen auch in anderen Bereichen auf schmerzvolle Weise erleben müssen. Wir sind dazu verdammt, zu verhandeln - einen anderen Weg gibt es nicht.
Ich habe heute Morgen gehört, dass Herr Bundespräsident Deiss nach Berlin zu Bundeskanzler Schröder geht. Für mich ist das genau der richtige Punkt; ich glaube, Sie haben hier den Joker gezogen, Herr Bundespräsident. Ich glaube, dass der Schlüssel für die Probleme mit der EU, mit unseren Nachbarn, in Deutschland liegt. Für mich hat Deutschland absolute Priorität, Deutschland ist für mich das "key country", nicht nur aufgrund der Aussenhandelszahlen, sondern eben auch als Partner in Brüssel. Es geht nun in erster Priorität darum, Deutschland wieder zu unserem Partner zu machen. Das ist für mich der richtige Ansatz. Ich wünsche Ihnen bei Ihrem Besuch in Berlin alles Gute, Herr Bundespräsident.