Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2004-03-18
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-03-18
Wortprotokoll
Als Nichtmitglied der APK möchte ich unserer APK für dieses Postulat herzlich danken; gleichzeitig möchte ich auch dem Bundesrat dafür danken, dass er bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen.
Wir haben bereits am vergangenen Dienstag im Rahmen der Beratung der Interpellation Büttiker über das Verhältnis Schweiz/Europa gesprochen. Auch wenn die Debatte, wie es unserem Rate geziemt - im Unterschied zu anderen Orten -, "suaviter in modo" erfolgte, so ist doch da und dort angeklungen, dass wir weniger Probleme hätten, wenn wir Mitglied der EU wären, und vor allem, dass es nicht angehe, die berühmten Rosinen aus dem Kuchen herauszupicken. Herr Reimann hat darauf schon einiges entgegnet.
Es besteht gewiss nicht Anlass, hier eine EU-Debatte zu führen. Ich möchte meinerseits lediglich anmerken, dass für mich der Bilateralismus nicht ein Dauerzustand sein wird - er ist für heute sicher das Richtige -, sondern dass ich mir durchaus eine andere Konfiguration vorstellen könnte. Diese muss aber nicht zwingend als nächster Schritt in einem EU-Beitritt bestehen, sondern es wären durchaus noch Zwischenschritte möglich. Wir haben gestern von Wilhelm Tell gesprochen: Ist's an der Zeit, so wird's dann auch zur Rede kommen.
Was ich hier und jetzt sagen möchte, ist das Folgende: Auch der Bilateralismus ist durch den EG-Vertrag abgedeckt, denn er fällt unter den weiten Begriff der Assoziation. Sodann: Auch beim Bilateralismus ist es möglich, Leistungen und Gegenleistungen in einem Gleichgewicht zu halten. Und schliesslich: Auch der Bilateralismus steht vor dem Hintergrund, dass die Interessenlage zwischen der Schweiz einerseits und der EU andererseits keineswegs einseitig, sondern durchaus gegenseitig geprägt ist. Wenn Frau Kollegin Sommaruga - sie ist jetzt nicht da - am vergangenen Dienstag diese Interessenkonstellation mit Blick auf die wirtschaftlichen Beziehungen etwas relativiert hat, so ist dem doch entgegenzuhalten, dass es auch andere Bereiche gibt - Bereiche, die notabene auch etwas mit der Wirtschaft zu tun haben -, wo es anders aussieht. Herr Reimann hat es bereits angetönt; ich meine da vor allem den Transitverkehr.
Es ist doch offensichtlich, dass ein funktionierender EU-Binnenmarkt auf eine gesicherte und leistungsfähige Durchfahrt durch den Alpenriegel angewiesen ist. Als Transitland erbringt die Schweiz gewaltige Leistungen zugunsten der EU und von ihren Staaten und ihrer Wirtschaft, ja man kann sagen, dass die Transitpolitik, verstanden als Verkehr von Grenze zu Grenze, klar und eindeutig in erster Linie von den Interessen der EU bestimmt wird.
Wenn wir aber die Grundlagen betrachten, die diese Politik bestimmen - und ich denke da in erster Linie an die Staatsverträge -, dann kommt dies so nicht zum Ausdruck. Im Transitabkommen von 1992 zwischen der Schweiz und der EG hat sich die Schweiz zu - man kann es schon so sagen - sündhaft teuren Neat-Investitionen am Lötschberg und am Gotthard verpflichtet, zu denen die Gegenleistungen der EU, sei es im Infrastrukturbereich, sei es anderweitig, doch in einem deutlichen Missverhältnis stehen. Das erwähnte Abkommen wurde übrigens nur für eine feste Dauer von 12 Jahren abgeschlossen. Es enthält keinen Verlängerungsmechanismus.
In dieses Abkommen wurde auch das Diskriminierungsverbot aufgenommen. Dieses Diskriminierungsverbot war dem schweizerischen Verkehrsrecht nicht eigen, und es kann bzw. konnte auch nicht unmittelbar aus schweizerischem [PAGE 155] Verfassungsrecht abgeleitet werden. Es fand aber wie erwähnt Eingang in den Transitvertrag und übrigens auch in das bilaterale Landverkehrsabkommen. Das Diskriminierungsverbot bedeutet nicht nur, dass die schweizerischen Verkehrsteilnehmer im Transitverkehr die gleichen Lasten zu tragen haben wie die internationalen, sondern es bedeutet darüber hinaus, dass die inländischen Transporteure beim alpenquerenden Güterverkehr auf der Strasse mit Ziel und/oder Quelle in der Schweiz sich keine Wettbewerbsvorteile verschaffen dürfen.
Natürlich haben wir heute das Landverkehrsabkommen; ich habe es erwähnt. Doch dieses enthält einerseits das Diskriminierungsverbot und darüber hinaus noch das Prinzip der freien Wahl des Verkehrsträgers - das ist staatsvertraglich abgesichert -, was die Sache für uns nicht erleichtert. Es enthält andererseits gewiss diese berühmte Fiskalität von 325 Franken. Schon heute ist aber davon auszugehen, dass mit diesen Massnahmen sowohl im Bereich der Infrastruktur als auch betreffend die Fiskalität die Verkehrsverlagerung nicht wird erreicht werden können. Ich glaube, dass das Votum des Schweizervolkes vom 8. Februar 2004 diese Sorge klar zum Ausdruck gebracht hat, andererseits aber auch den Willen, dass diese Verlagerung greift.
Ich bin daher wie erwähnt dankbar und finde es richtig, dass wir diese Auflistung und Quantifizierungen der Leistungen vornehmen. Ich bin überzeugt davon, dass man uns dann nicht so schnell wieder des Rosinenpickens verdächtigen beziehungsweise bezichtigen kann.