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Bühlmann Cécile · Nationalrat · 2004-05-04

Bühlmann Cécile · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Ich begründe meinen Minderheitsantrag zu Artikel 17 und beginne mit Absatz 3, der die unbegleiteten Minderjährigen betrifft: Mit dieser Revision soll ja ein neues Flughafenverfahren eingeführt werden, mit dem Ziel, dass das ganze Prozedere des Asylverfahrens am Flughafen selber durchgeführt werden kann. Ein Teil der wenigen paar Hundert mit dem Flugzeug ankommenden Asylsuchenden sind unbegleitete Minderjährige. Gemäss Entwurf des Bundesrates soll für diese jungen Leute - manchmal sind es noch eigentliche Kinder - nach dem Flughafenverfahren die kantonale Behörde zuständig sein. Ich schlage Ihnen ein zweistufiges Verfahren vor, in welchem in der Phase des Flughafenverfahrens und ebenso in der Phase des Empfangsstellenverfahrens das Bundesamt für Flüchtlinge zuständig ist und eine Vertrauensperson benennt, welche die Interessen der Jugendlichen und Kinder wahrnimmt. Für die Phase nach der Zuweisung schlage ich Ihnen vor, dass die zuständigen kantonalen Behörden eine [PAGE 546] Vertrauensperson benennen, die dann bis zum Abschluss des Verfahrens die unbegleiteten Minderjährigen schützt und unterstützt. Ich schlage Ihnen dieses zweistufige Verfahren vor, um zu garantieren, dass diese besonders gefährdeten, verletzlichen Leute - unbegleitete Minderjährige, Jugendliche - vom Anfang bis zum Abschluss des Verfahrens gut betreut sind und einen richtigen Rechtsschutz geniessen. Das zu Absatz 3.

Zu Absatz 4: Dem Verfahren in den Empfangsstellen und im Flughafen kommt ja eine immer wichtigere Bedeutung zu. Immer mehr Entscheide werden dort gefällt, und immer mehr Verfahren sollen dort definitiv abgeschlossen werden. Das BFF spricht von 50 Prozent der Gesuche, die dort erledigt werden sollen. Gegen ein rasches Asylverfahren haben wir Grünen nichts einzuwenden, solange es fair und rechtsstaatlich ist.

Damit die Schnellverfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügen, möchte ich mit meiner Formulierung den Bundesrat verpflichten, den Zugang zur Rechtsvertretung zu "gewährleisten" statt - wie die Mehrheit es will - nur "regeln" zu lassen. Heute behindert die Empfangsstellenverordnung des EJPD faktisch ja den Zugang der Rechtsvertretung. Das Verfahren an der Empfangsstelle zeichnet sich nämlich durch Besonderheiten aus, dass eben z. B. zunehmend Schnellverfahren durchgeführt werden und die Beschwerdefrist gegen Nichteintretensentscheide nur noch fünf Arbeitstage beträgt, dass die Betroffenen die Empfangsstelle nicht ohne weiteres verlassen können, dass es dazu eine Bewilligung braucht und dass externe Personen ebenfalls eine Bewilligung brauchen, um Empfangsstellen zu betreten. Es ist also nicht ohne weiteres möglich, die Empfangsstellen zu betreten und den Untergebrachten dort Rechtsberatung anzubieten.

Mit der Eröffnung eines erstinstanzlichen Nichteintretensentscheides, also während der laufenden Beschwerdefrist, können alle Betroffenen für 20 Tage in Ausschaffungshaft genommen werden. Das BFF ist die Stelle, die diese Haft anordnet. Gemäss Artikel 13b Absatz 1 Litera d Anag in der Version, die wir ja mit dem Entlastungsprogramm auf den 1. April 2004 in Kraft gesetzt haben, können Personen mit als missbräuchlich eingestuften Nichteintretensentscheiden bis maximal neun Monate in Haft genommen werden.

Nach Ansicht des UNHCR benötigen Asylsuchende während des Verfahrens eine Rechtsvertretung, weil die Asylverfahren in Europa so komplex sind. Mit meinem Minderheitsantrag möchte ich also "gewährleisten", dass diese Rechtsberatung stattfinden kann, und nicht nur "regeln", wie das der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission möchten.

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