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Müller Philipp · Nationalrat · 2004-05-04

Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2004-05-04

Wortprotokoll

Ich spreche hier zum Minderheitsantrag Vermot zu Absatz 2 Litera f von Artikel 32.

Es ist schon seltsam, dass die gleichen Kreise, die sich immer wieder für einen Beitritt zu Schengen und damit zum Dubliner Erstasylabkommen stark machen, eine solche Bestimmung wie Litera f bekämpfen. Die Bestimmung hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam oder etwas Ähnlichem zu tun. Es geht hier einfach darum, dass wir heute schon die Praxis übernehmen sollten, wie sie eben dann wäre, wenn wir tatsächlich einmal bei Dublin dabei wären. Das hat auch nichts mit einem EU-Beitritt zu tun. Im Gegenteil, das verrät eigentlich, warum wir von linker Seite immer wieder hören: Wir können die Probleme nicht national lösen, wir müssen sie im Verbund, international, lösen - und man denkt dabei an einen EU-Beitritt. Wir können sehr wohl mit nationalstaatlicher Gesetzgebung einiges verbessern; aber eben, dann muss man auch Anträge unterstützen, die einem nicht genehm sind. Den Vorwand des EU-Beitrittes oder -Nichtbeitrittes lasse ich hier nicht gelten.

Herr Lang, Sie haben gesagt, es drohe eine Rückschiebung in einen Verfolgerstaat. Das ist absoluter Unsinn. Lesen Sie bitte Artikel 34 Absatz 2; das ist ausgeschlossen. Wir sind immer noch Artikel 3 EMRK verpflichtet, welcher besagt, dass eine Rückschiebung nicht möglich und nicht zulässig ist, wenn es sich um einen unsicheren Staat handelt, was ein Verfolgerstaat ohnehin ist. Also da liegen Sie völlig falsch.

Ich bitte Sie, Litera f von Artikel 32 Absatz 2 gemäss Kommissionsmehrheit beizubehalten.

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